Minijob und Versicherungspflicht

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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mr.timi
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Minijob und Versicherungspflicht

Beitrag von mr.timi » 09.09.2013, 11:17

Eine komplizierte Angelegenheit habe ich und hoffentlich können hier die Experten helfen.
Die Sache in Kurzfassung:
Ein Mann war bis 12.08.2013 ALG1 - Empfänger, danach aus Prinzip kein Hartz4-Antrag gestellt sondern einen Minijob mit monatlich wechselnden Einnahmen (180 -350€) angenommen. Seine Frau ist Hausfrau ohne Einkommen.
Der Mann ist seit dem 01.09.2013 Rentner geworden (vorzeitig ((63 Jahre))mit Abzügen).
Die Krankenkasse will ab 13.08.2013 Versicherungsbeitrag kassieren, deswegen hat sie "Angaben zur Person für den Zeitraum vom 13.08.2013 bis 31.08.2013 verlangt" . Es geht dabei um Einkommensnachweise.
Diese Familie lebt bis zur Rente vom Einkommen des Minijobs und v. kleineren Nebeneinkünften (Flaschensammeln usw.).
Es sind bzw. waren 17 Tage bis Renteneintritt, dann wird die Versicherung von der Rentenstelle gezahlt.
Frage hierzu: muss der Mann und seine Frau für die 17 Tage etwas zahlen und wenn ja, wovon? Es sind keine Ersparnisse vorhanden und in den 17 Tagen wurde auch keine Leistung von der Krankenkasse in Anspruch genommen.
Der Mann hat schon über wildesten Summen und Gerichtsvollzieher und Pfändung und sonstwas gelesen und ist ziemlich verunsichert.
Es wäre nett, wenn jemand, der sich mit der Materie auskennt, hier eine Antwort oder einen Vorschlag schreiben würde.
Vielen Dank!

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 09.09.2013, 11:41

hat der Mann mal mit der Krankenkasse gesprochen? wenn es sich wirklich nur um ein paar Tage handelt (weniger als 1 Monat) kann das über einen sog. "nachgehenden Leistungsanspruch" abgedeckt werden - das bedeutet, dass er in der Zeit zwar nicht versichert ist (und daher auch keine Beiträge zahlen muss), aber den vollen Leistungsanspruch hat.

§ 19 Absatz 2 Satz 1 SGB V hat geschrieben:Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__19.html

wenn die Situation so ist, wie du es beschrieben hast, soll der Mann seine Kasse mal darauf ansprechen - viel Erfolg!

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 09.09.2013, 12:52

Soweit ich weiß, zählt ein Minijob als Erwerbstätigkeit, so dass kein nachgehender Anspruch eingeräumt werden kann.

Horrende Beträge laufen nur auf, wenn du dich nicht meldest und irgendwann der Höchstbeitrag plus Säumniszuschläge fällig wird. So wie geschildert, müsste der Beitrag für den Zeitraum bei ca. 80,-- € liegen.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 09.09.2013, 13:10

GKV: stimmt, hab ich jetzt nicht daran gedacht :cry:

heinrich
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Beitrag von heinrich » 09.09.2013, 16:54

warum ist er denn genau bis 12.08.2013 Empfänger von ALG II.

Dies ist aber ein seltsames Datum.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 09.09.2013, 18:42

@Heinrich: ALG I, nicht ALG II
Arbeitslosengeld, nicht Hartz IV

zost
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Beitrag von zost » 09.09.2013, 19:19

Nachgeh. LA greift nicht, da die Rentenantragstellermitgliedschaft durchgeführt muss ( ich unterstelle jetzt mal, dass die VVZ erfüllt ist).

Keine Beitragsfreiheit, also Beiträge für diesen halben Monat

mr.timi
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Beitrag von mr.timi » 09.09.2013, 20:57

Vielen Dank für die Antworten. Der Mann wird die "Angaben zur Person für den Zeitraum vom 13.08.2013 bis 31.08.2013" ausfüllen und der KK zusenden.
Die ca. 80,00€ scheint aber recht hoch zu sein, wenn man den anteiligen "Verdienst" von 17 Tagen annimt, was ca. 190€ betragen würde. Das wäre über 40% von diesem steuerfreiem Einkommen...wie wird der Beitrag errechnet?
Die wichtigste Frage jedoch, wovon soll der Mann das bezahlen? Die erste Rente kommt erst am Ende des Monats...
Wenn die Antwort der KK vorliegt, würde ich mich wieder melden, um ev. Fragen zu stellen.
Es tut mir wirklich Leid, aber ich bin auf dem Gebiet leider völlig unerfahren.
Vielen Dank

zost
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Beitrag von zost » 10.09.2013, 15:53

Eine Ratenzahlung oder auch Stundung ( hinausschieben der Zahlung) ist möglich

heinrich
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Beitrag von heinrich » 10.09.2013, 18:46

sorry Lady B.

es war ALG I
Ich hatte ALG II lesen wollen

Dann ist 12.08.2013 natürlich möglich

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