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freiwilliger Beitrag Rentner ausländische Renten

Verfasst: 05.08.2013, 19:01
von FR79104
Hallo,
ich beziehe eine Unfall-Rente der schweizerischen SUVA mit 25% Erwerbsminderung.
Seit vielen Jahren bin ich wieder in Deutschland voll erwerbstätig und in der GKV pflichtversichert.
Als zukünftiger Rentner muss ich mich aufgrund der 9/10 Regelung freiwillig als Rentner versichern.
Frage:
muss ich für die Unfallrente Beiträge bezahlen?
Wenn ja: greift hier die 8,2 % - Regel für ausländische Renten?
Ist in den 8,2% die Pflegeversicherung beinhaltet?
(die Verrechnung der Unfall- und Altersrente sowie AHV-Beitrag ist geklärt).

Verfasst: 07.08.2013, 18:41
von GerneKrankenVersichert
Da müsste man genau prüfen, ob die Rente einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung in D gleichgestellt wäre. Wenn ja, zählt sie nicht zum Gesamteinkommen und es muss auch kein freiwilliger Beitrag gezahlt werden. Am besten lässt du deiner Kasse mal die Unterlagen zur Überprüfung zukommen.