Hallo,
ich beziehe eine Unfall-Rente der schweizerischen SUVA mit 25% Erwerbsminderung.
Seit vielen Jahren bin ich wieder in Deutschland voll erwerbstätig und in der GKV pflichtversichert.
Als zukünftiger Rentner muss ich mich aufgrund der 9/10 Regelung freiwillig als Rentner versichern.
Frage:
muss ich für die Unfallrente Beiträge bezahlen?
Wenn ja: greift hier die 8,2 % - Regel für ausländische Renten?
Ist in den 8,2% die Pflegeversicherung beinhaltet?
(die Verrechnung der Unfall- und Altersrente sowie AHV-Beitrag ist geklärt).
freiwilliger Beitrag Rentner ausländische Renten
Moderator: Czauderna
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