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Versicherungspflicht
Verfasst: 17.07.2013, 21:29
von KKA
Frage an die Experten:
Mein werter Nachbar behauptet, dass sich JEDER sozialversicherungspflichtige Angestellte, dessen Gehalt unterhalb der JAEG liegt, privat versichern kann, sofern der GKV ein entsprechender Nachweis vorliegt.
Das wäre mir neu.
Hat er Recht? (Soll angeblich 2008 geändert worden sein).
Gruss
KKA
Verfasst: 17.07.2013, 21:39
von roemer70
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V:
Versicherungspflichtig sind Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind
Trifft auf den Personenkreis zu.
§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V:
Versicherungsfrei sindArbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt; Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt
Trifft nicht zu, also bleibt es bei Versicherungspflicht.
Bleiben nur noch die Möglichkeiten in § 8 SGB V ("Befreiung von der Versicherungspflicht"), z.B. eintretende Versicherungspflicht wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Das beinhaltet die Aussage Deines Nachbarn nicht.
Insofern ist sie großer Käse.
Verfasst: 17.07.2013, 21:47
von KKA
Danke Roemer, so ähnlich habe ich es ihm auch erklärt.
Nun gut, meine Nachbarschaftsehre ist gerettet.
Gruss
KKA
Verfasst: 17.07.2013, 21:49
von roemer70
Wenn er kv-pflichtig ist, soll er sonst gerne mal den Gegenbeweis antreten.