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Erneute Krankschreibung auf gleiche Diagnose

Verfasst: 16.07.2013, 13:55
von Holger38
Hallo,
ich habe folgende Frage: Ich war jetzt 14 Monate wegen Psychischer Erkrankung krank geschrieben. Seit gestern bin ich nach 6 Wo Wiedereingliederung wieder arbeitsfähig geschrieben und nehme 3 Wochen
Urlaub. Was ist wenn ich es dannach doch nicht schaffe wieder zu arbeiten?
Kann ich mich dann erneut für die Restdauer des KG bezugs krankschreiben lassen? Ich habe schon eine Anmeldung für eine Psychatr. Tagenklinik in der Tasche. Doch die Aufenhaltsdauer würde den Restanspruch fürs Krankengeld überschreiten. Greift dann die Nahtlosigkeitsregelung noch und ich könnte übers AA geld bekommen ?

MFG Holger38

Verfasst: 16.07.2013, 14:26
von broemmel
Führ das doch da aus wo es begonnen hat

http://www.krankenkassenforum.de/frage- ... ght=#61327

Verfasst: 16.07.2013, 15:59
von Holger38
Ja meinThema tauchte schon wo anders auf.

Mir geht es jetzt aber mehr um den 2tenTeil, woher ich geld bekäme wenn der Tagesklinikaufenhalt länger als die Krankengeldbezugsdauer wäre.

MFG Holger38

Träger der Maßnahme

Verfasst: 16.07.2013, 17:03
von CiceroOWL
Entscheidend ist wer denn der Träger der Maßnahme sit, der RV Träger im Rahmen einer Reha, die KK , die Agentur für Arbeit.

Das müßte denn erstmal abgeklärt sein, denn man sagen in wie weit man von wem Entgeltersatzleistungen erhält.