Erneute Krankschreibung auf gleiche Diagnose

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Antworten
Holger38
Beiträge: 5
Registriert: 09.07.2013, 18:17

Erneute Krankschreibung auf gleiche Diagnose

Beitrag von Holger38 » 16.07.2013, 13:55

Hallo,
ich habe folgende Frage: Ich war jetzt 14 Monate wegen Psychischer Erkrankung krank geschrieben. Seit gestern bin ich nach 6 Wo Wiedereingliederung wieder arbeitsfähig geschrieben und nehme 3 Wochen
Urlaub. Was ist wenn ich es dannach doch nicht schaffe wieder zu arbeiten?
Kann ich mich dann erneut für die Restdauer des KG bezugs krankschreiben lassen? Ich habe schon eine Anmeldung für eine Psychatr. Tagenklinik in der Tasche. Doch die Aufenhaltsdauer würde den Restanspruch fürs Krankengeld überschreiten. Greift dann die Nahtlosigkeitsregelung noch und ich könnte übers AA geld bekommen ?

MFG Holger38

broemmel
Beiträge: 2584
Registriert: 08.01.2012, 23:10

Beitrag von broemmel » 16.07.2013, 14:26

Führ das doch da aus wo es begonnen hat

http://www.krankenkassenforum.de/frage- ... ght=#61327

Holger38
Beiträge: 5
Registriert: 09.07.2013, 18:17

Beitrag von Holger38 » 16.07.2013, 15:59

Ja meinThema tauchte schon wo anders auf.

Mir geht es jetzt aber mehr um den 2tenTeil, woher ich geld bekäme wenn der Tagesklinikaufenhalt länger als die Krankengeldbezugsdauer wäre.

MFG Holger38

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Träger der Maßnahme

Beitrag von CiceroOWL » 16.07.2013, 17:03

Entscheidend ist wer denn der Träger der Maßnahme sit, der RV Träger im Rahmen einer Reha, die KK , die Agentur für Arbeit.

Das müßte denn erstmal abgeklärt sein, denn man sagen in wie weit man von wem Entgeltersatzleistungen erhält.

Antworten