Hallo,
ich habe folgende Frage: Ich war jetzt 14 Monate wegen Psychischer Erkrankung krank geschrieben. Seit gestern bin ich nach 6 Wo Wiedereingliederung wieder arbeitsfähig geschrieben und nehme 3 Wochen
Urlaub. Was ist wenn ich es dannach doch nicht schaffe wieder zu arbeiten?
Kann ich mich dann erneut für die Restdauer des KG bezugs krankschreiben lassen? Ich habe schon eine Anmeldung für eine Psychatr. Tagenklinik in der Tasche. Doch die Aufenhaltsdauer würde den Restanspruch fürs Krankengeld überschreiten. Greift dann die Nahtlosigkeitsregelung noch und ich könnte übers AA geld bekommen ?
MFG Holger38
Erneute Krankschreibung auf gleiche Diagnose
Moderator: Czauderna
Träger der Maßnahme
Entscheidend ist wer denn der Träger der Maßnahme sit, der RV Träger im Rahmen einer Reha, die KK , die Agentur für Arbeit.
Das müßte denn erstmal abgeklärt sein, denn man sagen in wie weit man von wem Entgeltersatzleistungen erhält.
Das müßte denn erstmal abgeklärt sein, denn man sagen in wie weit man von wem Entgeltersatzleistungen erhält.