Unterhalt für junge Mutter / Grenze Familienversicherung
Verfasst: 28.05.2013, 13:04
Diese Frage geht an die Sofa´s in der Praxis.
Ein junge Mutter ist noch selber familienversichert. Der kleine Sprößling wird beim Vater in die Familienversicherung eingetragen.
Die junge Mutter erhält vom Kindesvater im Rahmen von § 1651l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt einen mtl. Unterhalt in Höhe von 450,00 €.
Zählt diese Unterhaltszahlung zum Gesamteinkommen im Sinne der Familienversicherung?
Das GR zum Gesamteinkommen und der Katalog besagen nur, dass Unterhaltszahlungen gegenüber getrenntlebenden Eheleuten als Gesamteinkommen im Falle des begrenzten Realsplittungs zu berücksichtigen sind. Was auch immer dies bedeuten mag. Fest steht, dass die Beiden nicht verheiratet sind. Somit kann auch kein Realsplittung durchgeführt werden.
Ich gehe mal davon aus, dass der Kindesvater natürlich die Unterhaltszahlung steuermindernd gelten machen kann.
Tja, wat nu?
Wenn der Unterhalt zum Gesamteinkommen zählt, dann fliegt die junge Mutter aus der Familienversicherung. Wie sieht es aus, wenn der Vater nur 380,00 € Unterhalt zahlt? Kann man auf die 70,00 € Unterhalt verzichten?
Ein junge Mutter ist noch selber familienversichert. Der kleine Sprößling wird beim Vater in die Familienversicherung eingetragen.
Die junge Mutter erhält vom Kindesvater im Rahmen von § 1651l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt einen mtl. Unterhalt in Höhe von 450,00 €.
Zählt diese Unterhaltszahlung zum Gesamteinkommen im Sinne der Familienversicherung?
Das GR zum Gesamteinkommen und der Katalog besagen nur, dass Unterhaltszahlungen gegenüber getrenntlebenden Eheleuten als Gesamteinkommen im Falle des begrenzten Realsplittungs zu berücksichtigen sind. Was auch immer dies bedeuten mag. Fest steht, dass die Beiden nicht verheiratet sind. Somit kann auch kein Realsplittung durchgeführt werden.
Ich gehe mal davon aus, dass der Kindesvater natürlich die Unterhaltszahlung steuermindernd gelten machen kann.
Tja, wat nu?
Wenn der Unterhalt zum Gesamteinkommen zählt, dann fliegt die junge Mutter aus der Familienversicherung. Wie sieht es aus, wenn der Vater nur 380,00 € Unterhalt zahlt? Kann man auf die 70,00 € Unterhalt verzichten?