Unterhalt für junge Mutter / Grenze Familienversicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Rossi
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Unterhalt für junge Mutter / Grenze Familienversicherung

Beitrag von Rossi » 28.05.2013, 13:04

Diese Frage geht an die Sofa´s in der Praxis.

Ein junge Mutter ist noch selber familienversichert. Der kleine Sprößling wird beim Vater in die Familienversicherung eingetragen.

Die junge Mutter erhält vom Kindesvater im Rahmen von § 1651l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt einen mtl. Unterhalt in Höhe von 450,00 €.

Zählt diese Unterhaltszahlung zum Gesamteinkommen im Sinne der Familienversicherung?

Das GR zum Gesamteinkommen und der Katalog besagen nur, dass Unterhaltszahlungen gegenüber getrenntlebenden Eheleuten als Gesamteinkommen im Falle des begrenzten Realsplittungs zu berücksichtigen sind. Was auch immer dies bedeuten mag. Fest steht, dass die Beiden nicht verheiratet sind. Somit kann auch kein Realsplittung durchgeführt werden.

Ich gehe mal davon aus, dass der Kindesvater natürlich die Unterhaltszahlung steuermindernd gelten machen kann.

Tja, wat nu?

Wenn der Unterhalt zum Gesamteinkommen zählt, dann fliegt die junge Mutter aus der Familienversicherung. Wie sieht es aus, wenn der Vater nur 380,00 € Unterhalt zahlt? Kann man auf die 70,00 € Unterhalt verzichten?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 28.05.2013, 13:17

Unterhaltsanspruch - Gegenfrage löst dieser Unterhalt für die Kindsmutter Einkommensteuerpflicht aus? Wenn nein, denn ist diese Unterhaltsleistung nicht dem Gesamteinkommen zu zurechnen. Da es sich hier aber nicht um eine Ehei m Sinne des BGB handelt ist dies nicht zu berücksichtigen. Meiner Meinung nach.

Ausserdem es wäre denn ja noch die Werbungskostenpauschale anzusetzen, 450 - 80 € = 370 €, das bleibt denn doch wohl unter der Einkommensgrenze von 385 €, sofern hier denn eine steuerpflicht besteht.

pumuckelline
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Steuerpflicht

Beitrag von pumuckelline » 28.05.2013, 16:11

Nach Auskunft des Finanzamtes löst die Zahlung des Unterhaltes nach § 1615 l BGB keine Steuerpflicht bei der Kindesmutter aus. Der Kindesvater der den Unterhalt an die Kindesmutter zahlt, kann die Zahlung jedoch steuerlich absetzen.

Das ist wohl anders als beim Ehegattenunterhalt, da hier der Ehegatte den Unterhalt nur absetzen kann und demensprechend beim unterhaltsberechtigten Ehegatten als Einkommen steuerpflichtig wird, wenn beide Ehegatten dies unterschreiben und damit einverstanden sind.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.05.2013, 17:42

Hallo,
Ich vermute richtig wenn die Kindsmutter Familienversicherung ist bei Eltern oder Ehemann aber nicht beim Kindsvater ?
Gruss
Czauderna

Rossi
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Beitrag von Rossi » 28.05.2013, 20:34

Günther; die junge Mutter ist nicht verheiratet. Somit kann eine Familienversicherung beim Kindesvater nicht erfolgen.

@Pumuckelline
Hast Du selber beim Finanzamt nachgefragt.

Denn in der Tat kommt es entscheidend darauf an, ob der Unterhalt Einkommen im Sinne des Steuerrechts ist.

@Jochen
Zieht man bei allen Einkünften immer die Werbungskostenpauschale ab?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 28.05.2013, 21:49

Kannst du machen allerdings ich muss mich entschuldigen die 1000,- € werden nur angesetzt für Arbeitnehmer, für den Unterhalt also nur für geschiedene Ehefrau gelten 102 €

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0123.htm

Rossi
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Beitrag von Rossi » 28.05.2013, 22:51

Okay, jenes kam mir schon spanisch vor (immer die Werbungskostenpauschale).

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 28.05.2013, 22:54

Sorry allerdings bin ich im ESTG bisher nicht fündig geworden das die Unterhaltsleistungen steuerpflichtig macht

pumuckelline
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Steuerpflicht Unterhalt § 1615 L BGB

Beitrag von pumuckelline » 29.05.2013, 08:21

@Rossi
ja habe selber beim Finanzamt nachgefragt. Ehegattenunterhalt ist auch nur dann steuerpflichtig wenn beide Ehegatten damit einverstanden sind und der eine es somit bei den Steuern absetzen kann und bei dem anderen der Unthalt dann steuerpflichtig ist. Da es diese Regelung mit dem Einverständnis bei dem Unterhalt nach § 1615l nicht gibt, kann der Kindesvater diese Sonderausgaben wohl absetzen, weil damit Hilfebedürftigkeit nach SGB II vermieden wird, aber bei der Kindesmutter sind es keine steuerpflichtigen Einkünfte. Ich habs auch nirgendwo gefunden, dass es zu den steuerpflichtigen Einkünften zählt.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 29.05.2013, 08:27

@pumuckelline

Dies klingt logisch und so werde ich es auch machen.

Merci

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 29.05.2013, 08:29

Wie zickt da eine Kasse rum?

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