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Weiter Krankengeld im Widerspruchsverfahren EM-Rente?

Verfasst: 17.04.2013, 10:42
von Miep
Hallo,

ich habe folgende Frage:

Wenn die DRV nach Aktenlage oder aber nach Begutachtung durch einen Arzt meinen Antrag auf EM-Rente ablehnt und ich in Widerspruch gehen muss, muss dann die Krankenkasse bis zur Entscheidung über den Widerspruch weiterhin Krankengeld zahlen?

Bis zur Aussteuerung sind es noch 6 Monate und die Arbeitsunfähigkeit wird natürlich weiterhin lückenlos nachgewiesen.

Oder ist die Krankenkasse bei Ablehnung eines EM-Antrags aus der Zahlungspflicht raus und ich muss ALG I im Sinne der Nahtlosigkeitsregelung + ergänzend ALG II, da ALG I bei nur ca. 300 € wären, bei der AfA beantragen?

Danke.

Verfasst: 17.04.2013, 11:45
von Aha
..auch beim Widerspruch zahlt die KK weiter Krankengeld bis zum Leistungsende (Aussteuerung). Voraussetzung ist natürlich die weiter vorliegende Arbeitsunfähigkeit.