Hallo,
ich habe folgende Frage:
Wenn die DRV nach Aktenlage oder aber nach Begutachtung durch einen Arzt meinen Antrag auf EM-Rente ablehnt und ich in Widerspruch gehen muss, muss dann die Krankenkasse bis zur Entscheidung über den Widerspruch weiterhin Krankengeld zahlen?
Bis zur Aussteuerung sind es noch 6 Monate und die Arbeitsunfähigkeit wird natürlich weiterhin lückenlos nachgewiesen.
Oder ist die Krankenkasse bei Ablehnung eines EM-Antrags aus der Zahlungspflicht raus und ich muss ALG I im Sinne der Nahtlosigkeitsregelung + ergänzend ALG II, da ALG I bei nur ca. 300 € wären, bei der AfA beantragen?
Danke.
Weiter Krankengeld im Widerspruchsverfahren EM-Rente?
Moderator: Czauderna