Zurück in der GKV - Was passiert bei Arbeitslosigkeit?
Verfasst: 15.04.2013, 19:30
Guten Tag zusammen,
ich würde mich sehr freuen, wenn ich hier fachkundigen Rat bzw. Informationen bekommen könnte, da ich in der Vergangenheit einige leichtfertige Entscheidungen getroffen habe, die mich teuer zu stehen gekommen sind und ich nun leider noch einige Zeit damit zu kämpfen habe. Nun möchte ich weiteren Schaden so gut es geht vermeiden und nicht wegen Un- und Halbwissen den nächsten Bock schießen.
Folgende Situation:
Ich war über sieben Jahre Selbstständig und bis November 2010 freiwillig gesetzlich versichert.
Ab Dezember 2010 war ich in der privaten Krankenversicherung.
Zum 31.03.2013 habe ich mein Gewerbe abgemeldet und bin seit dem 01.04.2013 im Angestelltenverhältnis.
Somit bin ich wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung, da ich deutlich unter der Beitragsbemessungsgrenze verdiene.
Ich habe mit der gesetzlichen Krankenkasse meiner Wahl Kontakt aufgenommen und bin ihr beigetreten.
Ein Arbeitsvertrag liegt noch nicht vor. Die Einstellung erfolgte nach mündlicher Absprache. Ich befinde mich in der Probezeit.
Ich habe während meiner Selbstständigkeit nicht in eine Arbeitslosenversicherung eingezahlt und aus der selbstständigen Tätigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Ich habe eine Eigentumswohnung erworben, die ich noch abbezahle und selbst bewohne.
Ich befinde mich aktuell in ärztlicher Behandlung, da ich im März operiert wurde und die OP eine weitere nach sich ziehen wird (vorraussichtlich Mitte Juni) und Nachuntersuchungen notwendig sind.
Die Beitragszahlungen zur PKV wurden telefonisch stillgelegt.
Um den Vertrag mit der privaten Krankenkasse kündigen zu können, muss ich bei der gesetzlichen eine Mitgliedsbescheinigung anfordern, aus der die Versicherungspflicht hervorgeht und zusammen mit meiner Willenserklärung, den Vertrag zu kündigen, übermitteln. Diese Information habe ich von der PKV erhalten.
Nun stelle ich mir die Frage, was passieren würde, wenn das Arbeitsverhältnis während der Probezeit aufgelöst wird.
In welcher Versicherung wäre ich dann? Laut telefonischer Auskunft der privaten Krankenkasse wäre ich weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ist das korrekt und welchen Beitrag müsste ich dann in der Zeit einzahlen, in der ich nicht erwerbstätig wäre?
Was würde mit dem Vertrag mit der PKV passieren, wenn dieser bis dahin nicht gekündigt wurde? Würde dieser wieder Bestand haben und keine Möglichkeit bestehen ihn zu kündigen, da keine versicherungspflichtige Beschäftigung mehr vorliegen würde? (Hintergrund ist, dass mir mein Makler versichert hat, sich um die Kündigung zu kümmern. Nachdem ich jetzt seit zwei Wochen auf die Antwort warte, ob die Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen KK ausreicht, habe ich am Freitag direkt bei der PKV angerufen und nachdem ich informiert wurde, dass eine Mitgliedsbescheinigung mit Nachweis der Versicherungspflicht benötigt wird, bei der gesetzlichen Kasse darum gebeten, mir eine solche zukommen zu lassen.)
Gibt es bei dieser Konstellation noch irgendwelche Dinge, die ich unbedingt beachten oder erledigen sollte?
Ich bedanke mich herzlichst für jeden Kommentar, Ratschlag und Hinweis!
ich würde mich sehr freuen, wenn ich hier fachkundigen Rat bzw. Informationen bekommen könnte, da ich in der Vergangenheit einige leichtfertige Entscheidungen getroffen habe, die mich teuer zu stehen gekommen sind und ich nun leider noch einige Zeit damit zu kämpfen habe. Nun möchte ich weiteren Schaden so gut es geht vermeiden und nicht wegen Un- und Halbwissen den nächsten Bock schießen.
Folgende Situation:
Ich war über sieben Jahre Selbstständig und bis November 2010 freiwillig gesetzlich versichert.
Ab Dezember 2010 war ich in der privaten Krankenversicherung.
Zum 31.03.2013 habe ich mein Gewerbe abgemeldet und bin seit dem 01.04.2013 im Angestelltenverhältnis.
Somit bin ich wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung, da ich deutlich unter der Beitragsbemessungsgrenze verdiene.
Ich habe mit der gesetzlichen Krankenkasse meiner Wahl Kontakt aufgenommen und bin ihr beigetreten.
Ein Arbeitsvertrag liegt noch nicht vor. Die Einstellung erfolgte nach mündlicher Absprache. Ich befinde mich in der Probezeit.
Ich habe während meiner Selbstständigkeit nicht in eine Arbeitslosenversicherung eingezahlt und aus der selbstständigen Tätigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Ich habe eine Eigentumswohnung erworben, die ich noch abbezahle und selbst bewohne.
Ich befinde mich aktuell in ärztlicher Behandlung, da ich im März operiert wurde und die OP eine weitere nach sich ziehen wird (vorraussichtlich Mitte Juni) und Nachuntersuchungen notwendig sind.
Die Beitragszahlungen zur PKV wurden telefonisch stillgelegt.
Um den Vertrag mit der privaten Krankenkasse kündigen zu können, muss ich bei der gesetzlichen eine Mitgliedsbescheinigung anfordern, aus der die Versicherungspflicht hervorgeht und zusammen mit meiner Willenserklärung, den Vertrag zu kündigen, übermitteln. Diese Information habe ich von der PKV erhalten.
Nun stelle ich mir die Frage, was passieren würde, wenn das Arbeitsverhältnis während der Probezeit aufgelöst wird.
In welcher Versicherung wäre ich dann? Laut telefonischer Auskunft der privaten Krankenkasse wäre ich weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ist das korrekt und welchen Beitrag müsste ich dann in der Zeit einzahlen, in der ich nicht erwerbstätig wäre?
Was würde mit dem Vertrag mit der PKV passieren, wenn dieser bis dahin nicht gekündigt wurde? Würde dieser wieder Bestand haben und keine Möglichkeit bestehen ihn zu kündigen, da keine versicherungspflichtige Beschäftigung mehr vorliegen würde? (Hintergrund ist, dass mir mein Makler versichert hat, sich um die Kündigung zu kümmern. Nachdem ich jetzt seit zwei Wochen auf die Antwort warte, ob die Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen KK ausreicht, habe ich am Freitag direkt bei der PKV angerufen und nachdem ich informiert wurde, dass eine Mitgliedsbescheinigung mit Nachweis der Versicherungspflicht benötigt wird, bei der gesetzlichen Kasse darum gebeten, mir eine solche zukommen zu lassen.)
Gibt es bei dieser Konstellation noch irgendwelche Dinge, die ich unbedingt beachten oder erledigen sollte?
Ich bedanke mich herzlichst für jeden Kommentar, Ratschlag und Hinweis!