Bescheinigung § 62 SGB V
Verfasst: 07.04.2013, 20:27
Hallo zusammen,
ich habe mal zur o.g. Bescheinigung eine Frage
Ich möchte mal wieder eine Zuzhalungsbefreiung beantragen und bin chronisch krank (inkl. allen Bedingungen). Meine aktuelle Bescheinigung hat folgende Daten:
*Punkt A 1 und A 2 erfüllt*
Ausstellungsdatum der KK:
13.09.2011
---------
*(Punkt B 1 mit Dauerdiagnose stimmt auch)*
Vom Vertragsarzt ausgefüllt:
Wegen der selben Erkrankung seit 10.03.2011
----------
* (Punkt B 2 ist auch richtig angekreuzt)*
Datum vom Vertragsarzt:
17.11.11
Ist die Bescheinigung damit noch gültig oder nicht mehr?
Vielen Dank schon mal für die Antwort
ich habe mal zur o.g. Bescheinigung eine Frage
Ich möchte mal wieder eine Zuzhalungsbefreiung beantragen und bin chronisch krank (inkl. allen Bedingungen). Meine aktuelle Bescheinigung hat folgende Daten:
*Punkt A 1 und A 2 erfüllt*
Ausstellungsdatum der KK:
13.09.2011
---------
*(Punkt B 1 mit Dauerdiagnose stimmt auch)*
Vom Vertragsarzt ausgefüllt:
Wegen der selben Erkrankung seit 10.03.2011
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* (Punkt B 2 ist auch richtig angekreuzt)*
Datum vom Vertragsarzt:
17.11.11
Ist die Bescheinigung damit noch gültig oder nicht mehr?
Vielen Dank schon mal für die Antwort