Hallo zusammen,
ich habe mal zur o.g. Bescheinigung eine Frage
Ich möchte mal wieder eine Zuzhalungsbefreiung beantragen und bin chronisch krank (inkl. allen Bedingungen). Meine aktuelle Bescheinigung hat folgende Daten:
*Punkt A 1 und A 2 erfüllt*
Ausstellungsdatum der KK:
13.09.2011
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*(Punkt B 1 mit Dauerdiagnose stimmt auch)*
Vom Vertragsarzt ausgefüllt:
Wegen der selben Erkrankung seit 10.03.2011
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* (Punkt B 2 ist auch richtig angekreuzt)*
Datum vom Vertragsarzt:
17.11.11
Ist die Bescheinigung damit noch gültig oder nicht mehr?
Vielen Dank schon mal für die Antwort
Bescheinigung § 62 SGB V
Moderator: Czauderna