Bescheinigung § 62 SGB V

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Juma
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Bescheinigung § 62 SGB V

Beitrag von Juma » 07.04.2013, 20:27

Hallo zusammen,

ich habe mal zur o.g. Bescheinigung eine Frage :)

Ich möchte mal wieder eine Zuzhalungsbefreiung beantragen und bin chronisch krank (inkl. allen Bedingungen). Meine aktuelle Bescheinigung hat folgende Daten:

*Punkt A 1 und A 2 erfüllt*

Ausstellungsdatum der KK:
13.09.2011

---------

*(Punkt B 1 mit Dauerdiagnose stimmt auch)*
Vom Vertragsarzt ausgefüllt:
Wegen der selben Erkrankung seit 10.03.2011

----------

* (Punkt B 2 ist auch richtig angekreuzt)*
Datum vom Vertragsarzt:
17.11.11

Ist die Bescheinigung damit noch gültig oder nicht mehr?

Vielen Dank schon mal für die Antwort :)

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.04.2013, 07:40

Hallo,
kommt auf die Kasse an - es gibt Kassen, die überprüfen das Vorliegen einer chronischen Erkrankung nicht jedes Jahr, sondern nur alle zwei oder drei Jahre, aber das ist nicht die Regel.
Gruss
Czauderna

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