Seite 1 von 2

Freiwillig versicherter Rentner als Selbstständiger

Verfasst: 06.04.2013, 16:05
von Diplom-Rentner
Hallo,

ich überlege, ob ich meine derzeit als MiniJob ausgeführte Tätigkeit ab vollendeter Regelaltersgrenze für Rentner auf selbstständiger Basis weiterführe. Für diese Tätigkeit benötige ich ein KfZ, ein iPad, Fotoapparat bzw. SmartPhone, einen Heim-PC nebst Drucker. Die erzielten Einnahmen stehen natürlich meine Ausgaben gegenüber. Welchen Einkommensbetrag zieht die KK für die Ermittlung des Versicherungsbeitrages heran?

Danke!

Gruß
Diplom-Rentner

Verfasst: 06.04.2013, 21:08
von Poet
@Diplom-Rentner: Bei einem freiwillig versicherten Rentner zählen für die Beitragsermittlung alle Deine Einkünfte, auch die aus selbständiger Tätigkeit, also uffbasse! P.S.: Minuseinkünfte aus selbständiger Tätigkeit verringern dagegen die Beiträge nicht nach unten.

Verfasst: 07.04.2013, 08:40
von Diplom-Rentner
???!!! ..also will die KK auf meine Spritgeld Aufwendungen auch noch Beiträge??? Na, das nenne ich mal Raubrittertum! Ist das überhaupt verfassungsgemäß? Das wäre doch mal ein dicker Bremsklotz für unternehmerische Tätigkeit! Ich hoffe, der Sch... wird bald mal eingestampft! Bescheuerte Gesetze, die da mal durchgewunken wurden!

Verfasst: 07.04.2013, 08:50
von broemmel
Diplom-Rentner hat geschrieben:???!!! ..also will die KK auf meine Spritgeld Aufwendungen auch noch Beiträge??? Na, das nenne ich mal Raubrittertum! Ist das überhaupt verfassungsgemäß? Das wäre doch mal ein dicker Bremsklotz für unternehmerische Tätigkeit! Ich hoffe, der Sch... wird bald mal eingestampft! Bescheuerte Gesetze, die da mal durchgewunken wurden!
Na, immer noch am schimpfen über alle Gesetze?

Erst abschliessend informieren. Herangezogen werden Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit. Jetzt heisst die Frage was Einnahmen sind.

Und da sind die Einnahmen der Gewinn.

Verfasst: 07.04.2013, 08:53
von Diplom-Rentner
Was sagt "poet" da??? : ..."Minuseinkünfte aus selbständiger Tätigkeit verringern dagegen die Beiträge nicht nach unten." ??

Verfasst: 07.04.2013, 09:01
von broemmel
Einnahmen - Kosten = Gewinn.

Wenn Koste höhet als Einnahmen = Minuseinkünfte

Wenn Minuseinkünfte werden die nicht vom übrigen Einkommen abgezogen.

Verfasst: 07.04.2013, 09:15
von Diplom-Rentner
Wo kann man das denn nachlesen? Und auf welche Art teilt man der KK den Gewinn mit? Angenommen man macht für das FA eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung? Und die Steuererklärung macht man doch immer erst im Nachhinein? Wann kann also die KK ihre Beiträge einziehen?

Danke!

Verfasst: 07.04.2013, 10:57
von röschen
Na, das nenne ich mal Raubrittertum!
Wie schön, dass es die PKV gibt. Da gibt es kein solches Raubrittertum, sondern fixe Beiträge. Aber das will er komischerweise auch nicht. :wink:

Verfasst: 07.04.2013, 11:08
von Czauderna
Diplom-Rentner hat geschrieben:Wo kann man das denn nachlesen? Und auf welche Art teilt man der KK den Gewinn mit? Angenommen man macht für das FA eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung? Und die Steuererklärung macht man doch immer erst im Nachhinein? Wann kann also die KK ihre Beiträge einziehen?

Danke!
Hallo,
richtig, die Berechnung der Kassen wird durch den letzten, vorliegenden Einkommensteuerbescheid gemacht und gilt bis zur Vorlage des nächsten Bescheids.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 07.04.2013, 14:07
von Diplom-Rentner
Also wird dann für das vergangene Jahr der gesamte KV Beitrag abgerufen? D.h. dann, dass man genügend Geld liegen lassen muss, um das dann bezahlen zu können. O.K., danke!

Verfasst: 07.04.2013, 14:57
von Czauderna
Hallo,
nein, das funktioniert ganz anders.
Wenn du es willst, beschreibe ich dir das
Verfahren .
Gruss
Czauderna

Verfasst: 07.04.2013, 17:02
von Diplom-Rentner
Oh ja! Ich will es :)

Verfasst: 08.04.2013, 18:08
von zost
Besteht denn überhaupt eine freiw. Versicherung? Solltest du vers.pflichtig sein, sind evt. gar keine Beiträge aus der Selbst. zu zahlen

Verfasst: 08.04.2013, 18:10
von Diplom-Rentner
Ja, erfülle leider nicht diese 9/10 Regelung :(

Verfasst: 09.04.2013, 08:00
von Sportsfreund
Hi zusammen,
zost hat geschrieben:Besteht denn überhaupt eine freiw. Versicherung? Solltest du vers.pflichtig sein, sind evt. gar keine Beiträge aus der Selbst. zu zahlen
Korrektur:
auch beim versich.pflichtigen Rentner sind Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit beitragspflichtig, sobald diese (ggf. zusammengerechnet mit Versorgungsbezügen) oberhalb der Mindestgrenze von mtl. 134,75 EUR liegen.

Gruß
Sportsfreund