Freiwillig versicherter Rentner als Selbstständiger
Moderator: Czauderna
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Freiwillig versicherter Rentner als Selbstständiger
Hallo,
ich überlege, ob ich meine derzeit als MiniJob ausgeführte Tätigkeit ab vollendeter Regelaltersgrenze für Rentner auf selbstständiger Basis weiterführe. Für diese Tätigkeit benötige ich ein KfZ, ein iPad, Fotoapparat bzw. SmartPhone, einen Heim-PC nebst Drucker. Die erzielten Einnahmen stehen natürlich meine Ausgaben gegenüber. Welchen Einkommensbetrag zieht die KK für die Ermittlung des Versicherungsbeitrages heran?
Danke!
Gruß
Diplom-Rentner
ich überlege, ob ich meine derzeit als MiniJob ausgeführte Tätigkeit ab vollendeter Regelaltersgrenze für Rentner auf selbstständiger Basis weiterführe. Für diese Tätigkeit benötige ich ein KfZ, ein iPad, Fotoapparat bzw. SmartPhone, einen Heim-PC nebst Drucker. Die erzielten Einnahmen stehen natürlich meine Ausgaben gegenüber. Welchen Einkommensbetrag zieht die KK für die Ermittlung des Versicherungsbeitrages heran?
Danke!
Gruß
Diplom-Rentner
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???!!! ..also will die KK auf meine Spritgeld Aufwendungen auch noch Beiträge??? Na, das nenne ich mal Raubrittertum! Ist das überhaupt verfassungsgemäß? Das wäre doch mal ein dicker Bremsklotz für unternehmerische Tätigkeit! Ich hoffe, der Sch... wird bald mal eingestampft! Bescheuerte Gesetze, die da mal durchgewunken wurden!
Na, immer noch am schimpfen über alle Gesetze?Diplom-Rentner hat geschrieben:???!!! ..also will die KK auf meine Spritgeld Aufwendungen auch noch Beiträge??? Na, das nenne ich mal Raubrittertum! Ist das überhaupt verfassungsgemäß? Das wäre doch mal ein dicker Bremsklotz für unternehmerische Tätigkeit! Ich hoffe, der Sch... wird bald mal eingestampft! Bescheuerte Gesetze, die da mal durchgewunken wurden!
Erst abschliessend informieren. Herangezogen werden Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit. Jetzt heisst die Frage was Einnahmen sind.
Und da sind die Einnahmen der Gewinn.
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Wie schön, dass es die PKV gibt. Da gibt es kein solches Raubrittertum, sondern fixe Beiträge. Aber das will er komischerweise auch nicht.Na, das nenne ich mal Raubrittertum!
Zuletzt geändert von röschen am 07.04.2013, 12:54, insgesamt 2-mal geändert.
Hallo,Diplom-Rentner hat geschrieben:Wo kann man das denn nachlesen? Und auf welche Art teilt man der KK den Gewinn mit? Angenommen man macht für das FA eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung? Und die Steuererklärung macht man doch immer erst im Nachhinein? Wann kann also die KK ihre Beiträge einziehen?
Danke!
richtig, die Berechnung der Kassen wird durch den letzten, vorliegenden Einkommensteuerbescheid gemacht und gilt bis zur Vorlage des nächsten Bescheids.
Gruss
Czauderna
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Hi zusammen,
auch beim versich.pflichtigen Rentner sind Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit beitragspflichtig, sobald diese (ggf. zusammengerechnet mit Versorgungsbezügen) oberhalb der Mindestgrenze von mtl. 134,75 EUR liegen.
Gruß
Sportsfreund
Korrektur:zost hat geschrieben:Besteht denn überhaupt eine freiw. Versicherung? Solltest du vers.pflichtig sein, sind evt. gar keine Beiträge aus der Selbst. zu zahlen
auch beim versich.pflichtigen Rentner sind Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit beitragspflichtig, sobald diese (ggf. zusammengerechnet mit Versorgungsbezügen) oberhalb der Mindestgrenze von mtl. 134,75 EUR liegen.
Gruß
Sportsfreund