Nebenberuflich selbständig und GKV
Verfasst: 01.04.2013, 15:33
Hallo, liebe Experten,
folgender Sachverhalt bewegt den Threadersteller:
Arbeitnehmer A ist seit 01.04.12 pflichtversicherter Angestellter. Im Juli 2012 nimmt er eine nebenberufliche Selbständigkeit auf und meldet dies auch seiner GKV. Die zuständige Kasse erkennt die Tätigkeit auch als nebenberuflich an. A erstellt für die Monate 7/12 - 09/12 eine Rechnung, stellt die nächste Rechnung für den Tätigkeitszeitraum 10/12 - 01/13 dann aber erst Ende Januar 2013. Zum 31.01.13 stellt A die nebenberufliche Selbständigkeit ein und meldet dies wiederum der Kasse.
Problem: Der Umsatz für die Monate 10/12 - 01/13 zusammengenommen übersteigt im Januar A´s Bruttogehalt als Arbeitnehmer um mehr als das Doppelte. Dieser Umsatz taucht auch erst im Steuerbescheid 2013 auf, da als Kleinunternehmer Istbesteuerung gewählt wurde. Eine Rechnungsabgrenzung wäre umständlich und nur durch komplizierte Bilanzierung möglich, also aufwändig und wohl teuer - da Steuerberater nötig.
Wie weist man nun der Kasse nach, dass dieser Umsatz sich auf mehrere Monate zurückliegender Arbeit bezieht ? Nur durch die Rechnung ? Oder geht das nach Treu und Glauben ?
Der monatliche Umsatz hat immer unter der Arbeitnehmertätigkeit gelegene und es kommt doch oft vor, dass Rechnungen vom Auftraggeber auch schon mal im Folgejahr bezahlt werden können.
Andersrum für den worst case gefragt: Ab wann liegt dann wieder Pflichtversicherung als Arbeitnehmer vor ? Die Selbständigkeit wurde ja per 31.01. eingestellt, aber die Anstellung geht weiter.
Wird dann das Einkommen als Selbständiger Monat für Monat mit dem Bruttogehalt "verrechnet" und ab dem Monat wo das Bruttogehalt als Arbeitnehmer dann wieder im Plus ist, liegt wieder Pflichtversicherung vor ? Oder wird der Umsatz durch 12 geteilt ? Oder liegt ab dem Folgemonat der Einstellung der Selbständigkeit auf jeden Fall wieder Pflichtversicherung vor ?
Ich hoffe, ich konnte verständlich machen, worum es geht. Wäre sehr nett, wenn mir hier ein GKV-Fachmann auf die Sprünge helfen könnte.
Die Sache ist wichtig, da nach 12 Monaten GKV-Pflichtversicherung eine freiwillige Weiterversicherung begründet werden soll.
Vielen Dank !
folgender Sachverhalt bewegt den Threadersteller:
Arbeitnehmer A ist seit 01.04.12 pflichtversicherter Angestellter. Im Juli 2012 nimmt er eine nebenberufliche Selbständigkeit auf und meldet dies auch seiner GKV. Die zuständige Kasse erkennt die Tätigkeit auch als nebenberuflich an. A erstellt für die Monate 7/12 - 09/12 eine Rechnung, stellt die nächste Rechnung für den Tätigkeitszeitraum 10/12 - 01/13 dann aber erst Ende Januar 2013. Zum 31.01.13 stellt A die nebenberufliche Selbständigkeit ein und meldet dies wiederum der Kasse.
Problem: Der Umsatz für die Monate 10/12 - 01/13 zusammengenommen übersteigt im Januar A´s Bruttogehalt als Arbeitnehmer um mehr als das Doppelte. Dieser Umsatz taucht auch erst im Steuerbescheid 2013 auf, da als Kleinunternehmer Istbesteuerung gewählt wurde. Eine Rechnungsabgrenzung wäre umständlich und nur durch komplizierte Bilanzierung möglich, also aufwändig und wohl teuer - da Steuerberater nötig.
Wie weist man nun der Kasse nach, dass dieser Umsatz sich auf mehrere Monate zurückliegender Arbeit bezieht ? Nur durch die Rechnung ? Oder geht das nach Treu und Glauben ?
Der monatliche Umsatz hat immer unter der Arbeitnehmertätigkeit gelegene und es kommt doch oft vor, dass Rechnungen vom Auftraggeber auch schon mal im Folgejahr bezahlt werden können.
Andersrum für den worst case gefragt: Ab wann liegt dann wieder Pflichtversicherung als Arbeitnehmer vor ? Die Selbständigkeit wurde ja per 31.01. eingestellt, aber die Anstellung geht weiter.
Wird dann das Einkommen als Selbständiger Monat für Monat mit dem Bruttogehalt "verrechnet" und ab dem Monat wo das Bruttogehalt als Arbeitnehmer dann wieder im Plus ist, liegt wieder Pflichtversicherung vor ? Oder wird der Umsatz durch 12 geteilt ? Oder liegt ab dem Folgemonat der Einstellung der Selbständigkeit auf jeden Fall wieder Pflichtversicherung vor ?
Ich hoffe, ich konnte verständlich machen, worum es geht. Wäre sehr nett, wenn mir hier ein GKV-Fachmann auf die Sprünge helfen könnte.
Die Sache ist wichtig, da nach 12 Monaten GKV-Pflichtversicherung eine freiwillige Weiterversicherung begründet werden soll.
Vielen Dank !