Hallo, liebe Experten,
folgender Sachverhalt bewegt den Threadersteller:
Arbeitnehmer A ist seit 01.04.12 pflichtversicherter Angestellter. Im Juli 2012 nimmt er eine nebenberufliche Selbständigkeit auf und meldet dies auch seiner GKV. Die zuständige Kasse erkennt die Tätigkeit auch als nebenberuflich an. A erstellt für die Monate 7/12 - 09/12 eine Rechnung, stellt die nächste Rechnung für den Tätigkeitszeitraum 10/12 - 01/13 dann aber erst Ende Januar 2013. Zum 31.01.13 stellt A die nebenberufliche Selbständigkeit ein und meldet dies wiederum der Kasse.
Problem: Der Umsatz für die Monate 10/12 - 01/13 zusammengenommen übersteigt im Januar A´s Bruttogehalt als Arbeitnehmer um mehr als das Doppelte. Dieser Umsatz taucht auch erst im Steuerbescheid 2013 auf, da als Kleinunternehmer Istbesteuerung gewählt wurde. Eine Rechnungsabgrenzung wäre umständlich und nur durch komplizierte Bilanzierung möglich, also aufwändig und wohl teuer - da Steuerberater nötig.
Wie weist man nun der Kasse nach, dass dieser Umsatz sich auf mehrere Monate zurückliegender Arbeit bezieht ? Nur durch die Rechnung ? Oder geht das nach Treu und Glauben ?
Der monatliche Umsatz hat immer unter der Arbeitnehmertätigkeit gelegene und es kommt doch oft vor, dass Rechnungen vom Auftraggeber auch schon mal im Folgejahr bezahlt werden können.
Andersrum für den worst case gefragt: Ab wann liegt dann wieder Pflichtversicherung als Arbeitnehmer vor ? Die Selbständigkeit wurde ja per 31.01. eingestellt, aber die Anstellung geht weiter.
Wird dann das Einkommen als Selbständiger Monat für Monat mit dem Bruttogehalt "verrechnet" und ab dem Monat wo das Bruttogehalt als Arbeitnehmer dann wieder im Plus ist, liegt wieder Pflichtversicherung vor ? Oder wird der Umsatz durch 12 geteilt ? Oder liegt ab dem Folgemonat der Einstellung der Selbständigkeit auf jeden Fall wieder Pflichtversicherung vor ?
Ich hoffe, ich konnte verständlich machen, worum es geht. Wäre sehr nett, wenn mir hier ein GKV-Fachmann auf die Sprünge helfen könnte.
Die Sache ist wichtig, da nach 12 Monaten GKV-Pflichtversicherung eine freiwillige Weiterversicherung begründet werden soll.
Vielen Dank !
Nebenberuflich selbständig und GKV
Moderator: Czauderna
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Hallo,
aber ab Februar ist er nicht mehr selbständig tätig ?
Wenn das so zutrifft kann man nach meiner Meinung nicht von einer hauptberuflichen Selbständigkeit für den Monat Januar sprechen, geschweige denn für diesen einen Monat eine entsprechende Einstufung vornehmen.
Ich glaube auch, beri entsprechender Klärung mit der Kasse wird dies das auch so sehen - sollte die Kasse sich doch uneinsichtig geben, was spricht dafür das Ende der selbständigen Tätigkeit entsprechend nach hinten zu verlagern, z.B. 30.06.2013, bis es auch betraglich wieder passt - dann wird das Einkommen aus dem Januar eben auf die sechs Monate verteilt ???!!
Gruss
Czauderna
aber ab Februar ist er nicht mehr selbständig tätig ?
Wenn das so zutrifft kann man nach meiner Meinung nicht von einer hauptberuflichen Selbständigkeit für den Monat Januar sprechen, geschweige denn für diesen einen Monat eine entsprechende Einstufung vornehmen.
Ich glaube auch, beri entsprechender Klärung mit der Kasse wird dies das auch so sehen - sollte die Kasse sich doch uneinsichtig geben, was spricht dafür das Ende der selbständigen Tätigkeit entsprechend nach hinten zu verlagern, z.B. 30.06.2013, bis es auch betraglich wieder passt - dann wird das Einkommen aus dem Januar eben auf die sechs Monate verteilt ???!!
Gruss
Czauderna
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Hallo,
nein, ab Februar 2013 hat tatsächlich keine Selbständigkeit mehr vorgelegen.
A hat Finanzamt und Krankenkasse allerdings auch direkt im Februar mitgeteilt, dass die Selbständigkeit wieder eingestampft wurde, die Lösung auf weitere Monate "umzuverteilen"entfällt also.
Jene freie Mitarbeit wies in ihrer tatsächlichen Ausprägung im Laufe der Zeit allerdings einige Merkmale abhängiger Beschäftigung auf. Sollte das Ganze mal nachträglich geprüft werden oder gar vor dem Sozialgericht landen, möchte A natürlich auf der sicheren Seite sein, dass der eine Monat dann nicht als "hauptberuflich" selbständiger Monat gesehen wird.
Der Steuerbescheid für 2013 wird allerdings insgesamt wohl die Selbständigkeit vom Einkommen her mindestens 10fach übertreffen.
nein, ab Februar 2013 hat tatsächlich keine Selbständigkeit mehr vorgelegen.
A hat Finanzamt und Krankenkasse allerdings auch direkt im Februar mitgeteilt, dass die Selbständigkeit wieder eingestampft wurde, die Lösung auf weitere Monate "umzuverteilen"entfällt also.
Jene freie Mitarbeit wies in ihrer tatsächlichen Ausprägung im Laufe der Zeit allerdings einige Merkmale abhängiger Beschäftigung auf. Sollte das Ganze mal nachträglich geprüft werden oder gar vor dem Sozialgericht landen, möchte A natürlich auf der sicheren Seite sein, dass der eine Monat dann nicht als "hauptberuflich" selbständiger Monat gesehen wird.
Der Steuerbescheid für 2013 wird allerdings insgesamt wohl die Selbständigkeit vom Einkommen her mindestens 10fach übertreffen.
@GKVdesperado: Die Beurteilung einer selbständigen Tätigkeit hängt nicht nur am Einkommen sondern auch an der Wochenarbeitszeit und der Frage, ob Arbeitnehmer beschäftigt wurden.
Da Du Ist-Besteuerung gewählt hast, zählt der Umsatz in das Jahr 2013 und wird da auch auf dem Steuerbescheid auftauchen. Aber: Umsatz ist nicht gleich Einkommen ist nicht gleich zu versteuerndes Einkommen. Der einzige valide Einkommensnachweis kommt im Jahr 2014 in Form Deines Steuerbescheides. Erst dann wäre eine ganz saubere Beurteilung möglich.
Ich vermute jedoch mal ganz stark, Deine Kasse wird den versichertenfreundlichen Weg gehen und sich mit den Beiträgen aus der Arbeitnehmertätigkeit begnügen.
Deiner freiwilligen Weiterversicherung steht auch so nichts im Wege wenn Du gesetzlich versichert bist.
Da Du Ist-Besteuerung gewählt hast, zählt der Umsatz in das Jahr 2013 und wird da auch auf dem Steuerbescheid auftauchen. Aber: Umsatz ist nicht gleich Einkommen ist nicht gleich zu versteuerndes Einkommen. Der einzige valide Einkommensnachweis kommt im Jahr 2014 in Form Deines Steuerbescheides. Erst dann wäre eine ganz saubere Beurteilung möglich.
Ich vermute jedoch mal ganz stark, Deine Kasse wird den versichertenfreundlichen Weg gehen und sich mit den Beiträgen aus der Arbeitnehmertätigkeit begnügen.
Deiner freiwilligen Weiterversicherung steht auch so nichts im Wege wenn Du gesetzlich versichert bist.