GKV Vereinbarung mit Dialysezentren
Verfasst: 04.03.2013, 11:58
Hallo,
Ich hätte da eine etwas Fachspezifische Frage.
Und zwar geht es dabei um die Vereinbarungen der GKV zur Behandlung
von Dialysepatienten in den Dialysezentren.
Jetzt habe ich eine Bundeseinheitliche Vereinbarung gefunden
und eine aus Berlin mit der AOK und der IKK, die sehr Spezifiziert ist
was Behandlung und einige Bedingungen betrifft.
Was mich interessiert ist vor allem die Vereinbarung über die Notfallversorgung
bei Dialyse zu Hause.Ob Hämo oder CAPD.
In der Berliner Vereinbarung steht: Der Arzt des Zentrums muss innerhalb 30 -minuten
den/die Patienten erreichen können.
Bei Ausfall der angelernten Person ist die Dialyse über 14 tage durch eine Fachkraft
die Dialyse sicher zu stellen, danach ist ein anderes Dialyseverfahren eventuell
zu empfehlen.
Mein Problem:
Bei nachfragen im Alten Dialysezentrum wurde mir gesagt,diesen Service bieten wir nicht an.
Folge: Ich musste Samstag in ein Krankenhaus,ging Sonntag auf eigene Verantwortung wieder nach Hause, weil meine Frau( CAPD Patientin) hatte sich das Handgelenk gebrochen.
Genau das gleiche mit der Notfallversorgung:
Ich musste meine Frau schon mehrfach in das Zentrum fahren (Notfall)
wobei ich nicht wusste was unterwegs schief gehen könnte,das schlimmste dabei,
einmal mussten wir auch noch 40 Minuten auf die Ärztin warten.
Ich sollte dann zu hause das Dialysat mit Antibiotika behandeln,was laut Baxter,nur
eine dafür angelernte Fachkraft durchführen darf.
Die Folge: eine Woche später Kliniküberweisung mit drei Wochen Aufenthalt
wegen eines nicht in den griff zu bekommenden Bakteriums.
Was ich wissen müsste,wo bekommen ich Aktuelle Vereinbarungen GKV-Dialysezentren
und sind diese Regional unterschiedlich?
Ich bräuchte eine Quelle dazu weil ich diese dann gerne auch bei Dialyse-Online
veröffentlichen möchte.
Danke im vorraus.
LG
Habssatt
Ich hätte da eine etwas Fachspezifische Frage.
Und zwar geht es dabei um die Vereinbarungen der GKV zur Behandlung
von Dialysepatienten in den Dialysezentren.
Jetzt habe ich eine Bundeseinheitliche Vereinbarung gefunden
und eine aus Berlin mit der AOK und der IKK, die sehr Spezifiziert ist
was Behandlung und einige Bedingungen betrifft.
Was mich interessiert ist vor allem die Vereinbarung über die Notfallversorgung
bei Dialyse zu Hause.Ob Hämo oder CAPD.
In der Berliner Vereinbarung steht: Der Arzt des Zentrums muss innerhalb 30 -minuten
den/die Patienten erreichen können.
Bei Ausfall der angelernten Person ist die Dialyse über 14 tage durch eine Fachkraft
die Dialyse sicher zu stellen, danach ist ein anderes Dialyseverfahren eventuell
zu empfehlen.
Mein Problem:
Bei nachfragen im Alten Dialysezentrum wurde mir gesagt,diesen Service bieten wir nicht an.
Folge: Ich musste Samstag in ein Krankenhaus,ging Sonntag auf eigene Verantwortung wieder nach Hause, weil meine Frau( CAPD Patientin) hatte sich das Handgelenk gebrochen.
Genau das gleiche mit der Notfallversorgung:
Ich musste meine Frau schon mehrfach in das Zentrum fahren (Notfall)
wobei ich nicht wusste was unterwegs schief gehen könnte,das schlimmste dabei,
einmal mussten wir auch noch 40 Minuten auf die Ärztin warten.
Ich sollte dann zu hause das Dialysat mit Antibiotika behandeln,was laut Baxter,nur
eine dafür angelernte Fachkraft durchführen darf.
Die Folge: eine Woche später Kliniküberweisung mit drei Wochen Aufenthalt
wegen eines nicht in den griff zu bekommenden Bakteriums.
Was ich wissen müsste,wo bekommen ich Aktuelle Vereinbarungen GKV-Dialysezentren
und sind diese Regional unterschiedlich?
Ich bräuchte eine Quelle dazu weil ich diese dann gerne auch bei Dialyse-Online
veröffentlichen möchte.
Danke im vorraus.
LG
Habssatt