GKV Vereinbarung mit Dialysezentren
Moderatoren: Czauderna, Karsten
GKV Vereinbarung mit Dialysezentren
Hallo,
Ich hätte da eine etwas Fachspezifische Frage.
Und zwar geht es dabei um die Vereinbarungen der GKV zur Behandlung
von Dialysepatienten in den Dialysezentren.
Jetzt habe ich eine Bundeseinheitliche Vereinbarung gefunden
und eine aus Berlin mit der AOK und der IKK, die sehr Spezifiziert ist
was Behandlung und einige Bedingungen betrifft.
Was mich interessiert ist vor allem die Vereinbarung über die Notfallversorgung
bei Dialyse zu Hause.Ob Hämo oder CAPD.
In der Berliner Vereinbarung steht: Der Arzt des Zentrums muss innerhalb 30 -minuten
den/die Patienten erreichen können.
Bei Ausfall der angelernten Person ist die Dialyse über 14 tage durch eine Fachkraft
die Dialyse sicher zu stellen, danach ist ein anderes Dialyseverfahren eventuell
zu empfehlen.
Mein Problem:
Bei nachfragen im Alten Dialysezentrum wurde mir gesagt,diesen Service bieten wir nicht an.
Folge: Ich musste Samstag in ein Krankenhaus,ging Sonntag auf eigene Verantwortung wieder nach Hause, weil meine Frau( CAPD Patientin) hatte sich das Handgelenk gebrochen.
Genau das gleiche mit der Notfallversorgung:
Ich musste meine Frau schon mehrfach in das Zentrum fahren (Notfall)
wobei ich nicht wusste was unterwegs schief gehen könnte,das schlimmste dabei,
einmal mussten wir auch noch 40 Minuten auf die Ärztin warten.
Ich sollte dann zu hause das Dialysat mit Antibiotika behandeln,was laut Baxter,nur
eine dafür angelernte Fachkraft durchführen darf.
Die Folge: eine Woche später Kliniküberweisung mit drei Wochen Aufenthalt
wegen eines nicht in den griff zu bekommenden Bakteriums.
Was ich wissen müsste,wo bekommen ich Aktuelle Vereinbarungen GKV-Dialysezentren
und sind diese Regional unterschiedlich?
Ich bräuchte eine Quelle dazu weil ich diese dann gerne auch bei Dialyse-Online
veröffentlichen möchte.
Danke im vorraus.
LG
Habssatt
Ich hätte da eine etwas Fachspezifische Frage.
Und zwar geht es dabei um die Vereinbarungen der GKV zur Behandlung
von Dialysepatienten in den Dialysezentren.
Jetzt habe ich eine Bundeseinheitliche Vereinbarung gefunden
und eine aus Berlin mit der AOK und der IKK, die sehr Spezifiziert ist
was Behandlung und einige Bedingungen betrifft.
Was mich interessiert ist vor allem die Vereinbarung über die Notfallversorgung
bei Dialyse zu Hause.Ob Hämo oder CAPD.
In der Berliner Vereinbarung steht: Der Arzt des Zentrums muss innerhalb 30 -minuten
den/die Patienten erreichen können.
Bei Ausfall der angelernten Person ist die Dialyse über 14 tage durch eine Fachkraft
die Dialyse sicher zu stellen, danach ist ein anderes Dialyseverfahren eventuell
zu empfehlen.
Mein Problem:
Bei nachfragen im Alten Dialysezentrum wurde mir gesagt,diesen Service bieten wir nicht an.
Folge: Ich musste Samstag in ein Krankenhaus,ging Sonntag auf eigene Verantwortung wieder nach Hause, weil meine Frau( CAPD Patientin) hatte sich das Handgelenk gebrochen.
Genau das gleiche mit der Notfallversorgung:
Ich musste meine Frau schon mehrfach in das Zentrum fahren (Notfall)
wobei ich nicht wusste was unterwegs schief gehen könnte,das schlimmste dabei,
einmal mussten wir auch noch 40 Minuten auf die Ärztin warten.
Ich sollte dann zu hause das Dialysat mit Antibiotika behandeln,was laut Baxter,nur
eine dafür angelernte Fachkraft durchführen darf.
Die Folge: eine Woche später Kliniküberweisung mit drei Wochen Aufenthalt
wegen eines nicht in den griff zu bekommenden Bakteriums.
Was ich wissen müsste,wo bekommen ich Aktuelle Vereinbarungen GKV-Dialysezentren
und sind diese Regional unterschiedlich?
Ich bräuchte eine Quelle dazu weil ich diese dann gerne auch bei Dialyse-Online
veröffentlichen möchte.
Danke im vorraus.
LG
Habssatt
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem von dir gefundenen Spezialvertrag um eine Integrierte Versorung handelt. Das heißt, diese Verträge können sowohl regional unterschiedlich als auch von Kasse zu Kasse verschieden sein. Am besten fragst du mal bei deiner Kasse nach, ob sie so etwas im Angebot haben. Und ansonsten würde ich persönlich im Notfall einen Rettungswagen rufen und nicht mit einer schwerkranken Person selbst ins Krankenhaus oder zu einem (ambulanten?) Dialysezentrum fahren. Über die Ursache des von dir geschilderten stationären Aufenthaltes würde ich die Kasse informieren, falls sie nicht schon selbst nachgefragt hat.
Hallo, Danke GKV für die Antwort
ich habe nochmal nachgesehen,in der Bundesweiten Vereinbarung,diese ist aber schon aus dem Jahr 2005
Das ist es was ich suche:
Qualitätssicherungsvereinbarung,Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse des Gemeinsamen Bundesausschusses in der jeweils geltenden Fassung.
Diese ,,Qualitätssicherungsvereinbarung`` werden anscheinend Regional
von den Krankenkassen mit den Dialysezentren getroffen.
Geanau diese würde ich dem Nephro gerne Ausgedruckt,zu kommen lassen.
Apropos Notarztwagen: Als ich mich im Zentrum über die Wartezeit beschwerte,wurde mir von einer Mitarbeiterin gesagt:Was wollen sie denn,sie kam ja nicht mit dem RTW?!Konsequenz.Ich fahre nie wieder in einer solchen Situation selber.
LG
Habssatt
ich habe nochmal nachgesehen,in der Bundesweiten Vereinbarung,diese ist aber schon aus dem Jahr 2005
Das ist es was ich suche:
§ 1
Versorgungsinhalt
Zur Sicherung der Versorgungsqualität und der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung
erfolgt die nach diesem Vertrag definierte nephrologische Versorgung
chronisch niereninsuffizienter Patienten gemäß § 2 Abs. 7 Bundesmantelvertrag. Die
Durchführung der Versorgungsaufträge richtet sich nach
– den im Folgenden aufgeführten Bestimmungen,
– den Regelungen der Sonderbedarfsplanung gemäß der Bedarfsplanungs-
Richtlinie-Ärzte des Gemeinsamen Bundesausschusses
– der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren gemäß
§ 135 Abs. 2 SGB V (im Folgenden 'Qualitätssicherungsvereinbarung' genannt).
– der Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse des Gemeinsamen Bundesausschusses
in der jeweils geltenden Fassung
– der Regelung der KBV zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten
nach § 95d SGB V.
Qualitätssicherungsvereinbarung,Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse des Gemeinsamen Bundesausschusses in der jeweils geltenden Fassung.
Diese ,,Qualitätssicherungsvereinbarung`` werden anscheinend Regional
von den Krankenkassen mit den Dialysezentren getroffen.
Geanau diese würde ich dem Nephro gerne Ausgedruckt,zu kommen lassen.
Apropos Notarztwagen: Als ich mich im Zentrum über die Wartezeit beschwerte,wurde mir von einer Mitarbeiterin gesagt:Was wollen sie denn,sie kam ja nicht mit dem RTW?!Konsequenz.Ich fahre nie wieder in einer solchen Situation selber.
LG
Habssatt
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Schau mal hier: g-ba.de/informationen/richtlinien/45/Habssatt hat geschrieben: Qualitätssicherungsvereinbarung,Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse des Gemeinsamen Bundesausschusses in der jeweils geltenden Fassung.
Diese ,,Qualitätssicherungsvereinbarung`` werden anscheinend Regional
von den Krankenkassen mit den Dialysezentren getroffen.
Geanau diese würde ich dem Nephro gerne Ausgedruckt,zu kommen lassen.
Diese Richtlinien gelten bundesweit. Ich glaube aber nicht, dass es das ist, was du suchst. Dann schon eher das hier:
kbv.de/rechtsquellen/2293.html
Die Vereinbarung mit garantierten Zeiten etc. kenne ich nur von Verträgen zur Integrierten Versorgung. Da müsstest du bei deiner Kasse nachfragen, aber wenn das Zentrum schon sagt, es hätte keinen, wird es wohl mit keiner Kasse einen abgeschlossen haben.
Tut mir Leid GKV, aber einmal muss ich nochmal nachfragen,
ich habe nochmal die alte Vereinbarung raus gewuhlt.
kvberlin.de/20praxis/60vertrag/10vertraege/dialyse/dialyse_aok_bkk.pdf
Ist das obige so ein Vertrag zur integrierten Versorgung?
Dann wüsste ich auch genau was ich bei meiner KK nachfragen muss,sollten sie solche Verträge haben.
Vielen Dank
LG
Habssatt
ich habe nochmal die alte Vereinbarung raus gewuhlt.
(6) Der Vertragsarzt hat sich bei der Heimdialyse und kontinuierlichen Peritonealdialyse
(CAPD, CCPD) in regelmäßigen Zeitabständen durch Hausbesuche über den Krank-
heitszustand des Patienten, die sonstigen krankheitsbedingten Umstände und die Ein-
haltung der Hygienevorschriften zu informieren. Darüber hinaus hat er den Patienten über
den sparsamen Gebrauch der Dialysehilfsstoffe zu beraten. Bei technischen Störungen
der Geräte in der Heimdialyse veranlaßt der Arzt die Beseitigung von Fehlern durch Unter-
richtung eines für die Gewährleistung der Betriebssicherheit verantwortlichen Dritten.
(7) Dem Vertragsarzt obliegt auch die Organisation der Betreuung durch Einsatz von Tech-
nikern, Handwerkern und ausgebildeten Pflege- und Hilfskräften.
kvberlin.de/20praxis/60vertrag/10vertraege/dialyse/dialyse_aok_bkk.pdf
Ist das obige so ein Vertrag zur integrierten Versorgung?
Dann wüsste ich auch genau was ich bei meiner KK nachfragen muss,sollten sie solche Verträge haben.
Vielen Dank
LG
Habssatt
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