Zurück in die GKV aufgrund Teilzeit in Elternzeit.
Verfasst: 27.01.2013, 16:13
Hallo Zusammen,
ich bin derzeitig in der PKV versichert und Gehaltlich über der BBG. Ich möchte nun wieder zurück in die GKV und würde gerne in die Runde Fragen, ob dies in folgender Konstellation möglich ist:
1. Ich nehme 1 Monat Teilzeit (April 2013) in der Elternzeit. In diesem einem Monat verdiene ich unter der BBG. Dadurch entsteht Versicherungspflicht in der GKV.
2. Nach dem 1 Monat Teilzeit kann ich trotzdem in der GKV bleiben, da ich in den letzten 5 Jahren 24 Monate in der GKV war -> § 9 SGB V Abs 1 Nr. 1 (PKV-Eintritt war der 1.4.2010: Somit 5/2008-3/2010: 23 Monate + 1 Monat (aus Teilzeit in Elternzeit)=24 Monate).
Ist mein Gedankengang richtig?
Gerade wg. Punkt 1 habe ich schon mal bei der Personalabteilung meines Arbeitgeber nachgefragt und die meinten, ich muß das ganze Jahr unter der BBG sein, damit die Versicherungspflicht eintritt (Auf Jahressicht würde ich auch nicht unter der BBG landen, nur halt den einen Teilzeit-Monat). Ich war der Meinung (aufgrund von SGB V $8 Abs.1 Nr. 2), daß dies unabhängig von Jahreseinkommen ist und nur der Teilzeit-Monat betrachtet wird.
Für jede Hilfe / Hinweis wäre ich sehr dankbar!
Danke & viele Grüße!
Maikl
ich bin derzeitig in der PKV versichert und Gehaltlich über der BBG. Ich möchte nun wieder zurück in die GKV und würde gerne in die Runde Fragen, ob dies in folgender Konstellation möglich ist:
1. Ich nehme 1 Monat Teilzeit (April 2013) in der Elternzeit. In diesem einem Monat verdiene ich unter der BBG. Dadurch entsteht Versicherungspflicht in der GKV.
2. Nach dem 1 Monat Teilzeit kann ich trotzdem in der GKV bleiben, da ich in den letzten 5 Jahren 24 Monate in der GKV war -> § 9 SGB V Abs 1 Nr. 1 (PKV-Eintritt war der 1.4.2010: Somit 5/2008-3/2010: 23 Monate + 1 Monat (aus Teilzeit in Elternzeit)=24 Monate).
Ist mein Gedankengang richtig?
Gerade wg. Punkt 1 habe ich schon mal bei der Personalabteilung meines Arbeitgeber nachgefragt und die meinten, ich muß das ganze Jahr unter der BBG sein, damit die Versicherungspflicht eintritt (Auf Jahressicht würde ich auch nicht unter der BBG landen, nur halt den einen Teilzeit-Monat). Ich war der Meinung (aufgrund von SGB V $8 Abs.1 Nr. 2), daß dies unabhängig von Jahreseinkommen ist und nur der Teilzeit-Monat betrachtet wird.
Für jede Hilfe / Hinweis wäre ich sehr dankbar!
Danke & viele Grüße!
Maikl