Hallo Zusammen,
ich bin derzeitig in der PKV versichert und Gehaltlich über der BBG. Ich möchte nun wieder zurück in die GKV und würde gerne in die Runde Fragen, ob dies in folgender Konstellation möglich ist:
1. Ich nehme 1 Monat Teilzeit (April 2013) in der Elternzeit. In diesem einem Monat verdiene ich unter der BBG. Dadurch entsteht Versicherungspflicht in der GKV.
2. Nach dem 1 Monat Teilzeit kann ich trotzdem in der GKV bleiben, da ich in den letzten 5 Jahren 24 Monate in der GKV war -> § 9 SGB V Abs 1 Nr. 1 (PKV-Eintritt war der 1.4.2010: Somit 5/2008-3/2010: 23 Monate + 1 Monat (aus Teilzeit in Elternzeit)=24 Monate).
Ist mein Gedankengang richtig?
Gerade wg. Punkt 1 habe ich schon mal bei der Personalabteilung meines Arbeitgeber nachgefragt und die meinten, ich muß das ganze Jahr unter der BBG sein, damit die Versicherungspflicht eintritt (Auf Jahressicht würde ich auch nicht unter der BBG landen, nur halt den einen Teilzeit-Monat). Ich war der Meinung (aufgrund von SGB V $8 Abs.1 Nr. 2), daß dies unabhängig von Jahreseinkommen ist und nur der Teilzeit-Monat betrachtet wird.
Für jede Hilfe / Hinweis wäre ich sehr dankbar!
Danke & viele Grüße!
Maikl
Zurück in die GKV aufgrund Teilzeit in Elternzeit.
Moderator: Czauderna
Personalabteilung hat NICHT recht.
Ab 01.04.2013 würde Versicherungspflicht eintreten.
Diese endet dann (aber nicht zum 30.04.2013, wenn ab 01.05.2013 wieder das Gehalt erhöht wird)
sondern zum Ende des Jahres der Erhöhung; also zum 31.12.2013.
Also ist für die Vorversicherungszeit (1 Jahr durchgehend, was ja nicht erfüllt wäre)
ODER 24 Monate in den letzten 5 Jahre (also vom 01.01.2009 bis 31.12.2013) so gerade erfüllt.
Sprich mit Deiner letzten gesetzlichen Krankenkasse und man wird es Dir bestätigen.
Ich würde, wenn ich es wäre, nicht gerade nur einen einzigen Monat unterhalb der Grenze verdienen (sieht irgendwie doof aus). Ist nur so ein Bauchgefühl. Ich empfehle immer 3 Monate.
Ab 01.04.2013 würde Versicherungspflicht eintreten.
Diese endet dann (aber nicht zum 30.04.2013, wenn ab 01.05.2013 wieder das Gehalt erhöht wird)
sondern zum Ende des Jahres der Erhöhung; also zum 31.12.2013.
Also ist für die Vorversicherungszeit (1 Jahr durchgehend, was ja nicht erfüllt wäre)
ODER 24 Monate in den letzten 5 Jahre (also vom 01.01.2009 bis 31.12.2013) so gerade erfüllt.
Sprich mit Deiner letzten gesetzlichen Krankenkasse und man wird es Dir bestätigen.
Ich würde, wenn ich es wäre, nicht gerade nur einen einzigen Monat unterhalb der Grenze verdienen (sieht irgendwie doof aus). Ist nur so ein Bauchgefühl. Ich empfehle immer 3 Monate.
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- Beiträge: 5
- Registriert: 31.01.2012, 18:53
Um auch mal was dazu beizutragen.
Die Personalabteilung hat wohl recht.
Da von vornherein absehbar ist, dass das Gehalt im Jahr 2013 über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kommt es nicht zur Versicherungspflicht und es besteht weiterhin Versicherungsfreiheit. Lediglich wenn die Teilzeitbeschäftigung von längerer Dauer besteht und so vertraglich festgehalten ist, also die Versicherungspflichtgrenze auf das Jahr gesehen unterschritten wird, käme Versicherungspflicht zum Tragen.
Rechtsgrundlagen kann ich jedoch nicht nennen, es ist aber so
Schönes Wochenende
Die Personalabteilung hat wohl recht.
Da von vornherein absehbar ist, dass das Gehalt im Jahr 2013 über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kommt es nicht zur Versicherungspflicht und es besteht weiterhin Versicherungsfreiheit. Lediglich wenn die Teilzeitbeschäftigung von längerer Dauer besteht und so vertraglich festgehalten ist, also die Versicherungspflichtgrenze auf das Jahr gesehen unterschritten wird, käme Versicherungspflicht zum Tragen.
Rechtsgrundlagen kann ich jedoch nicht nennen, es ist aber so
Schönes Wochenende