Freiberuflich ohne Krankenversicherung gewesen?
Verfasst: 24.01.2013, 01:55
Hey Leute,
bei mir hat sich ein eigenartiger Umstand ergeben, was die Krankenversicherung angeht.
Ich war als Student bei der AOK. Seit dem Ende meiners Studiums (1 Oktober 2012) war ich als Freiberufler tätig. Nur wusste die AOK nichts davon, weil sie wahrscheinlich erwartet hat, dass ich als Festangestellter sowieso gemeldet werde, wurde ich nun aber nicht
Die AOK hat mir im Dezember einen Bogen zum Ausfüllen geschickt, wo ich freiwilliges Mitglid werden sollte. Da ich aber noch auf die Rechnungstilgung eines Kunden gewartet habe (um die Angabe auf dem Bogen einzutragen), habe ich es versäumt, den Bogen auszufüllen und abzuschicken.
Jetzt habe ich einen zweiten Bogen bekommen (Anzeige zur Pflichtersicherung nach §...), wo ich angeben sollte, wie es überhaupt mit meiner Krankenversicherung aussieht.
Während der gesamten Zeit habe ich also keine Beiträge bezahlt, ging aber auch nicht zum Arzt. Jetzt werde ich im Februar eine Festanstellung beginnen, von da an wird also normal über den Arbeitgeber abgerechnet. Da stellt sich die Frage, ob ich gezwungen bin, die Beträge in dem Zeitraum der Freiberuflichkeit rückwirkend nachzuzahlen. Ich habe bei der AOK angerufen und sie sagten, dass ich nicht gezwungen bin, die Bögen auszufüllen.
Wird es dazu kommen, dass ich aufgefordert werde, die Beiträge in jedem Fall nachzuzahlen? Oder greift da eine andere Regelung? Was passiert, wenn ich die Bögen nicht zurückschicke und einfach im Februar normal über den Arbeitgeber angemeldet werde.
bei mir hat sich ein eigenartiger Umstand ergeben, was die Krankenversicherung angeht.
Ich war als Student bei der AOK. Seit dem Ende meiners Studiums (1 Oktober 2012) war ich als Freiberufler tätig. Nur wusste die AOK nichts davon, weil sie wahrscheinlich erwartet hat, dass ich als Festangestellter sowieso gemeldet werde, wurde ich nun aber nicht
Die AOK hat mir im Dezember einen Bogen zum Ausfüllen geschickt, wo ich freiwilliges Mitglid werden sollte. Da ich aber noch auf die Rechnungstilgung eines Kunden gewartet habe (um die Angabe auf dem Bogen einzutragen), habe ich es versäumt, den Bogen auszufüllen und abzuschicken.
Jetzt habe ich einen zweiten Bogen bekommen (Anzeige zur Pflichtersicherung nach §...), wo ich angeben sollte, wie es überhaupt mit meiner Krankenversicherung aussieht.
Während der gesamten Zeit habe ich also keine Beiträge bezahlt, ging aber auch nicht zum Arzt. Jetzt werde ich im Februar eine Festanstellung beginnen, von da an wird also normal über den Arbeitgeber abgerechnet. Da stellt sich die Frage, ob ich gezwungen bin, die Beträge in dem Zeitraum der Freiberuflichkeit rückwirkend nachzuzahlen. Ich habe bei der AOK angerufen und sie sagten, dass ich nicht gezwungen bin, die Bögen auszufüllen.
Wird es dazu kommen, dass ich aufgefordert werde, die Beiträge in jedem Fall nachzuzahlen? Oder greift da eine andere Regelung? Was passiert, wenn ich die Bögen nicht zurückschicke und einfach im Februar normal über den Arbeitgeber angemeldet werde.