Freiberuflich ohne Krankenversicherung gewesen?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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astrachan
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Freiberuflich ohne Krankenversicherung gewesen?

Beitrag von astrachan » 24.01.2013, 01:55

Hey Leute,

bei mir hat sich ein eigenartiger Umstand ergeben, was die Krankenversicherung angeht.

Ich war als Student bei der AOK. Seit dem Ende meiners Studiums (1 Oktober 2012) war ich als Freiberufler tätig. Nur wusste die AOK nichts davon, weil sie wahrscheinlich erwartet hat, dass ich als Festangestellter sowieso gemeldet werde, wurde ich nun aber nicht :)

Die AOK hat mir im Dezember einen Bogen zum Ausfüllen geschickt, wo ich freiwilliges Mitglid werden sollte. Da ich aber noch auf die Rechnungstilgung eines Kunden gewartet habe (um die Angabe auf dem Bogen einzutragen), habe ich es versäumt, den Bogen auszufüllen und abzuschicken.

Jetzt habe ich einen zweiten Bogen bekommen (Anzeige zur Pflichtersicherung nach §...), wo ich angeben sollte, wie es überhaupt mit meiner Krankenversicherung aussieht.

Während der gesamten Zeit habe ich also keine Beiträge bezahlt, ging aber auch nicht zum Arzt. Jetzt werde ich im Februar eine Festanstellung beginnen, von da an wird also normal über den Arbeitgeber abgerechnet. Da stellt sich die Frage, ob ich gezwungen bin, die Beträge in dem Zeitraum der Freiberuflichkeit rückwirkend nachzuzahlen. Ich habe bei der AOK angerufen und sie sagten, dass ich nicht gezwungen bin, die Bögen auszufüllen.

Wird es dazu kommen, dass ich aufgefordert werde, die Beiträge in jedem Fall nachzuzahlen? Oder greift da eine andere Regelung? Was passiert, wenn ich die Bögen nicht zurückschicke und einfach im Februar normal über den Arbeitgeber angemeldet werde.

Pahe
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Beitrag von Pahe » 24.01.2013, 14:13

Guten Tag astrachan!

Grundsätzlich musst du die Bögen nicht zurück senden.

Bei der Anzeige zur Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 müssen sämtliche Beiträge, beginnend mit dem ersten Tag nach Ende der letzten Versicherung oder ab dem 01.04.2007, je nach dem was zuerst eintritt, nachgezahlt werden.

Eine freiwillige Versicherung ist aufgrund der verstrichenen Antragsfrist nicht mehr möglich.

Natürlich kannst du die Bögen einfach vernichten. Dann wird der Arbeitgeber dich anmelden und damit bist du wieder versichert.

Relevant wird diese "Versicherungslücke" erst dann, wenn du Leistungen in Anspruch genommen hast. Diese werden dann von dir privat durch die Ärzte/Krankenhäuser gefordert.

Außerdem könntest du Probleme bei der Erfüllung der Voraussetzungen zur KVdR bekommen.

Wenn du einen Rentenantrag stellst wird die Vorversicherungszeit geprüft. Der Prüfzeitraum erstreckt sich vom Beginn deiner ersten Beschäftigung in der Rentenversicherungsbeiträge abgeführt worden sind und endet mit dem Tag der Rentenantragsstellung. In diesem Zeitraum musst du in der 2. Hälfte mindestens 90% bei der AOK oder einer anderen gesetzlichen KK versichert gewesen sein.

Fehlt dir diese Vorversicherungszeit kannst du nicht der Krankenversicherung der Rentner beitreten.

Vielleicht ist für diesen Zeitraum aber auch eine Familienversicherung über den Ehegatten (wenn vorhanden) möglich?

Viele Grüße
Pahe

astrachan
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Beitrag von astrachan » 25.01.2013, 02:39

Vielen Dank für die umfassende Antwort, Pahe!

Sollte die KVdR das einzige Problem sein, dann sind die 90% wohl kaum eine große Sache, oder? Wenn ich das richtig verstehe, dann werden bei der Antragstellung, die ich mit Sicherheit nicht so bald machen werde, die 4 Monate ohne GKV irrelevant sein. Denn es geht js nur um die zweite Hälfte der gesamten Zeit, in der ich Rentenbeiträge zahle. Ich müsste also 4 weitere Monate lang fest angestellt sein und hätte theoretisch schon die Voraussetzungen, in die KVdR einzutreten, korrekt?
Vielleicht ist für diesen Zeitraum aber auch eine Familienversicherung über den Ehegatten (wenn vorhanden) möglich?
Ich bin zwar nicht verheiratet, aber aus reiner Neugier: Könnte ich mich wirklich nachträglich in die Versicherung des Ehegatten aufnehmen lassen?

Ansonsten wird mir dieser Zeitraum ohne GKV keine weiteren Probleme bereiten, oder?

Ich bedanke mich schon jetzt für die Antwort :)

Pahe
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Beitrag von Pahe » 19.02.2013, 11:17

Hallo astrachan,

entschuldige die verspätete Antwort. Aber besser Spät als nie! ;)

Falls bisher noch keine weiteren Infos durch deine KK gegeben wurden hier nochmal ein Beispiel zur Berechnung der Vorversicherungszeit der KVdR:

Beginn der ersten Beschäftigung im Erwerbslebens: 01.08.1950
Tag der Rentenantragsstellung: 19.02.2013

Vom Zeitraum vom 01.08.1950 bis 18.02.2013 werden nun die Vorversicherungszeiten berechnet (9/10 der 2. Hälfte siehe § 5 Abs. 1 Nr. 11) also:

01.08.1950 bis 31.07.2012 = 62 Jahre
01.08.2012 bis 18.02.2013 = 6 Monate & 18 Tage

62 Jahre 6 Monate 18 Tage / 2 = 31 Jahre 3 Monate 9 Tage (Zeitraum der 2. Hälfte)

18.02.2013 - 31 Jahre 3 Monate 9 Tage = 09.11.1982

Ab dem 09.11.1982 werden nun die Zeiten einer Versicherung geprüft. Auch Zeiten einer Familienversicherung sind gültig.

Liegen nun in dem Zeitraum ab dem 09.11.1982 nicht mindestens 90% versicherungspflichtige Zeiten vor, ist eine Versicherung in der KVdR nicht möglich.

Grade bei längeren Lücken kann es hier zu einer Nichterfüllung kommen. Das wären bei diesem Zeitraum insgesamt rund 3 Jahre (alle Lücken werden zusammen gerechnet)

Liegen die Voraussetzungen nicht vor kann sich der Rentenantragssteller eine freiwillige Mitgliedschaft bei der KK beantragen. Dabei gelten allerdings auch Mindesteinkommensgrenzen. Grade bei geringen Renten kann das dann ein großer Nachteil sein. Außerdem werden die Beiträge dann nicht nur von der Rente berechnet sondern auch von allen anderen Einnahmen wie etwa Miete, Zinsen, usw.

Zur Familienversicherung:

Prinzipiell ist es einer KK möglich die Familienversicherung auch nachträglich aufzunehmen. Zumindest bei mir ist es nahezu Praxis. Inwieweit die KK auch für die Kosten einer Behandlung aufkommt kann ich allerdings nicht sagen. Natürlich müssen aber die gewissen Unterlagen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, usw.) der KK vorliegen.

LG
Pahe

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 19.02.2013, 12:52

Hallo,

Natürlich kannst du die Bögen einfach vernichten. Dann wird der Arbeitgeber dich anmelden und damit bist du wieder versichert.

Das aber nur dann, wenn die gewählte Krankenkasse sich mit der Anmeldung durch den Arbeitgeber so zufrieden gibt, und das gilt es mal erst anzuzweifeln.
Gruss
Czauderna

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