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Krankengeld und Renteneinzahlung

Verfasst: 21.01.2013, 13:46
von cora
Hallo,
mich würde mal interessieren, wie die Beiträge zur Rentenversichrung bei Krankengeld aussehen.
Gleiche Höhe wie bei regulärem Gehalt oder wird ein gekürzter Beitrag abgeführt?
Wie wirkt sich Krankengeld auf Anspruchszeiten aus?

Danke
Cora

Re: Krankengeld und Renteneinzahlung

Verfasst: 21.01.2013, 13:53
von Czauderna
cora hat geschrieben:Hallo,
mich würde mal interessieren, wie die Beiträge zur Rentenversichrung bei Krankengeld aussehen.
Gleiche Höhe wie bei regulärem Gehalt oder wird ein gekürzter Beitrag abgeführt?
Wie wirkt sich Krankengeld auf Anspruchszeiten aus?

Danke
Cora
Hallo,
in der Rentenversicherung gibt es keinen "gekürzten" Beitrag und die vom Krankengeld einbehaltenen Beiträge werden den Rentenkonto des Versicherten gutgeschrieben. Dazu sollte noch bemerkt, werden, dass auch die Kasse den "Arbeitgeber-Anteil" zusätzlich zuim Beitrag übernimmt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.01.2013, 18:01
von Krankenkassenfee
Hallo,

es gibt ein so genanntes Bemessungsentgelt. Ein Betrag, aus dem sich die Beiträge zur Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung berechnen. Und aus dem werden dann die Beiträge abgeführt. Hierüber bekommst Du nach Abschluß des Falles oder auch jetzt nach dem Jahreswechsel, bekommst Du darüber einen Nachweis.

LG, Fee

Verfasst: 29.01.2013, 13:11
von cora
Danke für die Antworten.
Für mich war interessant, wie sich Krakengeldzahlungen auf die Beiträge = Punkte der RV auswirken. Wenn ich es richtig verstanden habe, werden vom Bemessungswert die Beiträge abgeführt, also nach meinem Verständnis gekürzt, sprich rentenmindernd.

Nochmal danke
LG Cora