Hallo,
mich würde mal interessieren, wie die Beiträge zur Rentenversichrung bei Krankengeld aussehen.
Gleiche Höhe wie bei regulärem Gehalt oder wird ein gekürzter Beitrag abgeführt?
Wie wirkt sich Krankengeld auf Anspruchszeiten aus?
Danke
Cora
Krankengeld und Renteneinzahlung
Moderator: Czauderna
Re: Krankengeld und Renteneinzahlung
Hallo,cora hat geschrieben:Hallo,
mich würde mal interessieren, wie die Beiträge zur Rentenversichrung bei Krankengeld aussehen.
Gleiche Höhe wie bei regulärem Gehalt oder wird ein gekürzter Beitrag abgeführt?
Wie wirkt sich Krankengeld auf Anspruchszeiten aus?
Danke
Cora
in der Rentenversicherung gibt es keinen "gekürzten" Beitrag und die vom Krankengeld einbehaltenen Beiträge werden den Rentenkonto des Versicherten gutgeschrieben. Dazu sollte noch bemerkt, werden, dass auch die Kasse den "Arbeitgeber-Anteil" zusätzlich zuim Beitrag übernimmt.
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
es gibt ein so genanntes Bemessungsentgelt. Ein Betrag, aus dem sich die Beiträge zur Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung berechnen. Und aus dem werden dann die Beiträge abgeführt. Hierüber bekommst Du nach Abschluß des Falles oder auch jetzt nach dem Jahreswechsel, bekommst Du darüber einen Nachweis.
LG, Fee
es gibt ein so genanntes Bemessungsentgelt. Ein Betrag, aus dem sich die Beiträge zur Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung berechnen. Und aus dem werden dann die Beiträge abgeführt. Hierüber bekommst Du nach Abschluß des Falles oder auch jetzt nach dem Jahreswechsel, bekommst Du darüber einen Nachweis.
LG, Fee