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Krankengeld Rückforderung § 24 Anhörung
Verfasst: 07.01.2013, 14:19
von Bachlein
1. Beitrag
Verfasst: 07.01.2013, 15:25
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 07.01.2013, 15:34
von Bachlein
Hallo Machts Sinn,
juchu... du meldest dich... ok ich tippe es mal ab. Ja gib Bescheid wenn wir in die Rubrik Krankengeld gehen sollten... wenns besser ist.
Freue mich auf Hilfe...
Verfasst: 07.01.2013, 15:53
von GerneKrankenVersichert
So wie beschrieben bin ich der Ansicht, dass die Rückforderung nicht rechtens ist. Ich bin mal gespannt, auf welche Paragraphen sich die Kasse beruft. Mindestens genauso gespannt bin ich auf die Entwicklung des Threads in beiden Unterforen - ich habe mich für diesen entschieden
.
Verfasst: 07.01.2013, 15:58
von Bachlein
2. Beitrag
Verfasst: 07.01.2013, 16:01
von Bachlein
@ GerneKrankenVersichert
Ich freue mich auf eure Hilfe. Ich benötige echt dringend... bleibt dran und helft mir bitte....
Verfasst: 07.01.2013, 16:26
von Bachlein
3. Beitrag
Verfasst: 07.01.2013, 17:07
von reallyangry
Hallo Bachlein,
ohne auf die eigentliche Problematik einzugehen:
Regel Nr. 1: Keine Telefonate mit "Behörden", nur schriftlich. Und wenn die dich anrufen bestehe auf "Kommunikation nur schriftlich"!!!!
LG
ReallyAngry
Verfasst: 07.01.2013, 17:10
von GerneKrankenVersichert
Verstehe ich das richtig, dass die Kasse dich zur Stellung eines Rehaantrages aufgefordert hat, du dieser Aufforderung nachgekommen bist und sie jetzt ohne weitere Vorwarnung das Krankengeld zurückfordert, da die Maßnahme bisher nicht angetreten wurde? Also, da kann ich mir jetzt keine Paragraphenkonstruktion vorstellen, mit der die Kasse das begründen könnte.
Verfasst: 07.01.2013, 17:13
von Czauderna
Hallo,
zuerst einmal - das ist genau das richtige Forum für dich und natürlich auch für den User Machts Sinn (auch wenn er das nicht so sieht, aber das hat andere Gründe). Was mich an deiner Sache interessiert - den Widerspruch damals gegen die stationäre Reha. - wurde der mit Kenntnis der Kasse bei der Rentenversicherung eingelegt oder hast du dies von dir so gemacht. Ich könnte mir vorstellen, dass die Kasse genau auf diesen Aspekt zielen wird, nämlich dass das Gestaltungsrecht eingeschränkt war und gegenüber dem RV-Träger ohne die Zustimmung der Kasse keine Willenserklärung abgegeben werden durfte. Wusste die Kasse allerdings vom Widerspruch seinerzeit, kann Sie jetzt keine Rückforderung formulieren - meine Meinung.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 07.01.2013, 17:23
von Bachlein
4. Beitrag
Verfasst: 07.01.2013, 17:25
von Bachlein
5. Beitrag
Verfasst: 07.01.2013, 17:33
von broemmel
Kommt jetzt darauf an, wie die Kasse das sieht.
Wenn sie darauf abzielt das damit der Antrag zurückgezogen wird, siehts mit dem Krankengeld schlecht aus.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kranken ... 89204.html
Verfasst: 07.01.2013, 17:39
von Bachlein
6. Beitrag
Verfasst: 07.01.2013, 17:39
von GerneKrankenVersichert
An deiner Stelle würde ich der Kasse nur kurz mitteilen, dass sie dir doch bitte mal die Rechtsgrundlagen für die Rückforderung des Krankengeldes nennen sollen, damit du dich zu der drohenden Rückforderung äußern kannst. Je nachdem, wie sie das konstruieren (wenn es überhaupt dazu kommt), kannst du dann reagieren. Als Anhaltspunkt dieses Urteil:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... b&id=76257