Krankengeld Rückforderung § 24 Anhörung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Bachlein
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Krankengeld Rückforderung § 24 Anhörung

Beitrag von Bachlein » 07.01.2013, 14:19

1. Beitrag
Zuletzt geändert von Bachlein am 15.01.2013, 21:14, insgesamt 1-mal geändert.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 07.01.2013, 15:25

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Bachlein
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Beitrag von Bachlein » 07.01.2013, 15:34

Hallo Machts Sinn,


juchu... du meldest dich... ok ich tippe es mal ab. Ja gib Bescheid wenn wir in die Rubrik Krankengeld gehen sollten... wenns besser ist.

Freue mich auf Hilfe...

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 07.01.2013, 15:53

So wie beschrieben bin ich der Ansicht, dass die Rückforderung nicht rechtens ist. Ich bin mal gespannt, auf welche Paragraphen sich die Kasse beruft. Mindestens genauso gespannt bin ich auf die Entwicklung des Threads in beiden Unterforen - ich habe mich für diesen entschieden 8) .

Bachlein
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Beitrag von Bachlein » 07.01.2013, 15:58

2. Beitrag
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Bachlein
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Beitrag von Bachlein » 07.01.2013, 16:01

@ GerneKrankenVersichert

Ich freue mich auf eure Hilfe. Ich benötige echt dringend... bleibt dran und helft mir bitte....

Bachlein
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Beitrag von Bachlein » 07.01.2013, 16:26

3. Beitrag
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reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 07.01.2013, 17:07

Hallo Bachlein,
ohne auf die eigentliche Problematik einzugehen:
Regel Nr. 1: Keine Telefonate mit "Behörden", nur schriftlich. Und wenn die dich anrufen bestehe auf "Kommunikation nur schriftlich"!!!!
LG
ReallyAngry

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 07.01.2013, 17:10

Verstehe ich das richtig, dass die Kasse dich zur Stellung eines Rehaantrages aufgefordert hat, du dieser Aufforderung nachgekommen bist und sie jetzt ohne weitere Vorwarnung das Krankengeld zurückfordert, da die Maßnahme bisher nicht angetreten wurde? Also, da kann ich mir jetzt keine Paragraphenkonstruktion vorstellen, mit der die Kasse das begründen könnte.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.01.2013, 17:13

Hallo,
zuerst einmal - das ist genau das richtige Forum für dich und natürlich auch für den User Machts Sinn (auch wenn er das nicht so sieht, aber das hat andere Gründe). Was mich an deiner Sache interessiert - den Widerspruch damals gegen die stationäre Reha. - wurde der mit Kenntnis der Kasse bei der Rentenversicherung eingelegt oder hast du dies von dir so gemacht. Ich könnte mir vorstellen, dass die Kasse genau auf diesen Aspekt zielen wird, nämlich dass das Gestaltungsrecht eingeschränkt war und gegenüber dem RV-Träger ohne die Zustimmung der Kasse keine Willenserklärung abgegeben werden durfte. Wusste die Kasse allerdings vom Widerspruch seinerzeit, kann Sie jetzt keine Rückforderung formulieren - meine Meinung.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 07.01.2013, 17:30, insgesamt 1-mal geändert.

Bachlein
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Beitrag von Bachlein » 07.01.2013, 17:23

4. Beitrag
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Bachlein
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Beitrag von Bachlein » 07.01.2013, 17:25

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broemmel
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Beitrag von broemmel » 07.01.2013, 17:33

Kommt jetzt darauf an, wie die Kasse das sieht.

Wenn sie darauf abzielt das damit der Antrag zurückgezogen wird, siehts mit dem Krankengeld schlecht aus.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Kranken ... 89204.html

Bachlein
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Beitrag von Bachlein » 07.01.2013, 17:39

6. Beitrag
Zuletzt geändert von Bachlein am 15.01.2013, 21:20, insgesamt 1-mal geändert.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 07.01.2013, 17:39

An deiner Stelle würde ich der Kasse nur kurz mitteilen, dass sie dir doch bitte mal die Rechtsgrundlagen für die Rückforderung des Krankengeldes nennen sollen, damit du dich zu der drohenden Rückforderung äußern kannst. Je nachdem, wie sie das konstruieren (wenn es überhaupt dazu kommt), kannst du dann reagieren. Als Anhaltspunkt dieses Urteil: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... b&id=76257

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