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Krankengymnastik abbrechen oder unterbrechen?
Verfasst: 14.12.2012, 15:45
von Gast
Hallo,
mir wurde Krankengymnastik bewilligt. Ich war jetzt das erste Mal dort. Nun geht es mir wegen etwas anderem gesundheitlich nicht sehr gut. Habe ich die Möglichkeit die Krankengymnastik abzubrechen oder zu unterbrechen? Entstehen mir Nachteile wenn ich abbreche? Kann die Kasse Kosten von mir zurückfordern? Was ist mit der Zuzahlung die ich geleistet habe. Bekomme ich die anteilig zurück?
Re: Krankengymnastik abbrechen oder unterbrechen?
Verfasst: 14.12.2012, 16:20
von Czauderna
wildwasser hat geschrieben:Hallo,
mir wurde Krankengymnastik bewilligt. Ich war jetzt das erste Mal dort. Nun geht es mir wegen etwas anderem gesundheitlich nicht sehr gut. Habe ich die Möglichkeit die Krankengymnastik abzubrechen oder zu unterbrechen? Entstehen mir Nachteile wenn ich abbreche? Kann die Kasse Kosten von mir zurückfordern? Was ist mit der Zuzahlung die ich geleistet habe. Bekomme ich die anteilig zurück?
Hallo,
die Behandlungen sollten nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden - zeichnet sich ab, dass die Unterbrechung länger dauert - muss eben neu verordnet werden.
Sofern die Zuzahlungen im voraus entrichtet wurden (darf meines Wissen auch so nicht sein), dann kann man die natürlich vom Behandler wieder zurückfordern.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 14.12.2012, 16:56
von broemmel
und Nachteile entstehen micht
Re: Krankengymnastik abbrechen oder unterbrechen?
Verfasst: 14.12.2012, 17:17
von Gast
Czauderna hat geschrieben:Sofern die Zuzahlungen im voraus entrichtet wurden (darf meines Wissen auch so nicht sein), dann kann man die natürlich vom Behandler wieder zurückfordern.
Gruss
Czauderna
ich hatte vor 1 Jahr schonmal Krankengymnastik in einer anderen Physiotherapiepraxis. auch dort wurde die Zuzahlung komplett im Voraus verlangt. scheint wohl so usus zu sein.
Verfasst: 14.12.2012, 20:09
von Aha
nee, eigentlich nicht. Zuzahlung erst fällig, wenn Leistung erbracht wurde. So wäre es korrekt. Es muss also zurückgezahlt werden und nur die 1 Behandlung + Verordnungsgebühr 10€ berechnet werden....
Re: Krankengymnastik abbrechen oder unterbrechen?
Verfasst: 14.12.2012, 20:13
von röschen
wildwasser hat geschrieben:auch dort wurde die Zuzahlung komplett im Voraus verlangt. scheint wohl so usus zu sein.
Kenne ich auch nur so, in verschiedenen Praxen.
Verfasst: 14.12.2012, 20:42
von Aha
JA; aber dann passiert sowas- und deshalb wird eigentlich erst nach Leistung und Unterschrift kassiert. Die Praxen vereinfachen es für sich jedoch...nun müssen sie rückabwickeln, wenn jemand nicht mehr kommt bzw krank ist oder tatsächlich nur z.B. statt 6 nur 4x in Anspruch nimmt.
Verfasst: 15.12.2012, 12:18
von Czauderna
Hallo,
nun, wenn es die Versicherten so akzeptieren - Unterschrift im voraus, dass die Behandlungen abgenommen wurden und Zahlung des Eigenanteils ebenfalls im voraus - dann sind der Kasse da auch die Hände gebunden weil sie es in 9 von 10 Fällen ganz einfach nicht erfährt.
Wenn ich beispielsweise(anderes Thema, gleiche Problematik) erfahre, dass ein Pflegedienst sich am Anfang des Monat bereits das Monatsprotokoll vom zu Pflegenden unterschreiben lässt, dann besteht da schon Gesprächsbedarf mit dem Pflegedienst - so etwas geht gar nicht - aber wie gesagt, auch nur dann, wenn wir es erfahren.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 15.12.2012, 13:14
von röschen
@Czauderna: Im Voraus unterschrieben habe ich nie, wurde trotzdem immer bei der ersten Behandlung um Zahlung des Eigenanteils gebeten. Komischerweise nur in den Physiopraxen, nicht bei den Ergotherapeuten.