Krankengymnastik abbrechen oder unterbrechen?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Krankengymnastik abbrechen oder unterbrechen?
Hallo,
mir wurde Krankengymnastik bewilligt. Ich war jetzt das erste Mal dort. Nun geht es mir wegen etwas anderem gesundheitlich nicht sehr gut. Habe ich die Möglichkeit die Krankengymnastik abzubrechen oder zu unterbrechen? Entstehen mir Nachteile wenn ich abbreche? Kann die Kasse Kosten von mir zurückfordern? Was ist mit der Zuzahlung die ich geleistet habe. Bekomme ich die anteilig zurück?
mir wurde Krankengymnastik bewilligt. Ich war jetzt das erste Mal dort. Nun geht es mir wegen etwas anderem gesundheitlich nicht sehr gut. Habe ich die Möglichkeit die Krankengymnastik abzubrechen oder zu unterbrechen? Entstehen mir Nachteile wenn ich abbreche? Kann die Kasse Kosten von mir zurückfordern? Was ist mit der Zuzahlung die ich geleistet habe. Bekomme ich die anteilig zurück?
Re: Krankengymnastik abbrechen oder unterbrechen?
Hallo,wildwasser hat geschrieben:Hallo,
mir wurde Krankengymnastik bewilligt. Ich war jetzt das erste Mal dort. Nun geht es mir wegen etwas anderem gesundheitlich nicht sehr gut. Habe ich die Möglichkeit die Krankengymnastik abzubrechen oder zu unterbrechen? Entstehen mir Nachteile wenn ich abbreche? Kann die Kasse Kosten von mir zurückfordern? Was ist mit der Zuzahlung die ich geleistet habe. Bekomme ich die anteilig zurück?
die Behandlungen sollten nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden - zeichnet sich ab, dass die Unterbrechung länger dauert - muss eben neu verordnet werden.
Sofern die Zuzahlungen im voraus entrichtet wurden (darf meines Wissen auch so nicht sein), dann kann man die natürlich vom Behandler wieder zurückfordern.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengymnastik abbrechen oder unterbrechen?
ich hatte vor 1 Jahr schonmal Krankengymnastik in einer anderen Physiotherapiepraxis. auch dort wurde die Zuzahlung komplett im Voraus verlangt. scheint wohl so usus zu sein.Czauderna hat geschrieben:Sofern die Zuzahlungen im voraus entrichtet wurden (darf meines Wissen auch so nicht sein), dann kann man die natürlich vom Behandler wieder zurückfordern.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengymnastik abbrechen oder unterbrechen?
Kenne ich auch nur so, in verschiedenen Praxen.wildwasser hat geschrieben:auch dort wurde die Zuzahlung komplett im Voraus verlangt. scheint wohl so usus zu sein.
Hallo,
nun, wenn es die Versicherten so akzeptieren - Unterschrift im voraus, dass die Behandlungen abgenommen wurden und Zahlung des Eigenanteils ebenfalls im voraus - dann sind der Kasse da auch die Hände gebunden weil sie es in 9 von 10 Fällen ganz einfach nicht erfährt.
Wenn ich beispielsweise(anderes Thema, gleiche Problematik) erfahre, dass ein Pflegedienst sich am Anfang des Monat bereits das Monatsprotokoll vom zu Pflegenden unterschreiben lässt, dann besteht da schon Gesprächsbedarf mit dem Pflegedienst - so etwas geht gar nicht - aber wie gesagt, auch nur dann, wenn wir es erfahren.
Gruss
Czauderna
nun, wenn es die Versicherten so akzeptieren - Unterschrift im voraus, dass die Behandlungen abgenommen wurden und Zahlung des Eigenanteils ebenfalls im voraus - dann sind der Kasse da auch die Hände gebunden weil sie es in 9 von 10 Fällen ganz einfach nicht erfährt.
Wenn ich beispielsweise(anderes Thema, gleiche Problematik) erfahre, dass ein Pflegedienst sich am Anfang des Monat bereits das Monatsprotokoll vom zu Pflegenden unterschreiben lässt, dann besteht da schon Gesprächsbedarf mit dem Pflegedienst - so etwas geht gar nicht - aber wie gesagt, auch nur dann, wenn wir es erfahren.
Gruss
Czauderna