Zuzahlungsbefreiung: Belastungsgrenze bei Vorauszahlung
Verfasst: 05.12.2012, 17:49
Hallo,
ich bin im beruflichen Umfeld über eine Frage gestolpert, von der ich hoffe, dass Ihr mir eine Antwort darauf geben könnt - und bedanke mich schon einmal vorab dafür.
Los geht's: Person A, ledig, keine Kinder, erhält Ende des Jahres 0 eine Diagnose, die eine langfristige regelmäßige ärztliche Behandlung erforderlich macht.
Anfang des Jahres 1 beantragt Person A bei seiner Krankenkasse die Befreiung von den Zuzahlungen für dieses Jahr durch Vorauszahlung auf der Grundlage der regulären Belastungsgrenze von zwei Prozent seiner / ihrer Einkünfte zum Lebensunterhalt, und bekommt diese auch gewährt.
Ende des Jahres 2 besorgt sich Person A dann die ärztliche Bescheinigung zur Feststellung einer schwerwiegenden chronischen Erkankung nach §62 SGB V, aus der hervor geht, dass sich diese Person seit Ende des Jahres 0 in regelmäßiger ärztlicher Behandlung befindet.
Die Fragen: Wann beginnt die Absenkung der Belastungsgrenze auf ein Prozent? Und: Wird für das Jahr 1 neu berechnet?
Nochmals vielen Dank.
ich bin im beruflichen Umfeld über eine Frage gestolpert, von der ich hoffe, dass Ihr mir eine Antwort darauf geben könnt - und bedanke mich schon einmal vorab dafür.
Los geht's: Person A, ledig, keine Kinder, erhält Ende des Jahres 0 eine Diagnose, die eine langfristige regelmäßige ärztliche Behandlung erforderlich macht.
Anfang des Jahres 1 beantragt Person A bei seiner Krankenkasse die Befreiung von den Zuzahlungen für dieses Jahr durch Vorauszahlung auf der Grundlage der regulären Belastungsgrenze von zwei Prozent seiner / ihrer Einkünfte zum Lebensunterhalt, und bekommt diese auch gewährt.
Ende des Jahres 2 besorgt sich Person A dann die ärztliche Bescheinigung zur Feststellung einer schwerwiegenden chronischen Erkankung nach §62 SGB V, aus der hervor geht, dass sich diese Person seit Ende des Jahres 0 in regelmäßiger ärztlicher Behandlung befindet.
Die Fragen: Wann beginnt die Absenkung der Belastungsgrenze auf ein Prozent? Und: Wird für das Jahr 1 neu berechnet?
Nochmals vielen Dank.