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Krankengeld bei Teilerwerbsminderungsrente

Verfasst: 19.11.2012, 18:15
von andi46
Ich bin in einer Reha und werde AU entlassen. Der Rententräger bekommt von der Rehaeinrichtung ein Gutachten, dass ich nur noch 3-6 Std, also 50 % arbeiten darf.
Meine Hinzuverdienstgrenze liegt bei 50% Rente bei ca. 2300.-€.
Angenommen ich bekomme 50% Teilerwerbsminderungsrente, bin aber weiter krank geschrieben, wie wird dann das Krankengeld berechnet? Mein Krankengeld liegt derzeit bei ca. 1700.-€
Wird nun vom jetzigen Krankengeld 50% gerechnet oder wird aus der Hinzuverdienstgrenze berechnet?
Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen. Vielen Dank.

Verfasst: 19.11.2012, 18:52
von hedi
Hallo Andi46,

meines Wissens nach entfällt das KG, wenn Du Erwerbsminderungsrente
erhälst. Aber noch ist sie ja nicht durch. Das kann dauern.
Die Hinzuverdienstgrenze hat nichts mit dem KG zu tun, sondern bezieht
sich nur auf eine Erwerbstätigkeit.

Wie gesagt: Mein Wissensstand! Vllt. können Dir die KK-Mitarbeiter mehr
dazu sagen.

Gruß Hedi

Verfasst: 19.11.2012, 19:07
von andi46
danke Hedi
aber gesetztenfalls ich bekomme TEILerwerbsminderungsrente von 50%, und bin noch krankgeschrieben oder auch ausgesteuert, dann muss ich ja 50% von einer anderen Stelle bekommen, sei es Krankengeld oder Arbeitslosengeld, oder?

Re: Krankengeld bei Teilerwerbsminderungsrente

Verfasst: 19.11.2012, 22:08
von Swantje B.
andi46 hat geschrieben: Wird nun vom jetzigen Krankengeld 50% gerechnet oder wird aus der Hinzuverdienstgrenze berechnet?
Weder - noch. Das Krankengeld wird um den Zahlbetrag der Rente gekürzt. Beispiel: Rente = 550 €. Neues Krankengeld = (1700 - 550 =) 1150 €.

Gruß
Swantje

Verfasst: 19.11.2012, 22:57
von andi46
vielen Dank für die Antwort, das scheint mir sehr fair, ich hatte schon Bedenken dass es nur noch die Hälfte vom KG gibt.