Ich bin in einer Reha und werde AU entlassen. Der Rententräger bekommt von der Rehaeinrichtung ein Gutachten, dass ich nur noch 3-6 Std, also 50 % arbeiten darf.
Meine Hinzuverdienstgrenze liegt bei 50% Rente bei ca. 2300.-€.
Angenommen ich bekomme 50% Teilerwerbsminderungsrente, bin aber weiter krank geschrieben, wie wird dann das Krankengeld berechnet? Mein Krankengeld liegt derzeit bei ca. 1700.-€
Wird nun vom jetzigen Krankengeld 50% gerechnet oder wird aus der Hinzuverdienstgrenze berechnet?
Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen. Vielen Dank.
Krankengeld bei Teilerwerbsminderungsrente
Moderator: Czauderna
Hallo Andi46,
meines Wissens nach entfällt das KG, wenn Du Erwerbsminderungsrente
erhälst. Aber noch ist sie ja nicht durch. Das kann dauern.
Die Hinzuverdienstgrenze hat nichts mit dem KG zu tun, sondern bezieht
sich nur auf eine Erwerbstätigkeit.
Wie gesagt: Mein Wissensstand! Vllt. können Dir die KK-Mitarbeiter mehr
dazu sagen.
Gruß Hedi
meines Wissens nach entfällt das KG, wenn Du Erwerbsminderungsrente
erhälst. Aber noch ist sie ja nicht durch. Das kann dauern.
Die Hinzuverdienstgrenze hat nichts mit dem KG zu tun, sondern bezieht
sich nur auf eine Erwerbstätigkeit.
Wie gesagt: Mein Wissensstand! Vllt. können Dir die KK-Mitarbeiter mehr
dazu sagen.
Gruß Hedi
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Re: Krankengeld bei Teilerwerbsminderungsrente
Weder - noch. Das Krankengeld wird um den Zahlbetrag der Rente gekürzt. Beispiel: Rente = 550 €. Neues Krankengeld = (1700 - 550 =) 1150 €.andi46 hat geschrieben: Wird nun vom jetzigen Krankengeld 50% gerechnet oder wird aus der Hinzuverdienstgrenze berechnet?
Gruß
Swantje