Ermäßigter Beitragssatz bei Einkommen aus ausl. Rente?
Verfasst: 25.10.2012, 21:48
Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen der ein ähnliches Problem hat oder hatte.
Ich bin mit meiner AOK im Streit wegen Krankenkassenbeiträgen aus Renteneinkommen aus dem Ausland (Frankreich). Bei der gesetzlichen Rente gilt 1/2 Satz und das ist ok. Bekomme aber auch Rente aus der Gruppe der 'cadre'. Diese 'Zusatzkassen' sind in Frankreich Pflicht für diese Berufsgruppe (im franz. Sozialgeseztbuch aufgeführt), so habe ich m.E. Pflichtbeiräge entrichtet. Konsequenterweise müßten die daraus erzielten Einkünfte als Zahlungen aus gesetzlicher Versicherung angesehen werden.
Nicht so meine AOK, diese sieht es als (freiwillige) Zusatzversicherung an und verlangt deshalb den vollen Beitragssatz aus diesen Rentenzahlungen. Es wird eine beträchtliche Nachzahlung verlangt über mehrere Jahre.
Noch gilt mein Einspruch, es wurde mir aber nahe gelegt diesen zurückzuziehen.
Vielen Dank für jeglichen Hinweis.
Ich bin mit meiner AOK im Streit wegen Krankenkassenbeiträgen aus Renteneinkommen aus dem Ausland (Frankreich). Bei der gesetzlichen Rente gilt 1/2 Satz und das ist ok. Bekomme aber auch Rente aus der Gruppe der 'cadre'. Diese 'Zusatzkassen' sind in Frankreich Pflicht für diese Berufsgruppe (im franz. Sozialgeseztbuch aufgeführt), so habe ich m.E. Pflichtbeiräge entrichtet. Konsequenterweise müßten die daraus erzielten Einkünfte als Zahlungen aus gesetzlicher Versicherung angesehen werden.
Nicht so meine AOK, diese sieht es als (freiwillige) Zusatzversicherung an und verlangt deshalb den vollen Beitragssatz aus diesen Rentenzahlungen. Es wird eine beträchtliche Nachzahlung verlangt über mehrere Jahre.
Noch gilt mein Einspruch, es wurde mir aber nahe gelegt diesen zurückzuziehen.
Vielen Dank für jeglichen Hinweis.