Freiwillig 'pflichtversichert' als Freiberufler
Verfasst: 11.10.2012, 18:33
Bitte die KK Experten um Auskunft über nachstehendem Scenario:
Meine Frau (Britin, 50 J., bis Ende 2009 ausschließlich in GB tätig) ist z.Zt. freiberufliche Dozentin und unterliegt der Versicherungspflicht. Sie ist freiwillges Mitglied in einer GKV und zahlt etwas mehr als den Mindestbeitrag, *** Ihrer durchschnittlichen Einnahmen.
Sollte der Fall eintreten, dass sie entscheidet diese Tätigkeit zu beenden, endet damit AUTOMATISCH die Versicherungspflicht? Oder kann sie die Mitgliedschaft ohne weitere Auflagen fortführen? Wenn ja, wie werden die Beiträge bemessen? Wenn nein, welche Alternative gäbe es?
Da ich langfristig krankgeschrieben bin und auch kein ruhendes Beschäftigungsverhältnis vorliegt, könnte meine Frau in o.g. Scenario über die Familienversicherung (ich bin ebenfalls freiwillig pflichtversichert) krankenversichert sein? (Befürchte nicht...?).
Vielen Dank.
Meine Frau (Britin, 50 J., bis Ende 2009 ausschließlich in GB tätig) ist z.Zt. freiberufliche Dozentin und unterliegt der Versicherungspflicht. Sie ist freiwillges Mitglied in einer GKV und zahlt etwas mehr als den Mindestbeitrag, *** Ihrer durchschnittlichen Einnahmen.
Sollte der Fall eintreten, dass sie entscheidet diese Tätigkeit zu beenden, endet damit AUTOMATISCH die Versicherungspflicht? Oder kann sie die Mitgliedschaft ohne weitere Auflagen fortführen? Wenn ja, wie werden die Beiträge bemessen? Wenn nein, welche Alternative gäbe es?
Da ich langfristig krankgeschrieben bin und auch kein ruhendes Beschäftigungsverhältnis vorliegt, könnte meine Frau in o.g. Scenario über die Familienversicherung (ich bin ebenfalls freiwillig pflichtversichert) krankenversichert sein? (Befürchte nicht...?).
Vielen Dank.