Freiwillig 'pflichtversichert' als Freiberufler

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

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KKA
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Freiwillig 'pflichtversichert' als Freiberufler

Beitrag von KKA » 11.10.2012, 18:33

Bitte die KK Experten um Auskunft über nachstehendem Scenario:

Meine Frau (Britin, 50 J., bis Ende 2009 ausschließlich in GB tätig) ist z.Zt. freiberufliche Dozentin und unterliegt der Versicherungspflicht. Sie ist freiwillges Mitglied in einer GKV und zahlt etwas mehr als den Mindestbeitrag, *** Ihrer durchschnittlichen Einnahmen.

Sollte der Fall eintreten, dass sie entscheidet diese Tätigkeit zu beenden, endet damit AUTOMATISCH die Versicherungspflicht? Oder kann sie die Mitgliedschaft ohne weitere Auflagen fortführen? Wenn ja, wie werden die Beiträge bemessen? Wenn nein, welche Alternative gäbe es?

Da ich langfristig krankgeschrieben bin und auch kein ruhendes Beschäftigungsverhältnis vorliegt, könnte meine Frau in o.g. Scenario über die Familienversicherung (ich bin ebenfalls freiwillig pflichtversichert) krankenversichert sein? (Befürchte nicht...?).

Vielen Dank.

Bully
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Beitrag von Bully » 12.10.2012, 06:47

Hallo KKA,

Deine Frau ist als freiberufliche Dozentin tätig,

wenn Sie in den Bereichen,Darstellende Kunst / Musik oder Publizistik unterrichtet
dann gehört Sie eigentlich nach dem KSVG versichert,
und dann wären auch geringere mtl. (einkommensgerechte)Beiträge fällig.

Gruß Bully

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.10.2012, 11:09

Hallo,
Zuerst, herzlichen Dank KKA und allen anderen - ich höre auf Euch - deshalb meine Antwort erst jetzt noch einmal hier.
Deine Ehefrau ist, so wie geschildert derzeit als Selbständige in der GKV. freiwillig versichert, da sie auf Honorarbasis arbeitet. Wenn nun diese selbständige Tätigkeit aufgegeben wird ändert sich erst mal nichts an der Art der Versicherung lediglich der Status, Da du selbst aber auch in einer GKV-Kasse bist und deine Ehefrau nach Aufgabe der selbständigen Tätigkeit keine Einnahmen mehr über 375,00 €
haben wird (??!!), kann sie natürlich bei dir in die kostenlose Familienversicherung.
Beachten muss sie aber, dass sie die freiwillige Versicherung bei der Kasse kündigen muss - bei Übergang in die Familienversicherung legen die meisten kassen keinen Wert auf die Einhaltung der Kündigungsfristen und beenden die Mitgliedschaft entweder mit dem letzten Tag (in eurem Fall) der Selbständigkeit
oder zum Monatsletzten - mein Rat, sich rechtzeitig mit der Kasse in Verbindung setzen.
Gruss
Czauderna

KKA
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Beitrag von KKA » 12.10.2012, 20:27

Hallo Czauderna,

ich habe Dir zu danken...und 3 x den Daumen hoch! Freue mich!

Gruß
Mick

PS. @ Bully -sie ist Dozentin an einem Spracheninstitut, folglich besteht Versicherungspflicht (wie übrigens auch RV-Pflicht).

Schönen Abend noch.

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