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2tage fehlzeit auf kg beschenigung = kündigung
Verfasst: 05.10.2012, 12:38
von Jovibonjohn
halo liebes kkf
ich hab da mal ne frage :
ich bin seit dem 2.5.2012 krankgeschrieben . am 30.5.12 , ist meine firma, wo ich tätig war , aufgelösst worden , und ich bekam ab dem 1.5.12 sofort krankengeld von der aok .
nun folgendes problem : in der zeit vom 15.8.12 bis 5.9.12 war mein arzt im urlaub . am 20.8.12 bin ich zu einem vertretungsarzt gegangen , um blutwerte zu kontrollieren , und um die bescheinigung für krankengeldzahlung ausfüllen zu lassen , die ich ja alle 14 tage ausfüllen lassen muss . nun hätte ich ja am 3.9.12 wieder zu einem arzt gehen müssen um diese bescheinigung zu bekommen . da aber die praxis des vertretungsarztes in der zeit vom 3.9.12 bis einschliesslich 5.9.12 wegen fortbildung geschlossen war , bin ich erst am 6.9.12 zu meinem hausarzt gegangen , der nun ja wieder aus dem urlaub zurück war . jetzt hat mich die kk am 13.9.12 angeschrieben :da ein ununterbrochener krankengeldanspruch nicht vorliegt , endet der anspruch auf krankengeld am 3.9.12 , und auch die mitgliedschaft endet am 3.9.12 .
ich habe nun versucht mit der kk zu reden , aber sie berufen sich immer weider darauf , das ihnen durch die 2 fehltage , die hände gebunden sind . und ich solle doch zum arbeitsamt gehen , was ich gestern den 4.9.12 auch tat , um wieder versichert zu sein , und um irgendwo geld zu bekommen . aber ich bin doch krank und ich glaube nicht , das ich zur zeit vermittlungsfähig bin zumindest nicht in meinem beruf .
ist das alles rechtens ?
ich habe jetzt nochmal 4 wochen zeit , um Widerspruch einzulegen . macht ein Widerspruch überhaubt sinn ? wenn ja , wie könnte so einer aussehen ?
ich hoffe hier hilfe zu finden .
zu meinenm krankheitsverlauf :
ich hatte eine mittelfußfraktur , und anschließend wurde eine thrombose festgestellt , wegen der ich behandelt werde , aber immoment ja nicht behandelt werden kann weil nicht versichert .
liebe grüße und vielen dank im voraus lars
Verfasst: 05.10.2012, 12:43
von Jovibonjohn
anhang .... die firma wurde aufgelösst , weil der chef verstorben ist , und ich bin erst jetzt zum arbeitsamt gegangen , da ich eine bindende zusage auf einstellung nach beendigung der krankheit habe
Verfasst: 05.10.2012, 12:57
von Czauderna
Hallo,
und wir haben wieder mal so einen Fall, bei dem die Kasse den Versicherten
sozusagen ins offene Messer hat laufen lassen - so wie geschildert, war es dem versicherten überhaupt nicht möglich am 3.9. einen Arzt aufzusuchen, vor allem einen Arzt, der dann auch aus dem Stegreif, also ohne Kenntnis der Vorgeschichte einen Krankengeldauszahlschein ausstellt und eine weitere AU. bestätigt - wobei ich auch persönlich anmerke, dass diese "Fortbildungsmaßnahme" Folge des schwelenden Honorarstreits zwischen 'Ärzteschaft und Kassen ist, was dann noch viel unverständlicher ist, ist der Umstand, dass die Kasse dies nun den Versicherten spüren lässt.
Was soll man nun raten - natürlich Widerspruch - und ich würde die.o.g. Ausführungen in die Begründung einbauen. Gerade auch die Diagnose sollte sogar einem medizinischen Laien sagen, dass da eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit vorgelegen haben muss.
Gruss
Czauderna
Re: 2tage fehlzeit auf kg beschenigung = kündigung
Verfasst: 05.10.2012, 13:12
von Bully
Jovibonjohn hat geschrieben:
da aber die praxis des vertretungsarztes in der zeit vom 3.9.12 bis einschliesslich 5.9.12 wegen fortbildung geschlossen war ,
Hallo Jovibonjohn,
na, das Problem wurde hier schon öfter genannt,
wie es dann weiter gehändelt wird, kannst Du hier nachlesen.
aber sag mal, hat Dich denn Deine KK überhaupt darauf hingewiesen,
das eine lückenlose Krankmeldung vorliegen muß.
Dein Hausarzt war in Urlaub, die Vertretung zur Fortbildung,
wäre es Dir denn möglich gewesen unter diesen Umständen
eine Folgebescheinigung rechtzeitig vor Ablauf des Arbeitsunfähigkeitszeitraumes beizubringen.
soll sich ja in ländlichen Gebieten etwas schwieriger gestalten .
Gruß Bully
Verfasst: 05.10.2012, 13:24
von Jovibonjohn
hallo bully !
im letzten schreiben der kk steht , das sie mich mit dem schreiben vom 11.06. ausdrücklich darauf hingewiesen haben . aber , ich kann mich weder an ein solches schreiben erinnern , noch habe ich ein solches beimeinen unterlagen , die ich alle aufbewahre .
es wäre , denke ich mal schon mir möglich gewesen einen arzt aufzusuchen , aber ich könnte jetzt nicht sagen welcher arzt alles an dieser fortbildung teilgenommen hat . desweiteren habe ich ein atest von meinem hausarzt , wo er mir bestätigt , das ich nicht zu einem arzt konnte , da ich am sonntag den 2.9. mit meinem fuß blöde aufgetreten bin , und meinen fuß nicht so wirklich belassten konnte . in dem atest steht aber nur drinne aufgrund einer krankheit . desweiteren habe ich der kk eine bestätigung des vertretungsarztes gegeben , das die praxis in dem zeitraum geschlossen war .
lg Jovi
Verfasst: 05.10.2012, 13:28
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 05.10.2012, 13:32
von Jovibonjohn
hallo machts sinn !
ja die aub dauerte so lange , und der 14 tagerytmus war auch vorbei . und ich dachte , das mein arzt dann wieder da wäre . das habe ich leider falsch verstanden , deshalb habe ich dann erst auch gemerkt , das die vertretung nicht vor ort war . und für mich entschieden , das ich im sinne der kk handle und nicht einen arzt hinzuziehe , der weder mich noch den krankenverlauf kennt . was aber anscheinend völlig falschwar
lg jovi
Verfasst: 05.10.2012, 13:42
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 05.10.2012, 15:35
von Bully
Jovibonjohn hat geschrieben:
im letzten schreiben der kk steht , das sie mich mit dem schreiben vom 11.06. ausdrücklich darauf hingewiesen haben . aber , ich kann mich weder an ein solches schreiben erinnern , noch habe ich ein solches beimeinen unterlagen , die ich alle aufbewahre .
es wäre , denke ich mal schon mir möglich gewesen einen arzt aufzusuchen , aber ich könnte jetzt nicht sagen welcher arzt alles an dieser fortbildung teilgenommen hat . desweiteren habe ich ein atest von meinem hausarzt , wo er mir bestätigt , das ich nicht zu einem arzt konnte , da ich am sonntag den 2.9. mit meinem fuß blöde aufgetreten bin , und meinen fuß nicht so wirklich belassten konnte . in dem atest steht aber nur drinne aufgrund einer krankheit . desweiteren habe ich der kk eine bestätigung des vertretungsarztes gegeben , das die praxis in dem zeitraum geschlossen war .
lg Jovi
Hallo Jovi,
meine bescheidene Meinung dazu,
Deine KK hat den § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V im Hinterstübchen sitzen und für das weiter bestehen Deiner Mitgliedschaft müßte ein ununterbrochener Krankengeldanspruch bestehen oder Krankengeld bezogen werden.
Dein Doc hat Dir die Folgebescheinigung erst am 6.9.12 ausgestellt
das hätte aber schon am 3.9.12 passieren müssen.
ab den 4.9.12 hast Du keinen Anspruch mehr auf Krankengeld und infolgedessen besteht auch keine Grundlage für eine Fortführung der Mitgliedschaft in der GKV
Anders sieht es aus, wenn Du eine Folgebescheinigung nicht in der Frist beibringen kannst, weil z.b. Hausarzt und Vertretungspraxis geschlossen
haben
Der § 46 Nr. 2 SGB V zielt auf den Tag der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab, jedoch würde ich in Deinem Fall
von einem einheitlichen Zeitraum ausgehen, da nur organisatorische Probleme zu einer kleinen Lücke führten.
Für ein Gespräch mit Deiner KK wäre es hilfreich wenn Dein Hausarzt
Dir bescheinigt das es sich um eine zusammenhängende
Arbeitsunfähigkeit handelt, und das es unwahrscheinlich war,
dass zwischendurch Arbeitsfähigkeit vorgelegen hat.
Das gleiche gilt für die Vertretungspraxis, wurdest Du darauf
am 20.8.12 von dieser hingewiesen, oder hing da eventuell kein
für Dich sofort sichtbarer Aushang z.b Eingangstür
das vom 3.9.12 bis einschliesslich 5.9.12
geschlossen ist
darum versuch es erst mal im Gespräch, nimm Dir aber einen Zeugen mit
und fertige mit diesem anschließend ein Gesprächsprotokoll an.
sollte das nichts bringen, dann Widerspruch einlegen
und eventuell bleibt Dir nur der Klageweg
Viel Erfolg
Gruß Bully
Verfasst: 05.10.2012, 19:37
von Machts Sinn
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Verfasst: 05.10.2012, 20:23
von Jovibonjohn
hallo machts sinn !
hatte das noch garnicht erwähnt .... sorry
ich habe gestern also am 4.9.12 das letzte schreiben erhalten mit der letzten absage bzw mit der aussage , das die kündigung seitens der kk rechtens ist . und das ich auf dieses schreiben innerhalb 4 wochen widerspruch einlegen kann .
lg und vielen dank für die tips bisher .... jovi
Verfasst: 05.10.2012, 20:37
von Machts Sinn
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Verfasst: 05.10.2012, 20:43
von Jovibonjohn
ja ich meinte den 4.10.
lg
Verfasst: 07.10.2012, 12:12
von Jovibonjohn
so .... hab jetzt mal das letzte schreiben der kk vom 1.10.12 welches ich am 4.10.12 erhalten habe abgeschrieben .
ihre arbeitsunfähigkeit seit dem 2.5.12
ende der krankengeldzahlung und der mitgliedschaft
sehr geehrter herr Jovi
mit unserem schreiben vom 13.9.12 haben wir ihnen dargelegt ,das eine weitere krankengeldzahlung nicht möglich ist , da die arbeitsunfähigkeit nicht lückenlos bescheinigt wurde .
im falle weiter andauernder arbeitsunfähigkeit muss der behandelnde arzt spätestens am letzten tag der bisherigen krankschreibung zwecks feststellung der arbeitsunfähigkeit und weiterer krankschreibung aufgesucht werden .
mit ihrem schreiben (eingang 26.9.12) haben sie erklärt , aus welchen gründen eine vorstellung beim arzt am montag , den 3.9.12 aus ihrer sicht nicht möglich war . diese erklärung reicht jedoch nach den maßstäben der ständigen rechtsprechung nicht aus , um eine lückenlose krankengeldzahlung zu sichern .
bei der meldung der arbeitsunfähigkeit handelt es sich um eine obliegenheit des versicherten , der die folgen einer nicht rechtzeitigen meldung zu tragen hat . der versicherte muss die fortdauer der arbeitsunfähigkeit (unter umständen auch von einem vertretungsarzt) rechtzeitig vor fristablauf ärztlich feststellen lassen und melden , wenn das erlöschen des krankengeldanspruches vermieden werden soll . auf die möglichen folgen einer nicht rechtzeitigen vorstellung beim behandelnden arzt haben wir sie mit unserem schreiben vom 11.6.12 ausdrücklich hingewiesen.
im hinblick auf die bereits zitierte rechtsprechung liegt ein ununterbrochener krankengeldanspruch nicht vor . vielmehr endet dieser anspruch mit dem 3.9.12 . für die bis dahin allein aufgrund des krankengeldanspruches erhalten gebliebenen mitgliedschaft gilt dieses gleichwohl , so dass auch die mitgliedschaft mit dem 3.9.12 endet.
hinsichtlich ihres weiteren krankenversicherungsschutzes empfehlen wir ihnen eine prüfung , ob ggf. ein familienhilfeanspruch besteht . ansonsten gibt es auch die möglichkeit einer freiwilligen krankenversicherung oder auch eine eigene neue mitgliedschaft aufgrund einer neuen krankenversicherungspflicht , z.b. als bezieher von arbeitslosengeld . in diesem fall setzen sie sich bitte kurzfristig mit der agentur für arbeit in verbindung , damit eine finanzielle absicherung erfolgen kann .
freundiche grüsse .....
Verfasst: 07.10.2012, 12:16
von Jovibonjohn
anmerkung zur freiwilligen kv
am freitag den 5.6.12 hat mir der geschäftsbereichleiter am telefon mitgeteilt das ich das ja machen könne auch wenn zurzeit kein geld vorhanden ist . das könne man dann ja auch später machen .....
lg jovi