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Kombinationsleistung- Rechnung der Krankenkasse richtig?

Verfasst: 27.09.2012, 18:41
von jordon
Hallo,
am 27.6 beantrage ich die Kombinationsleistung der Pflegeversicherung, bis hierhin erhielt ich Pflegegeld nach der Pflegestufe 2.

Laut Krankenkasse kam es im Juni und Juli 2012 zu einer Überzahlung von insgesamt 880 EUR.
Der Pflegedienst rechnete im Juni 2012 191,08 EUR ab, in Juli 2012 640,40 EUR und im August 529,97 EUR ab.
Laure Krankenkasse besteht noch ein zu viel gezahlter Betrag in Höhe von 104,59 EUR .
Im Juni2012 kann m.E keine Überzahlung von 440 EUR vorgelegen haben, sondern nur von 191.08 EUR, oder?
Somit ergibt sich nach meiner Rechnung ein Betrag in Höhe von 145,59 EUR, den die Krankenkasse für September auszahlen müsste?

Re: Kombinationsleistung- Rechnung der Krankenkasse richtig?

Verfasst: 27.09.2012, 19:56
von Czauderna
jordon hat geschrieben:Hallo,
am 27.6 beantrage ich die Kombinationsleistung der Pflegeversicherung, bis hierhin erhielt ich Pflegegeld nach der Pflegestufe 2.

Laut Krankenkasse kam es im Juni und Juli 2012 zu einer Überzahlung von insgesamt 880 EUR.
Der Pflegedienst rechnete im Juni 2012 191,08 EUR ab, in Juli 2012 640,40 EUR und im August 529,97 EUR ab.
Laure Krankenkasse besteht noch ein zu viel gezahlter Betrag in Höhe von 104,59 EUR .
Im Juni2012 kann m.E keine Überzahlung von 440 EUR vorgelegen haben, sondern nur von 191.08 EUR, oder?
Somit ergibt sich nach meiner Rechnung ein Betrag in Höhe von 145,59 EUR, den die Krankenkasse für September auszahlen müsste?
Hallo,
ich habe mal kurz nachgerechnet - und meine Rechnung sieht so aus -
wenn Kombi-Pflege ab 1.6.2012 bewilligt wurde

Pflegestufe 2 - Pflegegeld : 440,00 €
Sachleistung : 1.100,00 €
Juni - Pflegedienst : 191,08 € = 17,37 % Verbrauch von 1100,00 €
Pflegegeld = 82,83 % von 440,00 € = 330,00 € - Überzahlung - 110,00 €
Wenn Kombi-Pflege erst ab 1.7. bewilligt wurde, liegt keine Überzahlung von
Pflegegeld vor - die Rechnung des Pflegedienstes muesste aber dann selbst getragen werden.

Juli - Pflegedienst 640,40 € = 58,22 % Verbrauch von 1100,00 €
Anspruch Pflegegeld = 41,78% = 183,83 € - Differenz : 256,17 €

August - Pflegedienst 529,97 € = 48,18 % Verbrauch von 1100,00 €
Anspruch Pflegegeld = 51,82% = 228,00 € - Differenz : 212,00 €

Zu grundsätzlichen Berechnung - Es wird zunächst der %-Anteil der Rechnung des Pflegedienstes errechnet (Von der Sachleistungshöhe in der jeweiligen Pflegestufe) - der fehlende %-Satz zu 100% ergibt dann den Pflegegeldbetrag, ebenfalls errechnet aus dem Gesamtpflegegeldanspruch der jeweiligen Pflegestufe.
Ich hoffe, dass ich das auf die Schnelle richtig hin bekommen habe.

Gruss
Czauderna

Verfasst: 27.09.2012, 20:07
von broemmel
Sieht auf Anhieb (ohne Taschenrechner) gut aus :)

Verfasst: 27.09.2012, 20:19
von jordon
Danke für die Berechnung, die Bewilligung erfolgte an Juni 2012.
Habe ich aus de Berechnung richtig herausgelesen, das eine Überzahlung in Höhe von 578,17 EUR und nicht von 880 EUR stattfand?

Verfasst: 27.09.2012, 20:20
von Czauderna
jordon hat geschrieben:Danke für die Berechnung, die Bewilligung erfolgte an Juni 2012.
Habe ich aus de Berechnung richtig herausgelesen, das eine Überzahlung in Höhe von 578,17 EUR und nicht von 880 EUR stattfand?
Hallo,
wenn Juni, Juli und August jeweils 440,00 € Pflegegeld ausgezahlt wurden - ja.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 27.09.2012, 20:25
von jordon
Die letzte Zahlung von Pflegegeld erfolgte für Juli 2012.
Ist der Betrag jetzt anders?

Verfasst: 27.09.2012, 20:31
von Czauderna
jordon hat geschrieben:Die letzte Zahlung von Pflegegeld erfolgte für Juli 2012.
Ist der Betrag jetzt anders?
Hallo, wenn meine Rechnung stimmt, dann 212,00 € weniger - also 366,17€,
weil dann die 228,00 € noch ausstehen würden - und wenn wir die absetzen, kommen wir auf 138,17 €
Gruss
Czauderna

Verfasst: 27.09.2012, 20:33
von jordon
Es besteht also keine Überzahlung mehr, wie von der Krankenkasse behauptet?
Die Krankenkasse müsste mir also 138,17 EUR auszahlen?

Verfasst: 27.09.2012, 21:23
von Czauderna
Hallo,
nein - sie will das wieder haben oder verrechnet es mit dem Pflegegeld für
September.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 27.09.2012, 21:25
von jordon
Also für September müsste ich erstmals seit Juli 2012 wieder anteilig Pflegegeld bekommen?

Verfasst: 28.09.2012, 11:06
von Czauderna
Hallo ,
richtig, wenn es die Rechnungshöhe des Pflegedienstes zulässt !
Gruss
Czauderna