Kombinationsleistung- Rechnung der Krankenkasse richtig?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Kombinationsleistung- Rechnung der Krankenkasse richtig?
Hallo,
am 27.6 beantrage ich die Kombinationsleistung der Pflegeversicherung, bis hierhin erhielt ich Pflegegeld nach der Pflegestufe 2.
Laut Krankenkasse kam es im Juni und Juli 2012 zu einer Überzahlung von insgesamt 880 EUR.
Der Pflegedienst rechnete im Juni 2012 191,08 EUR ab, in Juli 2012 640,40 EUR und im August 529,97 EUR ab.
Laure Krankenkasse besteht noch ein zu viel gezahlter Betrag in Höhe von 104,59 EUR .
Im Juni2012 kann m.E keine Überzahlung von 440 EUR vorgelegen haben, sondern nur von 191.08 EUR, oder?
Somit ergibt sich nach meiner Rechnung ein Betrag in Höhe von 145,59 EUR, den die Krankenkasse für September auszahlen müsste?
am 27.6 beantrage ich die Kombinationsleistung der Pflegeversicherung, bis hierhin erhielt ich Pflegegeld nach der Pflegestufe 2.
Laut Krankenkasse kam es im Juni und Juli 2012 zu einer Überzahlung von insgesamt 880 EUR.
Der Pflegedienst rechnete im Juni 2012 191,08 EUR ab, in Juli 2012 640,40 EUR und im August 529,97 EUR ab.
Laure Krankenkasse besteht noch ein zu viel gezahlter Betrag in Höhe von 104,59 EUR .
Im Juni2012 kann m.E keine Überzahlung von 440 EUR vorgelegen haben, sondern nur von 191.08 EUR, oder?
Somit ergibt sich nach meiner Rechnung ein Betrag in Höhe von 145,59 EUR, den die Krankenkasse für September auszahlen müsste?
Re: Kombinationsleistung- Rechnung der Krankenkasse richtig?
Hallo,jordon hat geschrieben:Hallo,
am 27.6 beantrage ich die Kombinationsleistung der Pflegeversicherung, bis hierhin erhielt ich Pflegegeld nach der Pflegestufe 2.
Laut Krankenkasse kam es im Juni und Juli 2012 zu einer Überzahlung von insgesamt 880 EUR.
Der Pflegedienst rechnete im Juni 2012 191,08 EUR ab, in Juli 2012 640,40 EUR und im August 529,97 EUR ab.
Laure Krankenkasse besteht noch ein zu viel gezahlter Betrag in Höhe von 104,59 EUR .
Im Juni2012 kann m.E keine Überzahlung von 440 EUR vorgelegen haben, sondern nur von 191.08 EUR, oder?
Somit ergibt sich nach meiner Rechnung ein Betrag in Höhe von 145,59 EUR, den die Krankenkasse für September auszahlen müsste?
ich habe mal kurz nachgerechnet - und meine Rechnung sieht so aus -
wenn Kombi-Pflege ab 1.6.2012 bewilligt wurde
Pflegestufe 2 - Pflegegeld : 440,00 €
Sachleistung : 1.100,00 €
Juni - Pflegedienst : 191,08 € = 17,37 % Verbrauch von 1100,00 €
Pflegegeld = 82,83 % von 440,00 € = 330,00 € - Überzahlung - 110,00 €
Wenn Kombi-Pflege erst ab 1.7. bewilligt wurde, liegt keine Überzahlung von
Pflegegeld vor - die Rechnung des Pflegedienstes muesste aber dann selbst getragen werden.
Juli - Pflegedienst 640,40 € = 58,22 % Verbrauch von 1100,00 €
Anspruch Pflegegeld = 41,78% = 183,83 € - Differenz : 256,17 €
August - Pflegedienst 529,97 € = 48,18 % Verbrauch von 1100,00 €
Anspruch Pflegegeld = 51,82% = 228,00 € - Differenz : 212,00 €
Zu grundsätzlichen Berechnung - Es wird zunächst der %-Anteil der Rechnung des Pflegedienstes errechnet (Von der Sachleistungshöhe in der jeweiligen Pflegestufe) - der fehlende %-Satz zu 100% ergibt dann den Pflegegeldbetrag, ebenfalls errechnet aus dem Gesamtpflegegeldanspruch der jeweiligen Pflegestufe.
Ich hoffe, dass ich das auf die Schnelle richtig hin bekommen habe.
Gruss
Czauderna
Hallo,jordon hat geschrieben:Danke für die Berechnung, die Bewilligung erfolgte an Juni 2012.
Habe ich aus de Berechnung richtig herausgelesen, das eine Überzahlung in Höhe von 578,17 EUR und nicht von 880 EUR stattfand?
wenn Juni, Juli und August jeweils 440,00 € Pflegegeld ausgezahlt wurden - ja.
Gruss
Czauderna