5% Säumniszuschläge rechtens
Verfasst: 29.08.2012, 23:19
aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/820603/bsg-hoher-saeumniszuschlag-kassen-gerechtfertigt.html
haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/beitragsrueckstaende-sind-kassen-machtlos-gegen-beitragDruck durch Leistungskürzung ist weitgehend wirkungslos
Wer seinen Beitrag nicht zahlt, erhält nur eine stark eingeschränkte Versorgung (Notfallbehandlung bei akuten Schmerzen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft) - die „normalen“ Leistungen ruhen. Um erneut den vollen Leistungsausspruch zu erlangen, genügt es aber bereits, eine - oftmals langlaufende – Ratenzahlung zu vereinbaren. Zwar müssen die nicht gezahlten Beiträge einschließlich Säumniszuschlägen nachentrichtet werden, doch erst einmal haben die zahlungsschwachen Mitglieder für sich wertvolle Zeit gewonnen. Da freiwillige Mitglieder keinen Ausschluss aus der Krankenkasse mehr befürchten müssen, ist die Zahlungsmoral auch bei den schon länger freiwillig Versicherten deutlich gesunken - und die Beitragsrückstände dramatisch angestiegen.