haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/beitragsrueckstaende-sind-kassen-machtlos-gegen-beitragDruck durch Leistungskürzung ist weitgehend wirkungslos
Wer seinen Beitrag nicht zahlt, erhält nur eine stark eingeschränkte Versorgung (Notfallbehandlung bei akuten Schmerzen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft) - die „normalen“ Leistungen ruhen. Um erneut den vollen Leistungsausspruch zu erlangen, genügt es aber bereits, eine - oftmals langlaufende – Ratenzahlung zu vereinbaren. Zwar müssen die nicht gezahlten Beiträge einschließlich Säumniszuschlägen nachentrichtet werden, doch erst einmal haben die zahlungsschwachen Mitglieder für sich wertvolle Zeit gewonnen. Da freiwillige Mitglieder keinen Ausschluss aus der Krankenkasse mehr befürchten müssen, ist die Zahlungsmoral auch bei den schon länger freiwillig Versicherten deutlich gesunken - und die Beitragsrückstände dramatisch angestiegen.
5% Säumniszuschläge rechtens
Moderator: Czauderna
5% Säumniszuschläge rechtens
aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/820603/bsg-hoher-saeumniszuschlag-kassen-gerechtfertigt.html
Nun ja, lieber Jochen
Zitat:
Wer seinen Beitrag nicht zahlt, erhält nur eine stark eingeschränkte Versorgung (Notfallbehandlung bei akuten Schmerzen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft)
Genau so sieht es in der Praxis aus. Wann gehen diese Kunden überhaupt zum Arzt?
Gehen sie zum Arzt, um mit diesem ein Plauderstündchen zu halten? Oder vielleicht weil die Körbchengröße zu umfangreich ist, oder weil sie sich die Ohren anlegen lassen wollen?
Mit Sicherheit nicht.
Der Personenkreis der Nichtzahler geht in der Regel nur zum Arzt, wenn es nicht anders geht.
Damit sind wir fast in allen Fällen bei den Fällen im Sinne von § 16 Abs. 3a SGB V. Die Kasse muss löhnen.
Also haben wir in Deutschland eine Art der Grundabsicherung im Krankeitsfall, ohne hierfür überhaupt enen Cent löhnen zu müssen. Was will man mehr.
Zitat:
Wer seinen Beitrag nicht zahlt, erhält nur eine stark eingeschränkte Versorgung (Notfallbehandlung bei akuten Schmerzen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft)
Genau so sieht es in der Praxis aus. Wann gehen diese Kunden überhaupt zum Arzt?
Gehen sie zum Arzt, um mit diesem ein Plauderstündchen zu halten? Oder vielleicht weil die Körbchengröße zu umfangreich ist, oder weil sie sich die Ohren anlegen lassen wollen?
Mit Sicherheit nicht.
Der Personenkreis der Nichtzahler geht in der Regel nur zum Arzt, wenn es nicht anders geht.
Damit sind wir fast in allen Fällen bei den Fällen im Sinne von § 16 Abs. 3a SGB V. Die Kasse muss löhnen.
Also haben wir in Deutschland eine Art der Grundabsicherung im Krankeitsfall, ohne hierfür überhaupt enen Cent löhnen zu müssen. Was will man mehr.
Hallo Rossi,
das, was du schreibst sollte man meinen, aber die Realität sieht oftmals anders aus - wenn man nur mal Deutschland mit anderen Ländern vergleicht, dann sind die Deutschen insgesamt sehr fleissige Arztgänger
und gerade in den letzten Jahren ist das "Artzthobbing", trotz der Praxisgebühr nicht weniger geworden. Sicher, grundsätzlich hast du recht, man geht zum Arzt eigentlich nur, wenn man wirklich muss, aber auch hier trifft Theorie auf Praxis.
Gruss
Czauderna
das, was du schreibst sollte man meinen, aber die Realität sieht oftmals anders aus - wenn man nur mal Deutschland mit anderen Ländern vergleicht, dann sind die Deutschen insgesamt sehr fleissige Arztgänger
und gerade in den letzten Jahren ist das "Artzthobbing", trotz der Praxisgebühr nicht weniger geworden. Sicher, grundsätzlich hast du recht, man geht zum Arzt eigentlich nur, wenn man wirklich muss, aber auch hier trifft Theorie auf Praxis.
Gruss
Czauderna
Hallo,Bully hat geschrieben:Hallo,
Artzthobbing,
ich glaube nicht, das es auch so für die selbständigen zutrifft,
die haben etwas anderes zu tun, als dauernd beim Doc zu sitzen.
Gruß Bully
ja, das ist doch auch logisch - wie es auch Rossi schon geschrieben hat - die Nichtzahler gehen natürlich nicht sehr oft zum Arzt. Die Selbständigen dagegen, die ihre Beitrag zahlen, also den vollen Anspruch haben, die schon - je kleiner die Firma um so weniger geht der Selbständige zum Arzt - die Gründe sind bekannt.
Die Frage, ob sich das nicht irgendwann mal rächt - ist aus der Praxis leicht zu beantworten - ja, es rächt sich - denn zu wenig zum Arzt ist genauso so schlecht wie zuviel zum Arzt.
Gruss
Czauderna