Selbständig+angestellt -GKV sieht keine Versicherungspflicht
Verfasst: 24.08.2012, 13:22
Hallo,
ich bin nicht selbst betroffen (bin normal angestellt) sondern recherchiere für einen betroffenen Freund.
Er ist seit einigen Jahren (14 schätze ich) selbständig (bisher PKV) mit einer Kneipe (hat nur abends auf, pi mal Daumen 25 h pro Woche arbeitet er da). Er hat Angestellte (gehe mal von 1-2 aus), ich glaube geringfügig.
Gewinn: sieht eher mau aus
Er ist nicht schwerbehindert, anderweitige Sozialleistungen (Alogeld 1, 2 etc.) hat er in den letzten Jahren nicht bezogen.
Nun hat er eine angestellte Tätigkeit (ich glaube 22,75 h pro Woche, sind ca. 1200 € brutto) aufgenommen und wollte sich bei einer GKV anmelden. Diese lehnte ihn ab mit Hinweis, dass keine Versicherungspflicht besteht. Das ist in seinem Fall ja eine nicht ganz klar geregelte Sache, sondern vielmehr Einzelfallentscheidung, ob die GKV seine Hauptätigkeit in der Selbständigkeit oder im Angestelltenverhältnis sieht.
Sein Ziel wäre natürlich, den Schwerpunkt auf dem Angestelltenverhältnis zu sehen, um in die GKV zu kommen.
Angestellte sind, wie ich gelesen habe, dann ein KO-Kriterium für sein Ziel, wenn sie mehr als geringfügig beschäftigt sind.
Freiwillig gesetzl. versichern geht auch nicht. Die PKV ist bekanntlich sehr teuer und damit würde es quasi nix mehr bringen, noch angestellt arbeiten zu gehen.
Würde es etwas bringen, wenn er mehr als die 22,75h angestellt arbeitet (aber dann gibt es ja noch die Angestellten, die die GKV stören, soll er die etwa entlassen)?
Gibt es GKV, die bei so einem Grenzfall vielleicht eher bereit sind, sich für eine Versicherungspflicht/für Aufnahme zu entscheiden?
Was könnte man sonst sinnvollerweise an den bestehenden Umständen ändern, um die Belastung durch die KV zu mildern bzw. doch in die GKV zu kommen? Gar keine KV ist ja auch kein Zustand.
Wäre er in der GKV, würde der Arbeitgeber ja einen Teil der Beiträge zahlen. Muss mein Freund aber in die PKV, zahlt der AG keine Beiträge oder? Das bedeutet war: mehr netto vom brutto (weil der AN-Anteil natürlich auch nicht abgezogen wird) aber der AG spart ja seinen Eigenanteil, während der AN benachteiligt wird?
Lohnt eine Beratung zu diesen Fragen bei einem staatlich zugelassenen Versicherungsberater (kostet ja auch wieder Geld...)?
Viele Fragen, ich weiß. Ich habe mich schon durchs Netz gelesen aber auf viele Fragen fand ich bisher auch keine passende Antwort...
ich bin nicht selbst betroffen (bin normal angestellt) sondern recherchiere für einen betroffenen Freund.
Er ist seit einigen Jahren (14 schätze ich) selbständig (bisher PKV) mit einer Kneipe (hat nur abends auf, pi mal Daumen 25 h pro Woche arbeitet er da). Er hat Angestellte (gehe mal von 1-2 aus), ich glaube geringfügig.
Gewinn: sieht eher mau aus
Er ist nicht schwerbehindert, anderweitige Sozialleistungen (Alogeld 1, 2 etc.) hat er in den letzten Jahren nicht bezogen.
Nun hat er eine angestellte Tätigkeit (ich glaube 22,75 h pro Woche, sind ca. 1200 € brutto) aufgenommen und wollte sich bei einer GKV anmelden. Diese lehnte ihn ab mit Hinweis, dass keine Versicherungspflicht besteht. Das ist in seinem Fall ja eine nicht ganz klar geregelte Sache, sondern vielmehr Einzelfallentscheidung, ob die GKV seine Hauptätigkeit in der Selbständigkeit oder im Angestelltenverhältnis sieht.
Sein Ziel wäre natürlich, den Schwerpunkt auf dem Angestelltenverhältnis zu sehen, um in die GKV zu kommen.
Angestellte sind, wie ich gelesen habe, dann ein KO-Kriterium für sein Ziel, wenn sie mehr als geringfügig beschäftigt sind.
Freiwillig gesetzl. versichern geht auch nicht. Die PKV ist bekanntlich sehr teuer und damit würde es quasi nix mehr bringen, noch angestellt arbeiten zu gehen.
Würde es etwas bringen, wenn er mehr als die 22,75h angestellt arbeitet (aber dann gibt es ja noch die Angestellten, die die GKV stören, soll er die etwa entlassen)?
Gibt es GKV, die bei so einem Grenzfall vielleicht eher bereit sind, sich für eine Versicherungspflicht/für Aufnahme zu entscheiden?
Was könnte man sonst sinnvollerweise an den bestehenden Umständen ändern, um die Belastung durch die KV zu mildern bzw. doch in die GKV zu kommen? Gar keine KV ist ja auch kein Zustand.
Wäre er in der GKV, würde der Arbeitgeber ja einen Teil der Beiträge zahlen. Muss mein Freund aber in die PKV, zahlt der AG keine Beiträge oder? Das bedeutet war: mehr netto vom brutto (weil der AN-Anteil natürlich auch nicht abgezogen wird) aber der AG spart ja seinen Eigenanteil, während der AN benachteiligt wird?
Lohnt eine Beratung zu diesen Fragen bei einem staatlich zugelassenen Versicherungsberater (kostet ja auch wieder Geld...)?
Viele Fragen, ich weiß. Ich habe mich schon durchs Netz gelesen aber auf viele Fragen fand ich bisher auch keine passende Antwort...