Krankengeldanspruch eingestellt / Widerspruch / ALG 1
Verfasst: 21.08.2012, 01:04
Hallo Leute,
ich bin seit dem 02.08.2011 krankgeschrieben und habe jetzt ein Schreiben von meiner Krankenkasse erhalten, mit folgendem Inhalt :
***
Wir zahlen Ihnen seit dem 13.09.2011 Krankengeld für die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
Da Ihr Arbeitsverhältnis am 31.07.2012 endete, sind Sie nun arbeitslos.
Ihre Arbeitsunfähigkeit ist nach folgenden Kriterien zu beurteilen :
• Eine konkrete Erwerbstätigkeit wird nicht herangezogen
• Die Beurteilung orientiert sich an allen zumutbaren Arbeiten, auf die Sie im Rahmen der Arbeitsvermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können.
• Arbeitsunfähigkeit liegt nur dann vor, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, leichte Tätigkeiten zu verrichten.
Können Sie sich unter den genannten Aspekten der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen, liegt keine Arbeitsunfähigkeit mehr vor.
Im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens können Sie sich daher der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen.
Ihre Arbeitsunfähigkeit und der Anspruch auf Krankengeld enden somit mit Zugang des Schreibens, unabhängig von ggf. weiteren erforderlichen Behandlungsmaßnahmen.
Damit Ihnen das aussentehende Krankengeld gezahlt werden kann, reichen Sie uns bitte Ihren Zahlschein ein.
Rechtsbefehlsbelehrung
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch …. einlegen.
***
Nun zu meinen Fragen…
Wer urteilt denn hier über mein Restleistungsvermögen ? Nur die Krankenkasse oder steckt der MDK dahinter ?
Ich habe in all den Monaten nicht einen Termin beim MDK gehabt. Alle Arztberichte habe ich Zuhause und da ist weder vom Restleistungsvermögen o.ä. aufgeführt.
Ich werde gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen, da hier wohl via Akteneinsicht entschieden wurde und ich es einfach dreist finde, einen Patienten mit einer generalisierten Angststörung „mal eben“ so abzufertigen, doch wie formuliere ich diesen korrekt ?
Mein Bsp. :
***
hiermit erhebe ich W i d e r s p r u c h gegen Ihren oben genannten Bescheid.
Dieser Bescheid ist mir am 15.08.2012 zugegangen.
Der Widerspruch erfolgt zunächst fristwahrend.
Zugleich bitte ich auf der Grundlage von § 25 Abs. 1 SGB X um Einsicht in
sämtlichen für Ihre Entscheidung herangezogenen Akten, einschließlich aller
ärztlicher Gutachten und aller Stellungnahmen des medizinischen Dienstes - bzw.
um Zusendung von Kopien dieser Unterlagen.
Nach Erhalt der gewünschten Unterlagen werde ich meinen Widerspruch begründen.
***
Wäre der o.g. Text zuerst ausreichend ?
Meine ganzen Krankschreibungen wurden monatlich von meinem Hausarzt ausgefüllt und die jetzige ist bis zum 30.08.2012 datiert. Soll ich den Zahlschein mit meinem Widerspruch zur KK senden, wg. Auszahlung des Restkrankengeldes ?
Falls mein Widerspruch Erfolg haben sollte, ab wann läuft meine Krankschreibung weiter ? Ab dem 30.08. ?
Bei der Agentur für Arbeit war ich bereits am 16.08. und habe mich vorsorglich arbeitslos gemeldet, damit ich zumindest abgesichert bin. Doch wie läuft es dann ? Falls der Widerspruch erst im September Erfolg hat, ich aber schon ALG 1 erhalten habe, wie geht es dann vonstatten ?
Wird mir meine Arbeitsunfähigkeit z.B. im September wieder bescheinigt, bekomme ich dann rückwirkend Krankengeld und ALG 1 müsste ich zurückzahlen ?
Sollte mein Hausarzt auch gleichzeitig Widerspruch einlegen ? Eigentlich würde ich sehr gerne den Hausarzt wechseln, da er die absolute Inkompetenz ausstrahlt, aber ist dieses möglich ? Würde sich ein neuer Arzt dieser Sache kurzfristig annehmen oder ist der Arztwechsel nicht empfehlenswert ?
Für mich sieht der Fall wie folgt aus, meine Lebensqualität ist nicht vorhanden und ich bin definitiv arbeitsunfähig und die Krankenkasse wälzt die Kosten auf die Agentur für Arbeit ab, damit diese nun für mich aufkommt.
Wie bekomme ich hier meinen Frieden, um mich voll und ganz auf meine Genesung konzentrieren zu können ?
Sorry für den lange Text und lieben Dank im Voraus für Eure Hilfe…
GLG Krischu
ich bin seit dem 02.08.2011 krankgeschrieben und habe jetzt ein Schreiben von meiner Krankenkasse erhalten, mit folgendem Inhalt :
***
Wir zahlen Ihnen seit dem 13.09.2011 Krankengeld für die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
Da Ihr Arbeitsverhältnis am 31.07.2012 endete, sind Sie nun arbeitslos.
Ihre Arbeitsunfähigkeit ist nach folgenden Kriterien zu beurteilen :
• Eine konkrete Erwerbstätigkeit wird nicht herangezogen
• Die Beurteilung orientiert sich an allen zumutbaren Arbeiten, auf die Sie im Rahmen der Arbeitsvermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können.
• Arbeitsunfähigkeit liegt nur dann vor, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, leichte Tätigkeiten zu verrichten.
Können Sie sich unter den genannten Aspekten der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen, liegt keine Arbeitsunfähigkeit mehr vor.
Im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens können Sie sich daher der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen.
Ihre Arbeitsunfähigkeit und der Anspruch auf Krankengeld enden somit mit Zugang des Schreibens, unabhängig von ggf. weiteren erforderlichen Behandlungsmaßnahmen.
Damit Ihnen das aussentehende Krankengeld gezahlt werden kann, reichen Sie uns bitte Ihren Zahlschein ein.
Rechtsbefehlsbelehrung
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch …. einlegen.
***
Nun zu meinen Fragen…
Wer urteilt denn hier über mein Restleistungsvermögen ? Nur die Krankenkasse oder steckt der MDK dahinter ?
Ich habe in all den Monaten nicht einen Termin beim MDK gehabt. Alle Arztberichte habe ich Zuhause und da ist weder vom Restleistungsvermögen o.ä. aufgeführt.
Ich werde gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen, da hier wohl via Akteneinsicht entschieden wurde und ich es einfach dreist finde, einen Patienten mit einer generalisierten Angststörung „mal eben“ so abzufertigen, doch wie formuliere ich diesen korrekt ?
Mein Bsp. :
***
hiermit erhebe ich W i d e r s p r u c h gegen Ihren oben genannten Bescheid.
Dieser Bescheid ist mir am 15.08.2012 zugegangen.
Der Widerspruch erfolgt zunächst fristwahrend.
Zugleich bitte ich auf der Grundlage von § 25 Abs. 1 SGB X um Einsicht in
sämtlichen für Ihre Entscheidung herangezogenen Akten, einschließlich aller
ärztlicher Gutachten und aller Stellungnahmen des medizinischen Dienstes - bzw.
um Zusendung von Kopien dieser Unterlagen.
Nach Erhalt der gewünschten Unterlagen werde ich meinen Widerspruch begründen.
***
Wäre der o.g. Text zuerst ausreichend ?
Meine ganzen Krankschreibungen wurden monatlich von meinem Hausarzt ausgefüllt und die jetzige ist bis zum 30.08.2012 datiert. Soll ich den Zahlschein mit meinem Widerspruch zur KK senden, wg. Auszahlung des Restkrankengeldes ?
Falls mein Widerspruch Erfolg haben sollte, ab wann läuft meine Krankschreibung weiter ? Ab dem 30.08. ?
Bei der Agentur für Arbeit war ich bereits am 16.08. und habe mich vorsorglich arbeitslos gemeldet, damit ich zumindest abgesichert bin. Doch wie läuft es dann ? Falls der Widerspruch erst im September Erfolg hat, ich aber schon ALG 1 erhalten habe, wie geht es dann vonstatten ?
Wird mir meine Arbeitsunfähigkeit z.B. im September wieder bescheinigt, bekomme ich dann rückwirkend Krankengeld und ALG 1 müsste ich zurückzahlen ?
Sollte mein Hausarzt auch gleichzeitig Widerspruch einlegen ? Eigentlich würde ich sehr gerne den Hausarzt wechseln, da er die absolute Inkompetenz ausstrahlt, aber ist dieses möglich ? Würde sich ein neuer Arzt dieser Sache kurzfristig annehmen oder ist der Arztwechsel nicht empfehlenswert ?
Für mich sieht der Fall wie folgt aus, meine Lebensqualität ist nicht vorhanden und ich bin definitiv arbeitsunfähig und die Krankenkasse wälzt die Kosten auf die Agentur für Arbeit ab, damit diese nun für mich aufkommt.
Wie bekomme ich hier meinen Frieden, um mich voll und ganz auf meine Genesung konzentrieren zu können ?
Sorry für den lange Text und lieben Dank im Voraus für Eure Hilfe…
GLG Krischu