Krankengeldanspruch eingestellt / Widerspruch / ALG 1

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Moderator: Czauderna

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Gast

Krankengeldanspruch eingestellt / Widerspruch / ALG 1

Beitrag von Gast » 21.08.2012, 01:04

Hallo Leute,

ich bin seit dem 02.08.2011 krankgeschrieben und habe jetzt ein Schreiben von meiner Krankenkasse erhalten, mit folgendem Inhalt :

***

Wir zahlen Ihnen seit dem 13.09.2011 Krankengeld für die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit.

Da Ihr Arbeitsverhältnis am 31.07.2012 endete, sind Sie nun arbeitslos.

Ihre Arbeitsunfähigkeit ist nach folgenden Kriterien zu beurteilen :

• Eine konkrete Erwerbstätigkeit wird nicht herangezogen
• Die Beurteilung orientiert sich an allen zumutbaren Arbeiten, auf die Sie im Rahmen der Arbeitsvermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können.
• Arbeitsunfähigkeit liegt nur dann vor, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, leichte Tätigkeiten zu verrichten.

Können Sie sich unter den genannten Aspekten der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen, liegt keine Arbeitsunfähigkeit mehr vor.

Im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens können Sie sich daher der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen.

Ihre Arbeitsunfähigkeit und der Anspruch auf Krankengeld enden somit mit Zugang des Schreibens, unabhängig von ggf. weiteren erforderlichen Behandlungsmaßnahmen.

Damit Ihnen das aussentehende Krankengeld gezahlt werden kann, reichen Sie uns bitte Ihren Zahlschein ein.


Rechtsbefehlsbelehrung

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch …. einlegen.


***

Nun zu meinen Fragen…

Wer urteilt denn hier über mein Restleistungsvermögen ? Nur die Krankenkasse oder steckt der MDK dahinter ?
Ich habe in all den Monaten nicht einen Termin beim MDK gehabt. Alle Arztberichte habe ich Zuhause und da ist weder vom Restleistungsvermögen o.ä. aufgeführt.

Ich werde gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen, da hier wohl via Akteneinsicht entschieden wurde und ich es einfach dreist finde, einen Patienten mit einer generalisierten Angststörung „mal eben“ so abzufertigen, doch wie formuliere ich diesen korrekt ?

Mein Bsp. :

***

hiermit erhebe ich W i d e r s p r u c h gegen Ihren oben genannten Bescheid.

Dieser Bescheid ist mir am 15.08.2012 zugegangen.
Der Widerspruch erfolgt zunächst fristwahrend.

Zugleich bitte ich auf der Grundlage von § 25 Abs. 1 SGB X um Einsicht in
sämtlichen für Ihre Entscheidung herangezogenen Akten, einschließlich aller
ärztlicher Gutachten und aller Stellungnahmen des medizinischen Dienstes - bzw.
um Zusendung von Kopien dieser Unterlagen.

Nach Erhalt der gewünschten Unterlagen werde ich meinen Widerspruch begründen.


***

Wäre der o.g. Text zuerst ausreichend ?

Meine ganzen Krankschreibungen wurden monatlich von meinem Hausarzt ausgefüllt und die jetzige ist bis zum 30.08.2012 datiert. Soll ich den Zahlschein mit meinem Widerspruch zur KK senden, wg. Auszahlung des Restkrankengeldes ?
Falls mein Widerspruch Erfolg haben sollte, ab wann läuft meine Krankschreibung weiter ? Ab dem 30.08. ?

Bei der Agentur für Arbeit war ich bereits am 16.08. und habe mich vorsorglich arbeitslos gemeldet, damit ich zumindest abgesichert bin. Doch wie läuft es dann ? Falls der Widerspruch erst im September Erfolg hat, ich aber schon ALG 1 erhalten habe, wie geht es dann vonstatten ?
Wird mir meine Arbeitsunfähigkeit z.B. im September wieder bescheinigt, bekomme ich dann rückwirkend Krankengeld und ALG 1 müsste ich zurückzahlen ?

Sollte mein Hausarzt auch gleichzeitig Widerspruch einlegen ? Eigentlich würde ich sehr gerne den Hausarzt wechseln, da er die absolute Inkompetenz ausstrahlt, aber ist dieses möglich ? Würde sich ein neuer Arzt dieser Sache kurzfristig annehmen oder ist der Arztwechsel nicht empfehlenswert ?

Für mich sieht der Fall wie folgt aus, meine Lebensqualität ist nicht vorhanden und ich bin definitiv arbeitsunfähig und die Krankenkasse wälzt die Kosten auf die Agentur für Arbeit ab, damit diese nun für mich aufkommt.

Wie bekomme ich hier meinen Frieden, um mich voll und ganz auf meine Genesung konzentrieren zu können ?

Sorry für den lange Text und lieben Dank im Voraus für Eure Hilfe…

GLG Krischu

Czauderna
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Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 21.08.2012, 08:15

Hallo, ,
der Widerspruchstext ist in Ordnung, der Bescheid der Kasse allerdings ist
in meinen Augen total falsch. Man hat zwar eine Rechtsbehelfsbelehrung darunter gesetzt, aber im Bescheid selbst keinerlei Rechtsgrundlage für diese Entscheidung vermerkt und auch die Begründung ist, wie du schon richtig festgestellt hast, ohne jegliche mediznische Begründung - man bezieht sich noch nicht einmal auf den MDK, was bedeutet, dass der gar nicht mit im Boot ist.
Wie gesagt, der Text ist in Ordnung.
Melden beim AA: würde in jedem Fall empfehlen, damit du keine finanziellen Verluste hast. Es kann sein, dass die dich wieder wegschicken werden, lass dir die Meldung und den Grund der Nichtannahme deines Antrags auf ALG-1 auf jeden Fall schriftlich geben.
Noch ein Rat, füge deinem Widerspruch an die Kasse auf jeden Fall schon vorsorglich eine Folge-AU-Meldung deines Arztes bei.
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 21.08.2012, 08:46

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Swantje B.
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Re: Krankengeldanspruch eingestellt / Widerspruch / ALG 1

Beitrag von Swantje B. » 21.08.2012, 11:33

Krischu hat geschrieben: Da Ihr Arbeitsverhältnis am 31.07.2012 endete, sind Sie nun arbeitslos.

Ihre Arbeitsunfähigkeit ist nach folgenden Kriterien zu beurteilen :

• Eine konkrete Erwerbstätigkeit wird nicht herangezogen
• Die Beurteilung orientiert sich an allen zumutbaren Arbeiten, auf die Sie im Rahmen der Arbeitsvermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können.
• Arbeitsunfähigkeit liegt nur dann vor, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, leichte Tätigkeiten zu verrichten.

Können Sie sich unter den genannten Aspekten der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen, liegt keine Arbeitsunfähigkeit mehr vor.

Im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens können Sie sich daher der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen.
Die Auffassung der Kasse ist - nach meiner ersten Einschätzung - Blödsinn. Siehe hier, das dürfte genauso auf dich passen:

http://www.krankenkassenforum.de/-vp44809.html#44806

Gruß
Swantje

Gast

Beitrag von Gast » 21.08.2012, 16:27

Hi ihr,

vielen lieben Dank für Eure schnelle Rückmeldung.

@Czauderna

Beim Arbeitsamt ist soweit alles im Gange. Mein Antrag wurde aufgenommen und alle nötigen Dokumente ausgefüllt.
Um aber Leistung zu bekommen, soll ich eine Bescheinigung (gem. § 312 Abs. 3 SGB III) vom Amt an die KK senden und am besten noch diese Woche ausgefüllt von der KK zurück bekommen. Um rechtzeitig Leistung zu bekommen, muss ich also mit der ausgefüllten Bescheinigung bis zum 27.08. (angegebenes Datum vom Amt) bei der Leistungsabteilung auftauchen, doch das wird wohl nichts bis dahin.

Das Problem mit der weiteren AU ist, dass mein Hausarzt im wahrsten Sinne unfähig ist. Ich bin Ihm einfach zu unbequem bzw. das Krankheitsbild, damit kommt er überhaupt nicht klar, daher auch meine Frage, ob es Sinn machen würde, gerade in dieser Situation den Arzt zu wechseln ?

Er hat das Schreiben von der KK auch erhalten und er wird sich darauf berufen. Dieser Arzt kostet mich eine Menge Nerven, jd. Monat zu erklären, warum ich dort auftauche und was ich bei ihm will. Ich war schon bei zig Ärzten gewesen, aber die schieben sich alle gegenseitig den Ball zu.

Es wäre eine extreme Erleichterung meinerseits, mal ein neutrales Gutachten zu bekommen, wo mir der Rücken freigehalten wird, und ich mir nicht jedes Mal eine Krankschreibung „erbetteln“ muss und mir auch endlich geholfen wird.

Mein angeblich vorhandenes „Restleistungsvermögen“ stecke ich zur Zeit in die o.g. Situation…

@Machts Sinn

Leider kenne ich niemanden und muss mich in diese Materie selber rein fuchsen. Habe schon so einiges hier gelesen, doch als Laie springe ich hier von Link zu Link und bin danach leider noch verwirrter.

Habe ein Widerspruchsbeispiel von Dir gelesen, kann ich dieses so übernehmen oder wie bringe ich richtig Action in mein Schreiben!?

http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... t5784.html


Lieben Gruß an Euch

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 21.08.2012, 16:58

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Gast

Beitrag von Gast » 21.08.2012, 23:09

Hi Machts Sinn,

werde morgen erst mal der KK Druck machen und Freitag meinem Arzt, kann nicht sein, dass man sich in so einem Zustand damit auseinandersetzen muss.

Danke Dir schon mal und werde mein Ergebnis morgen mitteilen.

Gruß

Gast

Beitrag von Gast » 22.08.2012, 16:26

Hallo Machts Sinn,

also folgender Sachverhalt...

Habe heute mit der Regionaldirektion telefoniert und der Geschäftsführer bzw. Regionalleiter war natürlich nicht im Hause, also weiter zur Vertretung, dem Abteilungsleiter...

Dieser hat sich meine Sachlage nur kurz angehört und relativ fix desinteressiert abgewimmelt und unterbrochen, dass er nix einsehen kann, ich aber eben warten soll und zack war ich bei meinem Sachbearbeiter, mit dem ich sonst im Kontakt stand.

Die Begründung, die er anscheinend nur im PC hinterlegt hat lautet :

Das Krankengeld wurde eingestellt, da der MDK nach Aktenlage entschieden hat.

Auf meine bestimmende, druckvolle und sachliche Formulierung, dass das Schreiben inhaltlich nicht korrekt sei, keine medizinische Begründung, keine Rechtsgrundlage oder der MDK nicht im Schreiben aufgeführt sei, hieß es nur, legen Sie Widerspruch ein.

Das was ich also nur gehört habe, war :

Legen Sie schriftlichen Widerspruch ein.

Im Endeffekt habe ich einfach hier die Unfähigkeit und Inkompetenz von allen Personen zu spüren bekommen. Die fähigste Mitarbeiterin war hier noch an der Zentrale, die mich schnell weitergeleitet hat, ansonsten Totalausfall von A-Z und so viel zu :

Unser Handwerk. Ihre Gesundheit

Also, wie lege ich einen starken Widerspruch ein, so dass sich die KK nicht mehr traut, mich anzuschreiben ?

LG

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 22.08.2012, 17:46

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Gast

Beitrag von Gast » 22.08.2012, 18:41

Hallo Machts Sinn,

den Thread habe ich vorhin schon durchstöbert, aber da brauche ich noch bisschen länger, um alles zu durchforsten.

Bei mir sind es die Direktionen Rotenburg und Verden.

Bevor ich aber zur Attacke blase, muss ich noch folgendes wissen, bzw. klären...

Wer ist nun überhaupt für mich zuständig bzw. wer zahlt für mich !?

ALG 1 habe ich ja beantragt, Termin zur Arbeitsvermittlung habe ich im Oktober, Termin war heute im Briefkasten. Obwohl ich der Dame vom Amt sagte, das ich zz im Clinch mit der KK bin, bzgl. Arbeitsunfähigkeit, hat Sie meine Daten weiter schön in den PC gehackt.

So, nun habe ich die Bescheinigung für die KK vom Amt erhalten, was ich an die KK schicken und ausfüllen lassen muss, damit ich dann erst ALG 1 beantragen kann.

Soll ich diese Bescheinigung in der jetzigen Situation zur KK schicken oder noch nicht ? Soll ich meinen Zahlschein, der noch bis zum 31.08. ausgefüllt ist auch schon schicken, um wenigstens Krankengeld bis zum 15.08. zu erhalten?

So langsam neigt sich der Monat dem Ende zu und ich stehe sonst mit leeren Händen da.

Danke & Gruß

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 22.08.2012, 19:30

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Carola
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Registriert: 20.12.2010, 16:27

Beitrag von Carola » 22.08.2012, 19:33

hm, nich übel, danke

Gast

Beitrag von Gast » 22.08.2012, 20:52

Schon mal vielen lieben Dank für Deine grandiose Hilfe und den Widerspruch, somit kann ich morgen endlich was in die Wege leiten.

Auf dem neuen Folge-Krankengeldschein steht, zuletzt AU bescheinigt bis zum 31.08.12 und da der letzte Zahlschein komplett ausgefüllt war und dieser noch blanko, hat die KK den vorherigen Zahlschein definitiv vorliegen.

Also, den Zahlschein habe ich noch hier, werde am Freitag zum Doc gehen und ihn bearbeiten, dass er sich nicht auf das Schreiben der KK ausruht, ist echt ein komischer Vogel mein Hausarzt.

Also heißt es erstmal abwarten, bis die KK reagiert !?

LG und danke nochmal

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 22.08.2012, 22:14

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Gast

Beitrag von Gast » 22.08.2012, 23:42

... und weiter geht's....

Ich muss das mal für mich zur Verständnis auseinanderpflücken !

Weswegen der Widerspruch bzw. wieso, weshalb, warum leuchtet mir ein.

Der weitere Schritt dient zur Druckausübung auf die KK, damit der Widerspruch stattgegeben wird !?

Folgende Institutionen werden nun schriftlich von mir auf das ungerechtfertigte Handeln seitens der IKK Rotenburg aufmerksam gemacht :

- Hauptgeschäftsstelle der KK
- Vorstand der KK
- Verwaltungsrat der KK
- Bundesversicherungsamt
- Bundesgesundheitsministerium
- Patientenbeauftragten (Bundesregierung?)
- Petitionsausschuss (Bundestag?)

Als Laie würde ich folgende Kettenreaktion erwarten :

Die Hauptgeschäftsstelle wird sich, wenn überhaupt, meine Akte angucken, IKK Rotenburg zum Fall befragen und das war's !?
Glaube jetzt nicht, dass dadurch ne große Welle entstehen bzw. meine Situation sich ändern wird... Das denke ich wird erst der Fall sein, wenn die letzten 4 Adressaten auf die IKK eingehen !? Oder könnte die Hauptgeschäftsstelle schon hier alles zu meinem Gunsten klären, damit es "ruhig" um die IKK bleibt ?

Das Sozialgericht kommt erst dann ins Spiel, wenn die KK meinen Widerspruch ablehnt oder nicht auf meine Fristen reagiert ? Sozusagen als letzte Instanz ?

Problem zur Verständnis habe ich bei Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung, hilfsweise auf Erlass einer einstweiligen Anordnung... Da steige ich nicht durch und welche Schreiben ich jeweils an die o.g. Institutionen schicke.

Vom Schockschaden mal abgesehen, bekomme hier eher nen Nervenschaden ;)

Zumindest wird mir durch diese Erfahrung so langsam klar, warum ich im Groß- und Außenhandel ansässig bin bzw. war :)

Gruß und gute Nacht

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