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Krankengeld ruht wg. verspäteter Vorstellung/Nachweis AU

Verfasst: 23.07.2012, 10:57
von texmex
Guten Morgen alle zusammen,

ich blick nicht mehr durch und am verzweifeln...

Ich bin seit längerer Zeit erkrankt. Es gab nie Probleme wg. der Krankmeldung und des Auszahlungsscheins - bis vor kurzem... Ich hatte meine letzte Krankmeldung und den Auszahlungsschein persönlich bei der KK abgegeben. Dabei wies mich die Sachbearbeiterin darauf hin, dass ich immer bis zum letzten Tag der AU den Auszahlungsschein vom Arzt auszufüllen habe. Soweit so gut.
Ich war bis zum 15.07. (Sonntag) krank geschrieben. Also bin ich mit dem Auszahlungsschein am 13.07. (Freitag) zum Arzt. Am Montag bin ich dann wieder zum Arzt (hatte bereits länger einen Termin vereinbart) und habe meine neue AU erhalten. Alles an die KK geschickt und dann erhalte ich samstags einen Brief, worin steht das lt. meiner AU und nach Rücksprache mit der Arztpraxis die letzte Vorstellung erst am 16.07. erfolgte. Jetzt ist mein Arzt in Urlaub und ich kann nichts in Erfahrung bringen, was da angeblich besprochen wurde. Aber ja, meine letzte Vorstellung war am 16.07. (Montag kommt ja bekanntlich nach Freitag). Hätte das jetzt auch noch in den Auszahlungsschein gemusst?
Jetzt würde mein Krankengeld für die letzte AU (bis 15.07.) ruhen aufgrund verspäteter Vorstellung.

Ich kann mir doch nicht am 13.07. eine neue AU ausstellen lassen, wenn ich noch bis zum 15.07. eine AU habe. Die ist ja schließlich auch für meinem Arbeitgeber.
Lt. dem Merkblatt muss "bis spätestens am letzten Tag der zuvor bescheinigten AU die weitere AU bescheinigt werden (Auszahlschein)". Warum wird jetzt auf meiner neuen AU "herumgeritten"?
Die neue AU geht bis zum 07.08., d.h. so wie ich es verstanden habe, muss ich spätestens am 07.08. zum Arzt. Lt. Schreiben der KK soll ich spätestens am 06.08. zum Arzt. Ich blick da nicht mehr durch!!!
Man würde mir die Möglichkeit der Anhörung nach § 24 SGB X geben.

Was sollte ich denn jetzt machen? Bald ist der 1. und die Miete etc. steht an...

P.S.: Den Auszahlungsschein habe ich noch nicht zurück (war noch nicht voll) und einen neuen habe ich mit dem Schreiben auch nicht bekommen.

Verfasst: 23.07.2012, 11:39
von Adler76
Also,

wenn deine letzte AU Bescheinigung bis 15.7 ging
dann war der 16.7 schon zu spät!
Dann hätte es dein Arzt bis 16.7.......oder nur bis zum 13.7
Ausstellen sollen/dürfen.

Die AU 's sollen sich ein oder zwei Tage überschneiden!!!!

Verfasst: 23.07.2012, 17:33
von reallyangry
Und wieder mal hat ein Arzt wegen "Blödheit" dem Patienten ein Problem aufgehalst!!!
Wie war das doch noch: Der (Haus)arzt als Lotse durch das Gesundheitssystem?
Klarer Fall für's Sozialgericht oder was?

Auf meinem Auszahlschein steht immer:
Vorgestellt am...
Wiederbestellt zum ....

Ich gehe dann an dem Tag hin und lasse mich weiter AU schreiben.

Verdammt noch mal, benutzt doch endlich einheitliche Formulare und klare Regelungen und klärt die Ärzte besser auf als die Patienten.

Hätte Texmex am Sonntag in die Notfallambulanz gehen sollen, damit keine Lücke entsteht??
Dann wäre das wohlmöglich ein weiterer "Adler Fall" gewesen....

Verfasst: 23.07.2012, 17:49
von Adler76
Mal ne Frage an unsere Experten....

In dem Fall hier.......AU bis 15.7........Neue AUB am 16.7.
Ist das Rechtlich gesehen schon eine Lücke.......oder wieder ne interpretation und glaubens Sache?

Verfasst: 23.07.2012, 19:43
von CiceroOWL
lücke

Verfasst: 23.07.2012, 20:24
von Gast

Verfasst: 23.07.2012, 21:17
von texmex
Hi,

vielen Dank für eure Rückmeldungen!!! Hilft schon wesentlich weiter für das Verständnis!

Also hat es gar nichts gebracht, dass ich am 13.07. mit dem Auszahlungsschein zum Arzt bin, den ausfüllen und stempeln lassen habe. Toll, dass mir dann von der Praxis gesagt wird, dass ich erst am 16.07. wieder aufschlagen soll wg. dem neuen gelben Schein (da ich ja bis einschl. 15.07. eine AU und einen Termin hatte)....
Aber die Dame von der KK hätte das ja auch mal sagen können. Sie hat immer nur vom Auszahlungsschein gesprochen, der bis spätestens 13.07. ausgefüllt werden soll und nicht von einem neuen gelben Schein (im Merkblatt steht auch nur der Auzahlungsschein für die weitere Bescheinigung der AU drin).

Also nützt es mir jetzt auch nichts, wenn ich morgen zur KK hingehe und das denen so erkläre oder? Das K-Geld kann ich vergessen oder?

Da könnte ich jetzt echt brechen...

Verfasst: 23.07.2012, 21:23
von Adler76
Moment,,,,,wenn den Auszahlschein am 13.7. bekommen hast dann ist auch keine Lücke entstanden.

Wenn auf dem Schein der 13.7steht......dann müssen die auch Zahlen....weil......der vorhergehende bis zum 15.7. geht.
Haben sich also die beide 2 Tage überschnitten.

Verfasst: 23.07.2012, 21:39
von texmex
Echt jetzt? Also bin ich doch nicht auf den Kopf gefallen... Ich hab echt schon an mir gezweifelt.

Also meckert die Krankenkasse jetzt nur wg. dem neuen gelben Schein (der ja auch für meinen Arbeitgeber ist)?
Weil der wäre ja am 16.07. ausgestellt und somit wäre dies meine letzte Vorstellung gewesen lt. dem Schreiben von denen.

Verfasst: 23.07.2012, 21:45
von Adler76
Um welchen Gelben schein......meinst die "normale"Krankmeldung?

Die bekommst ja nur 6 Wochen.Nach 6 Wochen bekommst du die Auszahlscheine und keine Krankmeldungen mehr,so kenne ich das.

Grund.....ab dem ersten Tag der siebten Woche bekommst du ja Krankengeld.Und dein Chef zahlt keinen Lohn mehr an dich.

Für die KK sind nur die Auszahlscheine massgeblich.Wenn die rechtzeitig eingereicht sind müssen die auch Zahlen.

Verfasst: 23.07.2012, 21:58
von texmex
Ja, genau die "normale" Krankmeldung. Die bekomme ich immer noch. Habe auch gedacht, dass ich diese weiterhin für den Arbeitgeber brauche.

Und warum macht die KK dann jetzt so eine Welle wg. der "normalen" Kranmeldung und verweigern jetzt das K-Geld bzw. es ruht ja jetzt?

Also muss ich denen dann nicht mehr die "normale" Krankmeldung mit schicken? Dann wäre das Drama auch nicht passiert....

Dann gehe ich morgen mal hin (mit einem Zeugen=sicher ist sicher) und hake mal nach

Verfasst: 23.07.2012, 22:24
von Adler76
Geh hin und hake mal nach.

Wenn die immernoch der Meinung sind.....wir müssen nicht mehr Zahlen.....

Lass dir gleich einen rechtmittel fähigen Bescheid mitgeben :wink:

Verfasst: 24.07.2012, 13:29
von Kathy1975
Ich bin bei der AOK Berlin.

Bei mir steht immer:

"Bitte lassen Sie die Bescheinigung erst am (wie aktuell) 01.08.2012 vom Arzt ausfüllen und schicken Sie im Original zurück."

Meine Krankschreibung geht bis zum 01.08.2012.

Ich habe eben die Krankenkasse angerufen das es am 01.08. nicht geht weil ich da ein Termin habe, ne Untersuchung wegen meiner Schmerzen. Und danach meine Ärztin nicht mehr da ist. Die haben mir gesagt das es 1 Tag später auch geht länger aber nicht. Vor den 01.08. darf es auch nicht ausgefüllt werden.

Den gelben Schein bekommt man da nicht mehr, ich kopiere den Auszahlschein für mich und mein Arbeitgeber (Diagnose klebe ich aber ab).

Verfasst: 24.07.2012, 16:52
von röschen
Kathy1975 hat geschrieben:Vor den 01.08. darf es auch nicht ausgefüllt werden.
Geht das wirklich nicht? Ich bin bei meiner einzigen langen Krankmeldung immer ein paar Tage vorher hin, um die Zahlung mittelfristig auf Monatsende "zurück zuverschieben", gemeckert hat nie jemand. Allerdings hieß es nach meiner Erinnerung auch im Anschreiben "ca. am..." und der Arzt schrieb bis zum Ende (das war die Berentung) "bis auf weiteres".
Von diesen Hintergründen hätte ich keine Ahnung gehabt, da ich vorher nie KG bezogen hatte.

Verfasst: 24.07.2012, 16:59
von broemmel
texmex hat geschrieben:Hi,

vielen Dank für eure Rückmeldungen!!! Hilft schon wesentlich weiter für das Verständnis!

Also hat es gar nichts gebracht, dass ich am 13.07. mit dem Auszahlungsschein zum Arzt bin, den ausfüllen und stempeln lassen habe. Toll, dass mir dann von der Praxis gesagt wird, dass ich erst am 16.07. wieder aufschlagen soll wg. dem neuen gelben Schein (da ich ja bis einschl. 15.07. eine AU und einen Termin hatte)....
Aber die Dame von der KK hätte das ja auch mal sagen können. Sie hat immer nur vom Auszahlungsschein gesprochen, der bis spätestens 13.07. ausgefüllt werden soll und nicht von einem neuen gelben Schein (im Merkblatt steht auch nur der Auzahlungsschein für die weitere Bescheinigung der AU drin).

Also nützt es mir jetzt auch nichts, wenn ich morgen zur KK hingehe und das denen so erkläre oder? Das K-Geld kann ich vergessen oder?

Da könnte ich jetzt echt brechen...
Die Frage ist hier nicht was auf der AU-Meldung für den Arbeitgeber steht.

Was genau ist denn auf dem Auszahlschein am 13.07. eingetragen worden? Warst Du da beim Arzt? Bis wann wurde die AU da bestätigt?