Höhe u Dauer der KG-Zahlung nach Kündigung in der Probezeit
Verfasst: 05.07.2012, 08:27
Hallo erst mal J
Schwierige Fragen und verschiedene Antworten. Wer weiß es genau?
Beispiel
aus ALG II (zuletzt 4 monatiger Reha (mit Befund sofort arbeitsfähig) kommender AN wird beschäftigt mit befristetem Arbeitsvertrag mit beidseitiger Kündigung ohne Angabe von Gründen.
AU tritt nach ca. 2 Wochen ein, worauf die Kündigung seitens des Arbeitgebers (o.Gründe) ausgesprochen wird. AU wird weiterhin ärztlich bestätigt.
Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht nicht (Arbeitsverhältnis ist ja beendet)
Fragen:
Besteht Anspruch auf KG von der KK?
Wenn ja, welcher berechnungszeitraum wird genommen?
(man liest von Berechnungsgrundlage der letzten 12 Monate, mal von 4 Wochen,
mal vom letzten Abrechnungszeitraum, der ja hier nur die 2 Wochen wäre.
§47 SGB schreib über die „normale“ Berechnung hinaus (Abs. 3)
(3) Die Satzung kann bei nicht kontinuierlicher Arbeitsverrichtung und -vergütung abweichende Bestimmungen zur Zahlung und Berechnung des Krankengeldes vorsehen, die sicherstellen, daß das Krankengeld seine Entgeltersatzfunktion erfüllt.
Was immer auch damit gemeint sein will.
Ich hoffe, meine Fragen finden antworten.
Vielen dank im voraus. Und schön, dass es foren/euch gibt
schönen tag noch
Gruß
workaholic
Schwierige Fragen und verschiedene Antworten. Wer weiß es genau?
Beispiel
aus ALG II (zuletzt 4 monatiger Reha (mit Befund sofort arbeitsfähig) kommender AN wird beschäftigt mit befristetem Arbeitsvertrag mit beidseitiger Kündigung ohne Angabe von Gründen.
AU tritt nach ca. 2 Wochen ein, worauf die Kündigung seitens des Arbeitgebers (o.Gründe) ausgesprochen wird. AU wird weiterhin ärztlich bestätigt.
Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht nicht (Arbeitsverhältnis ist ja beendet)
Fragen:
Besteht Anspruch auf KG von der KK?
Wenn ja, welcher berechnungszeitraum wird genommen?
(man liest von Berechnungsgrundlage der letzten 12 Monate, mal von 4 Wochen,
mal vom letzten Abrechnungszeitraum, der ja hier nur die 2 Wochen wäre.
§47 SGB schreib über die „normale“ Berechnung hinaus (Abs. 3)
(3) Die Satzung kann bei nicht kontinuierlicher Arbeitsverrichtung und -vergütung abweichende Bestimmungen zur Zahlung und Berechnung des Krankengeldes vorsehen, die sicherstellen, daß das Krankengeld seine Entgeltersatzfunktion erfüllt.
Was immer auch damit gemeint sein will.
Ich hoffe, meine Fragen finden antworten.
Vielen dank im voraus. Und schön, dass es foren/euch gibt
schönen tag noch
Gruß
workaholic