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Örtliche Zuständigkeit

Verfasst: 16.06.2012, 01:20
von Trevilor2000
An welchem Ort muß man eigentlich die Klage einreichen, wenn man gegen einen negativen Widerspruchsbescheid der Krankenkasse klagen will?

Am eigenen Wohnort?
Am Hauptsitz der Krankenkasse?
Am Ort der betreuenden Filiale der Krankenkasse?

Verfasst: 16.06.2012, 14:32
von Rossi
Ganz einfach, gucke in den Widerspuchsbescheid. Dort sollte im Rahmen der sog. Rechtsbelfsbelehrung genau drinne stehen, bei welchem Sozialgericht Du die Klage einlegen kannst.