Örtliche Zuständigkeit

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Trevilor2000
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Örtliche Zuständigkeit

Beitrag von Trevilor2000 » 16.06.2012, 01:20

An welchem Ort muß man eigentlich die Klage einreichen, wenn man gegen einen negativen Widerspruchsbescheid der Krankenkasse klagen will?

Am eigenen Wohnort?
Am Hauptsitz der Krankenkasse?
Am Ort der betreuenden Filiale der Krankenkasse?

Rossi
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Beitrag von Rossi » 16.06.2012, 14:32

Ganz einfach, gucke in den Widerspuchsbescheid. Dort sollte im Rahmen der sog. Rechtsbelfsbelehrung genau drinne stehen, bei welchem Sozialgericht Du die Klage einlegen kannst.

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