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Fahrtkosten bei ambulanter Schmerztherapie
Verfasst: 31.05.2012, 20:09
von laemmchen
Hallo,
mein Rheumatologe würde mich gerne zu einer ambulanten Schmerztherapie schicken. Diese ist etwa 40 km von meinem Wohnort entfernt.
Derzeit befinde ich mich in einer Umschulung von der DRV und bekomme nur 600€ im Monat.
Wenn ich die Schmerztherapie mache wer würde dann die Fahrtkosten übernehmen? Übernimmt die überhaupt jemand oder müsste ich die selber tragen?
SG laemmchen
Re: Fahrtkosten bei ambulanter Schmerztherapie
Verfasst: 31.05.2012, 20:12
von Czauderna
laemmchen hat geschrieben:Hallo,
mein Rheumatologe würde mich gerne zu einer ambulanten Schmerztherapie schicken. Diese ist etwa 40 km von meinem Wohnort entfernt.
Derzeit befinde ich mich in einer Umschulung von der DRV und bekomme nur 600€ im Monat.
Wenn ich die Schmerztherapie mache wer würde dann die Fahrtkosten übernehmen? Übernimmt die überhaupt jemand oder müsste ich die selber tragen?
SG laemmchen
Hallo,
grundsätzlich werden Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nicht von der Kasse
übernommen. Ausnahmen gibt es, wenn jemand Pflegestufe II, 70% Schwerbehinderung anerkannt hat und auf dem Ausweis, "aG" oder HI" - sprich außerordentlich Gehbehindert und Hilflos stehen. In diesen Fällen muss aber trotzdem vor Beginn der Behandlung eine entsprechende Bewilligung bei der Kasse eingeholt werden.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 03.06.2012, 16:44
von laemmchen
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Wenn das so ist mit den Fahrtkosten dann werde ich die ambulante Schmerztherapie leider nicht machen können.
Gruß Laemmchen
Verfasst: 03.06.2012, 17:29
von CiceroOWL
Ausser der RV Trägr ist bereit im Rahmen der Umschulung die Fahrkosten zutragen, aber auch nur ggf.
Verfasst: 04.06.2012, 17:20
von laemmchen
Naja die Umschulung hat ja nix mit der Schmerztherapie zu tun oder?
Re: Fahrtkosten bei ambulanter Schmerztherapie
Verfasst: 04.06.2012, 19:47
von ratte1
Czauderna hat geschrieben:
grundsätzlich werden Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nicht von der Kasse
übernommen. Ausnahmen gibt es, wenn jemand Pflegestufe II, 70% Schwerbehinderung anerkannt hat und auf dem Ausweis, "aG" oder HI" - sprich außerordentlich Gehbehindert und Hilflos stehen.
Kleine Korrektur: 70 %ige Schwerbehinderung ist nicht erforderlich, es kommt nur darauf an eine Schwerbehinderung mit den Kennzeichen aG, H oder Bl zu haben, oder Pflegeleistungen der Stufe 2 oder 3 zu beziehen.
Eine Fahrkostenübernahme erfolgt außerdem, wenn:
der Patient an einer Grunderkrankung leidet, die eine bestimmte Therapie mit einer hohen Behandlungsfrequenz über einen langen Zeitraum erfordert
und
die Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Patienten in einer Art und Weise beeinträchtigt, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist.
Ein Versuch ist es wert: Stell einen Antrag auf Kostenübernahme. Mehr als ein NEIN kann Dir nicht passieren.
MfG
ratte1
MfG
Re: Fahrtkosten bei ambulanter Schmerztherapie
Verfasst: 04.06.2012, 21:09
von Czauderna
ratte1 hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:
grundsätzlich werden Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nicht von der Kasse
übernommen. Ausnahmen gibt es, wenn jemand Pflegestufe II, 70% Schwerbehinderung anerkannt hat und auf dem Ausweis, "aG" oder HI" - sprich außerordentlich Gehbehindert und Hilflos stehen.
Kleine Korrektur: 70 %ige Schwerbehinderung ist nicht erforderlich, es kommt nur darauf an eine Schwerbehinderung mit den Kennzeichen aG, H oder Bl zu haben, oder Pflegeleistungen der Stufe 2 oder 3 zu beziehen.
Eine Fahrkostenübernahme erfolgt außerdem, wenn:
der Patient an einer Grunderkrankung leidet, die eine bestimmte Therapie mit einer hohen Behandlungsfrequenz über einen langen Zeitraum erfordert
und
die Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Patienten in einer Art und Weise beeinträchtigt, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist.
Ein Versuch ist es wert: Stell einen Antrag auf Kostenübernahme. Mehr als ein NEIN kann Dir nicht passieren.
MfG
ratte1
MfG
Hallo,
na gut - 70% stimmt nicht - für "AG" muessen es 80 % m.d.E und für "HI" sogar 100% - vorher bekommt man die Merkmale nicht auf dem Ausweis vermerkt.
Somit stimmt das was du korrigiert hast dann auch wieder - 70% waren falsch.
Sorry.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 04.06.2012, 22:10
von röschen
Wie oft findet die Therapie denn statt?
Verfasst: 06.06.2012, 17:03
von laemmchen
Also einen Behindertenausweis oder ähnliches habe ich nicht.
Ich leide an Fibromyalgie und bisher haben noch keine Medis lange geholfen, daher der Vorschlag zur ambulanten Therapie.
Die Therapie ist viermal die Woche von 8 bis 16 Uhr. Hin und Rückfahrt zusammen ca 90 KM.
Von 600 € Übergangsgeld für die Umschulung, die auch aufgrund der Erkrankung erfolgt, kann ich das leider nicht finanzieren.
Gruß laemmchen
Verfasst: 06.06.2012, 18:49
von broemmel
Beantrage die Übernahme der Fahrkosten bei Deiner Kasse.
Die müssen halt über den MDK prüfen lassen, ob eine Kostenübernahme erfolgen kann
Voraussetzungen für eine Verordnung und eine Genehmigung sind,
- dass der Patient mit einem durch die Grunderkrankung vorgegebenen Therapieschema behandelt wird, das eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum aufweist,
und
- dass diese Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Patienten in einer Weise beeinträchtigt, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind können auch Fahrkosten zur ambulanten Behandlung als "Serienfahrt" übernommen werden.
Verfasst: 06.06.2012, 19:09
von Czauderna
broemmel hat geschrieben:Beantrage die Übernahme der Fahrkosten bei Deiner Kasse.
Die müssen halt über den MDK prüfen lassen, ob eine Kostenübernahme erfolgen kann
Voraussetzungen für eine Verordnung und eine Genehmigung sind,
- dass der Patient mit einem durch die Grunderkrankung vorgegebenen Therapieschema behandelt wird, das eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum aufweist,
und
- dass diese Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Patienten in einer Weise beeinträchtigt, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind können auch Fahrkosten zur ambulanten Behandlung als "Serienfahrt" übernommen werden.
Hallo,
natürlich kann e/sie es beantragen, aber wenn ich mir seine Schilderung so ansehe, glaube ich kaum, dass der MDK. hier die geforderten Voraussetzungen
bestätigen wird, nur meine Meinung.
Versuchen sollte er/sie es zumindest.
Gruss
Czauderna