Fahrtkosten bei ambulanter Schmerztherapie
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Fahrtkosten bei ambulanter Schmerztherapie
Hallo,
mein Rheumatologe würde mich gerne zu einer ambulanten Schmerztherapie schicken. Diese ist etwa 40 km von meinem Wohnort entfernt.
Derzeit befinde ich mich in einer Umschulung von der DRV und bekomme nur 600€ im Monat.
Wenn ich die Schmerztherapie mache wer würde dann die Fahrtkosten übernehmen? Übernimmt die überhaupt jemand oder müsste ich die selber tragen?
SG laemmchen
mein Rheumatologe würde mich gerne zu einer ambulanten Schmerztherapie schicken. Diese ist etwa 40 km von meinem Wohnort entfernt.
Derzeit befinde ich mich in einer Umschulung von der DRV und bekomme nur 600€ im Monat.
Wenn ich die Schmerztherapie mache wer würde dann die Fahrtkosten übernehmen? Übernimmt die überhaupt jemand oder müsste ich die selber tragen?
SG laemmchen
Re: Fahrtkosten bei ambulanter Schmerztherapie
Hallo,laemmchen hat geschrieben:Hallo,
mein Rheumatologe würde mich gerne zu einer ambulanten Schmerztherapie schicken. Diese ist etwa 40 km von meinem Wohnort entfernt.
Derzeit befinde ich mich in einer Umschulung von der DRV und bekomme nur 600€ im Monat.
Wenn ich die Schmerztherapie mache wer würde dann die Fahrtkosten übernehmen? Übernimmt die überhaupt jemand oder müsste ich die selber tragen?
SG laemmchen
grundsätzlich werden Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nicht von der Kasse
übernommen. Ausnahmen gibt es, wenn jemand Pflegestufe II, 70% Schwerbehinderung anerkannt hat und auf dem Ausweis, "aG" oder HI" - sprich außerordentlich Gehbehindert und Hilflos stehen. In diesen Fällen muss aber trotzdem vor Beginn der Behandlung eine entsprechende Bewilligung bei der Kasse eingeholt werden.
Gruss
Czauderna
Re: Fahrtkosten bei ambulanter Schmerztherapie
Kleine Korrektur: 70 %ige Schwerbehinderung ist nicht erforderlich, es kommt nur darauf an eine Schwerbehinderung mit den Kennzeichen aG, H oder Bl zu haben, oder Pflegeleistungen der Stufe 2 oder 3 zu beziehen.Czauderna hat geschrieben: grundsätzlich werden Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nicht von der Kasse
übernommen. Ausnahmen gibt es, wenn jemand Pflegestufe II, 70% Schwerbehinderung anerkannt hat und auf dem Ausweis, "aG" oder HI" - sprich außerordentlich Gehbehindert und Hilflos stehen.
Eine Fahrkostenübernahme erfolgt außerdem, wenn:
der Patient an einer Grunderkrankung leidet, die eine bestimmte Therapie mit einer hohen Behandlungsfrequenz über einen langen Zeitraum erfordert
und
die Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Patienten in einer Art und Weise beeinträchtigt, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist.
Ein Versuch ist es wert: Stell einen Antrag auf Kostenübernahme. Mehr als ein NEIN kann Dir nicht passieren.
MfG
ratte1
MfG
Re: Fahrtkosten bei ambulanter Schmerztherapie
Hallo,ratte1 hat geschrieben:Kleine Korrektur: 70 %ige Schwerbehinderung ist nicht erforderlich, es kommt nur darauf an eine Schwerbehinderung mit den Kennzeichen aG, H oder Bl zu haben, oder Pflegeleistungen der Stufe 2 oder 3 zu beziehen.Czauderna hat geschrieben: grundsätzlich werden Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nicht von der Kasse
übernommen. Ausnahmen gibt es, wenn jemand Pflegestufe II, 70% Schwerbehinderung anerkannt hat und auf dem Ausweis, "aG" oder HI" - sprich außerordentlich Gehbehindert und Hilflos stehen.
Eine Fahrkostenübernahme erfolgt außerdem, wenn:
der Patient an einer Grunderkrankung leidet, die eine bestimmte Therapie mit einer hohen Behandlungsfrequenz über einen langen Zeitraum erfordert
und
die Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Patienten in einer Art und Weise beeinträchtigt, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist.
Ein Versuch ist es wert: Stell einen Antrag auf Kostenübernahme. Mehr als ein NEIN kann Dir nicht passieren.
MfG
ratte1
MfG
na gut - 70% stimmt nicht - für "AG" muessen es 80 % m.d.E und für "HI" sogar 100% - vorher bekommt man die Merkmale nicht auf dem Ausweis vermerkt.
Somit stimmt das was du korrigiert hast dann auch wieder - 70% waren falsch.
Sorry.
Gruss
Czauderna
Also einen Behindertenausweis oder ähnliches habe ich nicht.
Ich leide an Fibromyalgie und bisher haben noch keine Medis lange geholfen, daher der Vorschlag zur ambulanten Therapie.
Die Therapie ist viermal die Woche von 8 bis 16 Uhr. Hin und Rückfahrt zusammen ca 90 KM.
Von 600 € Übergangsgeld für die Umschulung, die auch aufgrund der Erkrankung erfolgt, kann ich das leider nicht finanzieren.
Gruß laemmchen
Ich leide an Fibromyalgie und bisher haben noch keine Medis lange geholfen, daher der Vorschlag zur ambulanten Therapie.
Die Therapie ist viermal die Woche von 8 bis 16 Uhr. Hin und Rückfahrt zusammen ca 90 KM.
Von 600 € Übergangsgeld für die Umschulung, die auch aufgrund der Erkrankung erfolgt, kann ich das leider nicht finanzieren.
Gruß laemmchen
Beantrage die Übernahme der Fahrkosten bei Deiner Kasse.
Die müssen halt über den MDK prüfen lassen, ob eine Kostenübernahme erfolgen kann
Die müssen halt über den MDK prüfen lassen, ob eine Kostenübernahme erfolgen kann
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind können auch Fahrkosten zur ambulanten Behandlung als "Serienfahrt" übernommen werden.Voraussetzungen für eine Verordnung und eine Genehmigung sind,
- dass der Patient mit einem durch die Grunderkrankung vorgegebenen Therapieschema behandelt wird, das eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum aufweist,
und
- dass diese Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Patienten in einer Weise beeinträchtigt, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist.
broemmel hat geschrieben:Beantrage die Übernahme der Fahrkosten bei Deiner Kasse.
Die müssen halt über den MDK prüfen lassen, ob eine Kostenübernahme erfolgen kann
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind können auch Fahrkosten zur ambulanten Behandlung als "Serienfahrt" übernommen werden.Voraussetzungen für eine Verordnung und eine Genehmigung sind,
- dass der Patient mit einem durch die Grunderkrankung vorgegebenen Therapieschema behandelt wird, das eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum aufweist,
und
- dass diese Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Patienten in einer Weise beeinträchtigt, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist.
Hallo,
natürlich kann e/sie es beantragen, aber wenn ich mir seine Schilderung so ansehe, glaube ich kaum, dass der MDK. hier die geforderten Voraussetzungen
bestätigen wird, nur meine Meinung.
Versuchen sollte er/sie es zumindest.
Gruss
Czauderna