Seit Januar 2010 ohne KV - Bitte um Rat
Verfasst: 22.05.2012, 21:08
Hallo,
meine Lebensgefährtin ist seit Januar 2010 ohne GKV.
Bis zum 31.12.2009 war sie über das Jobcenter krankenversichert, danach hat sie den Versicherungsschutz "auslaufen" lassen. Ende 2010 ist sie zu mir gezogen und lebt nun als Hausfrau. Bei ihrer letzten GKV hat sie Beitragsrückstände (ohne die Zeit von 01/2010 bis heute) von über 4.000,- angehäuft, die sie nicht bezahlen kann. Damit sie zurück in die GKV kommt, habe ich bei 2 anderen GKVs angefragt, ob sie aufgenommen werden kann (mit Rückzahlung der Monatsbeiträge von 01/2010 bis heute). Die beiden GKVs mussten die Aufnahme ablehnen, da sie sich zwingend in ihrer letzten GKV versichern müsste, bevor sie dann wechseln darf ("die letzte GKV muss die säumigen Beiträge eintreiben"). Seltsamerweise waren sich beide Sachbearbeiterinnen dieser Tatsache am Anfang nicht bewusst und wurden erst nach einem Anruf bei der Tarifstelle darüber informiert und mussten darauf die Aufnahme ablehnen.
- Stimmt das so bzw. gibt es doch einen Weg, sofort in eine andere GKV zu wechseln?
- Ist ihre letzte GKV gesetzlich verpflichtet, sie trotz der Beitragsrückstände wieder aufzunehmen (die aktuellen Monatsbeiträge würde ich für sie zahlen)?
Durch die hohen Rückstände wäre sie gezwungen, eine Privatinsolvenz anzumelden. Sind fehlende GKV-Beiträge alleine ausreichend, um ein Privatsinolvenzverfahren zu eröffnen? Gibt es evtl. einen anderen Weg?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe.
meine Lebensgefährtin ist seit Januar 2010 ohne GKV.
Bis zum 31.12.2009 war sie über das Jobcenter krankenversichert, danach hat sie den Versicherungsschutz "auslaufen" lassen. Ende 2010 ist sie zu mir gezogen und lebt nun als Hausfrau. Bei ihrer letzten GKV hat sie Beitragsrückstände (ohne die Zeit von 01/2010 bis heute) von über 4.000,- angehäuft, die sie nicht bezahlen kann. Damit sie zurück in die GKV kommt, habe ich bei 2 anderen GKVs angefragt, ob sie aufgenommen werden kann (mit Rückzahlung der Monatsbeiträge von 01/2010 bis heute). Die beiden GKVs mussten die Aufnahme ablehnen, da sie sich zwingend in ihrer letzten GKV versichern müsste, bevor sie dann wechseln darf ("die letzte GKV muss die säumigen Beiträge eintreiben"). Seltsamerweise waren sich beide Sachbearbeiterinnen dieser Tatsache am Anfang nicht bewusst und wurden erst nach einem Anruf bei der Tarifstelle darüber informiert und mussten darauf die Aufnahme ablehnen.
- Stimmt das so bzw. gibt es doch einen Weg, sofort in eine andere GKV zu wechseln?
- Ist ihre letzte GKV gesetzlich verpflichtet, sie trotz der Beitragsrückstände wieder aufzunehmen (die aktuellen Monatsbeiträge würde ich für sie zahlen)?
Durch die hohen Rückstände wäre sie gezwungen, eine Privatinsolvenz anzumelden. Sind fehlende GKV-Beiträge alleine ausreichend, um ein Privatsinolvenzverfahren zu eröffnen? Gibt es evtl. einen anderen Weg?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe.